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Original von u.h.ZitatOriginal von egnAber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe.Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANNoder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!
Original von egnAber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe.Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.
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