Energiepreis-Protest > 1·2·3energie
Gasversorger-Wechsel: E.ON --> 123
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Fuchs
Macht ein erneuter Wechselversuch überhaupt Sinn, wenn die E.ON ihre Leitungen - rechtswidrigerweise - nicht hergibt?
Ich habe alles schriftlich, sowohl von 123 als auch von E.ON und werde mit Vergnügen ein Schreiben an das Bundeskartellamt richten.
--- Ende Zitat ---
Aber natürlich:
Entweder gelingt der Wechsel und Sie landen in einem günstigeren Tarif oder Sie sammeln weiter Beweise gegen E.ON.
Letzteres ist mit etwas Fleißarbeit für Sie verbunden; es stärkt aber unser aller Position - sowohl Ihre als auch die aller anderen Gas-Kunden.
Gruss,
ESG-Rebell
Christian Guhl:
Wenn 123 Ihnen schriftlich bestätigt hat, dass sie Gas liefern können, Ihnen die Kündigung des bisherigen Vertrages nahelegt und dann sagt : \"April,April ! Wir können doch nicht liefern.\", würde ich diese Firma auf Schadenersatz verklagen.
Es muss nicht so sein, dass grundsätzlich kein anderer Anbieter Gas durch die Leitungen von Eon-Avacon leiten darf.Es muss immer ein Vertrag über die Netznutzung abgeschlossen werden.Der eine Anbieter hat einen Vertrag, der andere (noch) nicht. Ich vermute mal, dass die Anbieter, die bei Verivox aufgeführt sind, auch tatsächlich liefern können.Bei Preisunterschieden von bis zu 25% sollte man sich mal näher informieren. Etwas Schlechteres als die Grundversorgung bei Eon-Avacon gibt es wahrscheinlich nicht !
@Netznutzer
Wenn ich von mir aus die Grundversorgung kündige und der neue Anbieter liefert nicht, wäre ich mir da nicht so sicher. Jedenfalls könnte es Schwierigkeiten geben. Wahrscheinlich falle ich dann in die Ersatzversorgung. Aber das muss man ja nicht ausprobieren !Sicherer ist auf alle Fälle die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen.
DieAdmin:
@Fuchs,
für 123Energie hab ich einen Bereich eingerichtet und Ihren Thread dahin verschoben.
Und bei der Recherche hier im Forum : Wechselprozess
EON mag wohl 123energie nicht.
AKW NEE:
--- Zitat ---1·2·3energie ist eine Marke der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, des größten Energieversorgers der Pfalz und des Saarpfalz-Kreises.
--- Ende Zitat ---
Ob dieser Anbieter, außer vielleicht beim Preis, so viel besser ist als die E.ON Avacon ist für mich fraglich.
Hier kann mensch natürlich vortrefflich darüber streiten, ob mensch dies zu befürchten hat:
--- Zitat ---Sonst stehen Sie eines Tages noch ganz ohne Gas da
--- Ende Zitat ---
oder dies damit gemeint ist:
--- Zitat ---Wahrscheinlich falle ich dann in die Ersatzversorgung
--- Ende Zitat ---
Natürlich ist die erste Feststellung
--- Zitat ---dummes Zeug
--- Ende Zitat ---
da hat @Netznutzer recht. Mit solchen Feststellungen machen wir den Menschen nur unbegründete Angst, diese Vorgehensweise sollten wir doch weiterhin den Versorger überlassen!
Natürlich war es falsch den Vertrag zu kündigen!
Was können Sie tun?
1. Den Vorgang wie vorher schon beschrieben, an das Landes- und das Bundeskartellamt geben.
2. Den Vorgang an die Bundesnetzagentur geben.
3. Einen Anwalt aufsuchen und klären ob hier eine Veränderung über das Vertragsrecht zu erreichen ist.
http://www.energieverbraucher-wendland.de
Fuchs:
@evitel2004: Danke!
@Herrn Guhl: Für eine Klage haben wir derzeit nicht die Ausdauer und das nötige Kleingeld. Wir haben uns damit zufrieden gegeben, dass 123energie uns 50 Euro für den Ärger erstattet (wird angerechnet auf die nächste Stromrechnung. Denn der Wechsel zu 123 mit Strom gelang).
Ich bin aber gern bereit, den nötigen Papierkrieg mit dem Bundeskartellamt und einen weiteren Gas-Wechselversuch zu unternehmen, letzteren natürlich um zu sparen (Geld und graue Haare wegen der E.ON).
Macht es Sinn, E.ON davon zu unterrichten, dass ich die Sachlage dem Bundeskartellamt zur Kenntnis gebracht habe? Oder werfen die das eh in die Rundablage?
@AKW NEE:
Ich dachte, der Vollzug eines Wechsels geht mit einer Kündigung einher (zumal 123 schrieb, sie würden für mich kündigen und mir die Sonderkündigung rieten). Wie hätte ich es denn formulieren sollen? Irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch, bitte mal erklären.
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