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Gasversorger-Wechsel: E.ON --> 123

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Fuchs:
Hallo!
Wir, mein Mann und ich, haben versucht, unseren Gasanbieter zu wechseln. Wir wollten weg von E.ON Avacon, neuer Anbieter sollte 123energie sein. Laut deren Auskunft - im Oktober 2008 - wäre der Bezug von 123Gas in unserer Region (PLZ 29451) möglich, man würde alles in die Wege leiten und um ganz sicher zu gehen sollten wir das Sonderkündigungsrecht angesichts der derzeitigen Gaspreiserhöhungen ausüben. Gesagt, getan.

Am 4.11. erhielt ich ein Schreiben der E.ON, indem man auf unsere Kündigung Bezug nahm und uns bat, ein Formular zu unterschreiben und zurückzusenden.  Das Formular hatte folgenden Wortlaut:

\"Hiermit kündige ich den bestehenden ErdgasComfort-Vertrag zum 30.11.2008 und möchte ab diesem Zeitpunkt nach dem ErdgasTarif versorgt werden.\"

Das kam uns schonmal spanisch vor, war doch von Kündigung oder gar Wechsel keine Rede. Der zukünftige Versorger 123energie gab uns jedoch grünes Licht, das Schreiben sei ok und wir sollten unterzeichnen. Haben wir dann auch.

Am 14.11. dann die Mitteilung des \"zukünftigen\" Versorgers: Gasbezug nicht möglich, der Netzbetreiber gibt das Netz nicht frei.  Also nix mit 123Gas!

Lange Rede, kurzer Sinn:
Durch die Kündigung des Comfort-Tarifes sind wir nun in einen teureren Tarif geraten, den wir durch unseren (misslungenen) Wechsel nicht gehabt hätten.

1. Ist die E.ON aufgrund aktueller Gesetzgebung nicht verpflichtet, anderen Versorgern das Netz zur Verfügung zu stellen?

2. Ich unterstelle der E.ON, hier nach Taktik vorzugehen! Denn die wissen anhand unserer Verbrauchszahlen ganz genau, dass für uns der Comfort-Tarif  in Frage kommt. Sie nahmen die Kündigung mit  Blick auf den geplanten Versorgerwechsel hin und freuen sich nun, dass wir einen teureren Tarif, aber keinen neuen Versorger haben!  

Ich würde mich über Meinungen und Stellungnahmen freuen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was können wir tun?

Vielen Dank im Voraus und gute Nacht!

Fuchs

Christian Guhl:
@Fuchs
Man kündigt doch heutzutage keinen Sondervertrag !Der ErdgasComfort hat eine eindeutig unwirksame Preisanpasungsklausel !Wenn man gleich abgeschlossen hat, als der Vertrag angeboten wurde (2003), hat man einen Preis von 3,28 ct/kwh vereinbart. Dieser durfte niemals erhöht werden.Ich dachte, durch unsere Veranstaltungen im Landkreis wäre das jedem bekannt.
Nun ja, jetzt ist es zu spät. Haben Sie irgendetwas schriftlich von 123energie ?
Die Zusage, das geliefert werden kann oder die Aufforderung zu kündigen ? Dann können Sie einen Anwalt prüfen lassen, ob man eventuell Regreß nehmen kann. Schauen Sie mal unter http://www.verivox.de/ .Danach gibt es einige andere Anbieter zu denen Sie wechseln können. Alle günstiger als die Grundversorgung von Eon-Avacon. Überlassen Sie aber die Kündigung dem neuen Anbieter. Sonst stehen Sie eines Tages noch ganz ohne Gas da

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Fuchs
Am 14.11. dann die Mitteilung des \"zukünftigen\" Versorgers: Gasbezug nicht möglich, der Netzbetreiber gibt das Netz nicht frei.  Also nix mit 123Gas!
--- Ende Zitat ---
Bitte leiten Sie diese Mitteilung unbedingt an das Bundeskartellamt weiter, damit dieses prüfen kann, ob eine Wettbewerbsbehinderung vorliegt.

Ihre Erfahrung bestätigt erneut, dass Lug und Trug heutzutage ganz normales Geschäftsgebahren darstellen. Treu und Glauben sind archaische überkommene Konzepte!

Gruss,
ESG-Rebell.

Fuchs:
Guten Morgen, Herr Guhl.

ich war bisher nur über die ungültige Preisanpassungsklausel betr. Akzent-Strom informiert. Davon sind wir ja nicht betroffen. Unser Strom ist \"Alpha\" (Vertrag v. 22.06.2005) und den Gasvertrag haben wir erst am 15.08.2005 abgeschlossen (Hausbau 2005). Vorher hatten wir keine Verträge mit der E.ON.
Zum Abschluss des ErdgasComfort kam es im Rahmen eines Förderungsprogrammes der E.ON. Es war der einzige Tarif, der Bonus und Darlehen bei der Erstellung der Heizungsanlage gewährte.

Nach den aktuellsten Erhöhungen kann ich gar nicht genau sagen, ob der Classic-Tarif überhaupt noch passig für uns war und der Gasverbrauch hat sich auch reduziert nach dem Einbau eines Kaminofens. Dass ich diesbezüglich \"Dampf mache\", ist vielleicht nicht gerechtfertigt, aber die Luft musste raus.  

Macht ein erneuter Wechselversuch überhaupt Sinn, wenn die E.ON ihre Leitungen - rechtswidrigerweise - nicht hergibt?
Ich habe alles schriftlich, sowohl von 123 als auch von E.ON und werde mit Vergnügen ein Schreiben an das Bundeskartellamt richten.
@ Rebell: Danke für den Hinweis!  

Gruss!

Fuchs

Netznutzer:

--- Zitat ---Sonst stehen Sie eines Tages noch ganz ohne Gas da
--- Ende Zitat ---

So ein dummes Zeug. Gerade Kunden der Grundversorgung werden wg. misslungenem Wechsel nie ohne Gas dastehen.

Gruß

NN

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