Energiepreis-Protest > 1·2·3energie

Gasversorger-Wechsel: E.ON --> 123

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Fuchs:
Ich vermute, dass der Zugang geschaffen werden sollte bzw. in Aussicht stand, die E.ON dies aber abgewiegelt hat, indem sie gegen die Vorgaben des Bundeskartellamtes verstieß bzw. verstößt. Es sollten wohl Marktgebiete zusammengelegt werden und dann wäre die Gaslieferung möglich gewesen:
 
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E061E82FFD329431CA2F691A1299402E3~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

Netznutzer:
Das siehst du falsch. Jeder Gaslieferant kann in jedes Marktgebiet liefern. Er muss nur vor der Lieferung entspr. Verträge mit dem sog. Marktgebietsaufspanner schliessen. Mir ist bisher kein Fall bekannt, dass der Zugang zu einem Marktgebiet abgelehnt wurde.

Gruß

NN

Fuchs:
Achso. Vielen Dank für die Erklärung. Kann es dann nicht sein, dass ein Vertrag mit dem Marktgebietsaufspanner, hier E.ON Avacon, in Aussicht stand (Bundeskartellamt hatte dies ja vorgegeben), die E.ON dies aber verweigert (daher das laufende Missbrauchsverfahren)? Und 123 quasi zu früh verkaufen wollte, was es noch gar nicht hatte?

Netznutzer:
http://www.eon-avacon.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Netz%20BNZB_Fernleitungsnetz_01.10.2008.pdf

Auf Seite 7 sieht man, wieviel versch. Marktgebiete die EON Avacon Ferngas streift. Du beziehst in einem Verleilnetz dein Gas. Sieh auf der HP deines zuständigen Netzbetreibers nach, welchem Marktgebiet ihr angehört. Evtl. steht es auch schon auf der letzten Rechnung.

Gruß

NN

AKW NEE:
Es gibt keine



--- Zitat ---EON Avacon Ferngas
--- Ende Zitat ---

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