Original von Kampfzwerg
Original von Jafar
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Der BGH hat ja das Verfahren wieder zurück gewiesen. In einem der Postings hieß es an das Landgericht Dinslaken ich meine ich hätte an anderer Stelle gelesen an das Landgericht Dusiburg. Was ist hier richtig.
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@Jafar (und @Schwalmtaler)
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An welches Gericht zurückverwiesen wurde, könnte man ebenfalls der PM entnehmen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&nr=45938&linked=pm&Blank=1
Ich greife diese Mail mal auf, weil hier ständig (auch auf der Seite der Energieverbrauer und dem Energienetz
http://www.bdev.de/index.php?itid=1700&c...ck_cont_id=4043 ) vom Landgericht Dinslaken gesprochen. LAut PM des Bundesgerichtshofs hat Dinslaken doch aber nur ein Amtsgericht und das Landgericht ist in Dusiburg. So wie ich die PM verstehe ist das Verfahren an das Landgericht Duisburg verwiesen worden.
Dann sollte man das auf den Seiten vom Energienetz und den Energieverbrauchern vielleicht mal korrigiert werden. Denn da wird ständig ein Fehler weiter zitiert.
Original von Schwerin
...Hier sollte sich der Protestler schleunigst gegen die Kündigung des Sondervertrages wehren, um zu verhindern, in die Grundversorgung geschubst zu werden.
Kündigungen von Verträgen von Protestlern werden gern von den EVU\'s durchezogen, um sich damit den vorrangegangenen Einsprüchen zu entziehen. Ist auch bei uns so passiert. Kurionserweise bietet EVU gleich wieder einen Sondervetrag, wenn auch mit schlechteren Konditionen, an. ;-) Hier sollte man ganz genau prüfen, ob man den neuen Vetrag annimmt. Ich bin nicht geneigt... smile
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Keine Bange ich habe damals der Kündigung des bestehenden Sondervetrags wie auch den neuen AGBs widersprochen. Den neuen Sondervertrag habe ich nicht angenommen.
Ob die Kündigung jetzt rechtswirksam ist und ich somit in der Grundversorgung bin, oder eben nicht wirksam und ich noch meinen alten Sondervertrag habe, kann ich nicht mit letzter Gewissheit behaupten.
Ich sehe zur Zeit auch nicht die Notwendigkeit das auf meine Initiative rechtlich klären zu lassen. Ich Widerspreche mittels Musterschreiben für alle Fälle auf Basis Unbilligkeit und unwirksame Preisanpassung und mindere den Abrechnungsbetrag. Außer heißer Luft kam von meinem Versoger bisher nix.
Der Schriftverkehr ist auch recht einsilbig geworden. Wir (ich und auch der Versorger) verweisen immer nur noch auf den \"bisherigen Schriftverkehr\".
Ich gehe mal davon aus, daß man Versoger auch nicht weiß ob ich jetzt in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag stecke und demzufolge weiß er auch nicht, wie er gegen mich vorgehen soll.
Ich habe jedenfalls Geduld und harre der Dinge die jetzt kommen. Ich gehe auch davon aus, daß nach der Urteilsbegründung wieder ein Einschüchterungsschreiben von den Versorgern folgt.
Gruß Jafar