Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
Schwalmtaler:
@ RA Fricke
Guten Morgen Herr Fricke,
danke für ihre bisherigen Ausführungen zu diesen neuen Urteil!
Wer kann denn den Großen Senat anrufen? Nur die Richter der betroffenen Senate, oder auch ein Anwalt?
Wenn es nur einer der betroffenen Senatsrichter kann, sehe ich da leider ein Problem, denn wie sie schon sagten, will eine \"Krähe der anderen kein Auge aushacken\" (wie bei den Ärzten und Ärztepfusch-Gutachten).
\"Im Namen des Volkes\" bekommt in diesem Fall einen besonders Faden Beigeschmack!!!
es grüßt Sie und alle Mitstreiter
Schwalmtaler
okieh:
--- Zitat ---Original von Schwerinzupflastern mit Drohbriefen....
--- Ende Zitat ---
ich glaub mit Drohbriefen werden die sich jetzt nicht mehr abgeben (brauchen)...
okieh:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
wohlwissend dass die in einem solchen Rechtsstreit schlussendlich unterliegende Partei grundsätzlich die Verfahrenskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) zu tragen hat.
--- Ende Zitat ---
Besteht während einer solchen Verhandlung auch noch die Möglichkeit eines Schuldanerkenntnis? Trägt dann jeder seine Kosten? Wann ist denn evtl. mit der Urteilsbegründung zu VIII ZR 138/07 zu rechnen? Soll man jetzt anhand Ihrer 3 Punkte ein erneutes Schreiben senden? Wie formulieren?
Im Moment steh ich da echt am Scheideweg. Welchen Weg einschlagen und wenn ja, warum :(
okieh:
oh man, wo bleibt in D bloß die Logik?
http://de.news.yahoo.com/2/20081201/tts-millionen-gaskunden-bekommen-rueckza-c1b2fc3.html
Wusel:
--- Zitat ---Original von BerndA
Hallo Rob,
schau doch mal bitte hier nach, vor allem die letzten Absätze sind dazu sehr interessant, liegt da nicht doch ein Sondervertragskundenverhältnis aufgrund der Abnahmemenge vor ?
Ich würde über Euren Rechtsanwalt erstmal bestreiten lassen , dass Ihr überhaupt Tarikunden seid.
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=7383&back_cont_id=4045
Gruß
Bernd A
Regionalvertretung Münsterland
--- Ende Zitat ---
In diesem Artikel steht u. a. folgendes:
\"Verbraucher, die mit Gas heizen, sind Sondervertragskunden, soweit keine besonderen Umstände vorliegen.\"
Welche besonderen Umstände können das sein?
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