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Autor Thema: RWE senkt Gaspreise  (Gelesen 5205 mal)

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Offline elmex

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RWE senkt Gaspreise
« am: 29. November 2008, 10:06:17 »
Quelle: Spiegel Online

Zitat
Offiziell soll die Einigung erst am kommenden Montag bekannt gegeben werden: Dann wolle das Kartellamt in Bonn den Kompromiss mit RWE und einer Reihe weiterer Gasversorger verkünden, berichtete die \"Financial Times Deutschland\" unter Berufung auf Branchenkreise. Danach habe sich das Kartellamt mit dem Energiekonzern auf eine Senkung der Gaspreise geeinigt. Im Gegenzug stelle die Behörde Missbrauchsverfahren gegen vier RWE-Töchter und -Beteiligungsfirmen ein. Das Kartellamt wollte sich am Freitag nicht zu dem Bericht äußern....

Offline Lothar Gutsche

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #1 am: 29. November 2008, 19:55:13 »
Seitdem im Frühjahr 2007 die Leitung des Bundeskartellamtes von Dr. Ulf Böge zu Dr. Bernhard Heitzer wechselte, nehmen die Deal-Entscheidungen wie in dem aktuellen Verfahren zu den Gaspreisen zu. Deals erfolgen zu Gunsten der großen Energieversorger wie RWE und E.ON, sie gehen zu Lasten der Staatskasse und zu Lasten der Verbraucher. Denn bei einem ordentlich abgewickelten Missbrauchsverfahren gibt es am Ende
[list=a]
  • günstigere Energiepreise für die Zukunft mit klaren Regeln, wann ein Preis wettbewerbsrechtlich akzeptabel ist
  • eine Vorteilsabschöpfung nach § 34 und § 34 a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    für die in der Vergangenheit erzielten wirtschaftlichen Vorteile. [/list=a]
    Bei dem jetzigen Deal gibt es keinen Schadenersatz für die Kunden von RWE und von den anderen Gasversorgern, obwohl eben auch in der Vergangenheit überhöhte Gaspreise gezahlt werden mussten und die Energieversorger dadurch riesige wirtschaftliche Profite erzielten. Die Einstellung des förmlichen Missbrauchsverfahrens verhindert, dass das Bundeskartellamt eindeutige, verbindliche Regeln erlässt, nach denen sich die Gaspreise wettbewerbsrechtlich prüfen lassen. Die Gültigkeit der Regeln hätte sicher durch sämtliche juristische Instanzen zwischen Bundeskartellamt und Energieversorgern überprüft werden müssen, aber wir hätten in vier bis fünf Jahren Rechtsklarheit und Transparenz. So bleibt fraglich, in welchem Ausmass RWE und die anderen Versorger die Gaspreise senken und an welchen wettbewerbsrechtlichen Maßstäben in Zukunft die Missbräuchlichkeit der Gaspreise zu erkennen ist.

    Im Falle der kostenlos zugeteilten Co2-Zertifikate im Strompreis hatte sich das Bundeskartellamt ebenfalls auf einen Deal mit RWE eingelassen, siehe die Verfügung B8 - 88/05-2 gemäß § 32 b GWB vom 26.9.2007, vgl. http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell07/B8-88-05-2.pdf. Bei dem Deal vom 26.9.2007 wurden keine Vorteile bei RWE abgeschöpft, die Vorteile belaufen sich in der 1. Phase des Emissionshandels bis 2007 bundesweit auf geschätzt 10 Milliarden Euro pro Jahr. Es kam nur zu einer Auktion für die Beschwerdeführer, bei denen RWE keinerlei finanzielle Einbuße gegenüber dem normalen Stromverkauf erlitt, wie Verivox am 15.2.2008 unter der Überschrift \"Auflage des Kartellamtes verhilft RWE zu gutem Geschäft\" meldete. Bei dem Deal vom 26.9.2007 gab es auch keine Preissenkungen für die Verbraucher und für die Stadtwerke, die sich nicht beim Bundeskartellamt über die 100 % Einpreisung der kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate beschwert hatten. Von einem funktionsfähigen Markt und von einer Verantwortung für die gesamte Wirtschaft hält das Bundeskartellamt offenbar nicht viel. Vielmehr geht es zu wie auf einem Basar, so Jürgen Flauger im Handelsblatt am 21.11.2008.

    Die Basarmentalität passt zu den Deals der Strafjustiz, über die 1982 in der Zeitschrift \"Der Strafverteidiger\" auf Seite 545 ein gewisser \"Detlev Deal aus Mauschelhausen\" unter dem Titel \"Der strafprozessuale Vergleich\" schrieb. Im Zusammenhang mit dem Mannesmann-Prozess  gegen Deutsche Bank-Chef Ackermann u. a. verfasste der Münchener Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann ein kleines Buch mit dem Titel \"Wetterzeichen vom Untergang der deutschen Rechtskultur – Die Urteilsabsprachen als Abgesang auf die Gesetzesbindung der Justiz und den Beruf unserer Zeit zur Gesetzgebung\", Berlin 2005, ISBN 3-8305-1031-4 (38 Seiten, 8.80 Euro).  Der Titel von Schünemanns Werk sagt schon fast alles. Die kartellrechtlichen Deals des Bundeskartellamtes reihen sich nahtlos in diese Entwicklung des Strafrechts ein. Statt die materielle Wahrheit zu ermitteln und in Sinne des Kartellgesetzes für \"Gerechtigkeit\" zu sorgen, schließen die Kartellwächter in Bonn und Brüssel mehr als fragwürdige Deals ab.

    Vor dem Hintergrund und angesichts der \"Rechtsprechung\" eines Richters Wolfgang Ball am 8. Zivilsenat des BGH kann ich nicht mehr daran glauben, dass die Justiz und Wettbewerbshüter im Sinne eines Rechtsstaats und einer Demokratie das Volk vor weiterer Ausbeutung durch das Energiekartell schützen.

    Lothar Gutsche

Offline userD0010

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2008, 09:56:41 »
\"Seitdem im Frühjahr 2007 die Leitung des Bundeskartellamtes von Dr. Ulf Böge zu Dr. Bernhard Heitzer wechselte, nehmen die Deal-Entscheidungen wie in dem aktuellen Verfahren zu den Gaspreisen zu.\"

Man kann sich inzwischen fast sicher sein, dass deutsche und EU-Kontrollbehörden (gerade im Energiebereich) ständig die Verbraucher durch wilde Drohgebährden publikumswirksam den Eindruck der  Kontrolle vermitteln wollen, in Wirklichkeit aber längst hinter den Kulissen den Deal mit den Energieversorgern abgestimmt haben.

Wie kann es akzeptiert werden, dass bspw. Eon für Anfang des ko. Jahres eine merkliche Gaspreissenkung um 4 Prozent und mittelfristig eine weitere Gaspreissenkung ( ohne Details ) ankündigen darf, inzwischen aber doch wohl jeder Verbraucher gemerkt hat, dass der Rohölpreis um etwa 2/3 gesunken ist, was er ja sehr schnell an der Tankstelle bemerkt, leider aber nicht bei seinem Energieversorger.
Die Koppelung an den Ölpreis ist für die EVU immer dann in der Preisumsetzung sofort erkennbar, wenn der Ölpreis steigt. Sinkt der Ölpreis, dann dauert es immer Monate, bis prozentual ein sehr geringes Absenken des Gaspreises mit großem Pomp angekündigt wird.

Aber, so lange Ämter und Ministerien als Startrampe für eine höchst attraktive Karriere im Umfeld von EVU gesehen bzw. genutzt werden kann (Müller), wird doch niemand sich mit den großen Vier und ihren Ablegern anlegen.
Angebot und Nachfrage bestimmen wahrlich nicht den Preis, sondern die vier Anbieter, unter den Augen des Kartellamtes!

Offline Lothar Gutsche

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2008, 23:55:25 »
Die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 1.12.2008 offenbart noch Schlimmeres, als ich befürchtet hatte. Methodisch ist das Vorgehen der Behörde völlig unhaltbar, im Detail:


Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 1.12.2008:
Zitat
Für 2008 stützt das Bundeskartellamt seine Betrachtung auf einen Vergleich der Tarife, die mehrheitlich von den Kunden von Ziel- und Vergleichsunternehmen genutzt werden.

Die Anwendung des Vergleichsmarktkonzeptes im Rahmen der Missbrauchsaufsicht ist untauglich, wenn keine wettbewerblichen Vergleichsmärkte existieren. Da die Gaspreise branchenweit im gesamten Bundesgebiet ein überhöhtes Niveau haben, sind nur relativ geringe Differenzen zwischen dem billigsten und dem teuersten Anbieter zu beobachten. Die bundesweite Preisüberhöhung hat zwei wesentliche Ursachen:
  • die völlig überteuerte Beschaffung im Vorleistungsbereich bei einem Kartell von Ferngaslieferanten; die Überteuerung ist an der immer stärker zunehmenden Differenz zwischen Erdgasimportpreisen und Endkundenpreisen direkt ablesbar
  • die Beteiligung der Oligopolisten E.ON, RWE und anderer Großkonzerne an mehreren hundert Stadtwerken und Regionalversorgern, die den Gasmarkt regelrecht verschließen. Mit der Entscheidung KVR 60/07 – E.ON/Stadtwerke Eschwege hat der Bundesgerichtshof am 11.11.2008 festgestellt, dass es z. B. der Geschäftsstrategie der E.ON AG entspricht, an zahlreichen Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um auf diese Weise ihre Absatzgebiete zu sichern und den Wettbewerb einzuschränken. Im Sondergutachten \"Strom und Gas 2007\" berichtete die Monopolkommission in Nr. 437: \"Die zahlreichen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen der überregionalen Ferngasunternehmen an Downstream-Firmen sind daher weniger effizienzorientierter als vorrangig strategischer Natur und dienen der eigenen Absatzsicherung. Die Erwartung, dass sich durch die vertikale Vorwärtsintegration der überregionalen Ferngasunternehmen sinkende Preise ergeben, trifft für die Gaswirtschaft so nicht zu.\" und in Nr. 438:\"Zum einen erlauben die Beteiligungen eine Teilhabe an den Erträgen der Regionalgesellschaften und Stadtwerke, zum anderen erhöhen sie erheblich die Markteintrittsbarrieren für potentielle Wettbewerber.\"
Statt eines untauglichen Benchmarks erscheint regulierungsökonomisch sinnvoll allein eine Kostenbetrachtung und eine Kostenregulierung, und zwar für die gesamte Wertschöpfungskette.


Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 1.12.2008:
Zitat
Eine zentrale Rolle haben hierbei die eigenen Beschaffungskosten gespielt. Das Bundeskartellamt hat jedoch auch hier Vergleiche zum Beschaffungsverhalten anderer Versorger gezogen, um nicht ungeprüft die tatsächlichen Beschaffungskosten anzuerkennen.

Das Bundeskartellamt hätte erkennen müssen, dass die Einkaufskonditionen den Ferngaslieferanten in den letzten Jahren riesige Gewinne eingebracht haben. Alle Stadtwerke mussten Gas viel zu teuer einkaufen und gaben die kartellrechtswidrig überhöhten Beschaffungskosten notgedrungen an ihre Endkunden weiter. Eine reine Betrachtung der Endkundenebene ist vollkommen unzureichend, wenn man die Situation auf den Vorleistungsmärkten für Ferngas berücksichtigt.

Es spricht schon für wenig ökonomischen und wettbewerblichen Sachverstand beim Bundeskartellamt, wesentliche Teile der Wertschöpfungskette für Erdgas von der Förderung bis zum Endverbraucher einfach auszublenden. Die Beschaffung von Erdgas konzentriert sich in Deutschland auf ganz wenige Gesellschaften, es gibt nur 7 überregionale und  8 regionale Ferngasgesellschaften. Gerade die teure Beschaffung und die mangelhafte Regulierung der Ferngasmärkte wurde immer wieder von der Monopolkommission beklagt. Im 16. Hauptgutachten stellte die Monopolkommission auf den Seiten 65/66 zu § 3 Abs. 2 Satz 2 GasNEV über die Ausnahmeregelung für die Regulierung der Netzentgelte auf der Fernleitungsebene folgendes fest, siehe Bundestags-Drucksache 16/2460 vom 25.8.2006:
 
„Nach Auffassung der Monopolkommission stellt diese Ausnahmeregelung, mit der die Betreiber von Gasfernleitungsnetzen nicht nur von der kostenbasierten Entgeltregulierung nach § 21 Abs. 2 EnWG, sondern gemäß § 21 a EnWG auch von der in den kommenden Jahren die kostenbasierte Regulierung ablösenden Anreizregulierung befreit werden, eine wettbewerbspolitisch nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Betreiber von Gasfernleitungsnetzen dar. Nach Auffassung der Monopolkommission entbehrt die Annahme, dass im Bereich der Gasfernleitungsnetze funktionsfähiger aktueller oder potentieller Leitungswettbewerb herrscht, der eine sektorspezifische Kostenregulierung überflüssig macht, jeder Grundlage.
Ökonomisch betrachtet weisen die Gasfernleitungsnetze ebenso wie die lokalen Verteilnetze alle wesentlichen Elemente eines nicht angreifbaren natürlichen Monopols auf. So ist die Kostenstruktur der Gasfernleitungen durch erhebliche Größenvorteile und den damit verbundenen degressiven Verlauf der Durchschnittskosten über den gesamten relevanten Nachfragebereich gekennzeichnet. Gleichzeitig führen die beim Bau einer Ferngasleitung zu tätigenden Investitionen aufgrund fehlender alternativer Verwendungsmöglichkeiten zu versunkenen Kosten in beträchtlichem Ausmaß. Potentieller Leitungswettbewerb kann unter diesen Bedingungen keine disziplinierende Wirkung auf das Marktverhalten monopolistischer Ferngasnetzbetreiber entfalten.“

Die Monopolkommission befürchtet, dass „der Durchleitungswettbewerb auf der Ebene der Gasfernleitungsnetze auch in Zukunft durch monopolistisch überhöhte Netzentgelte behindert wird.“ Die Monopolkommission kann „vor dem Hintergrund der hochkonzentrierten Marktstrukturen“ nicht ausschließen, dass „der Wettbewerb in der Strom- und Gaswirtschaft auch durch einen funktionsfähigen Durchleitungswettbewerb kaum noch wiederbelebt werden kann.“


Pressemitteilung Bundeskartellamt vom 1.12.2008:
Zitat
Das Bundeskartellamt hat sich für die Zusagenlösung entschieden, denn die Höhe der erreichten Vorteile für den Verbraucher kommt dem Betrag bei einer möglichen förmlichen Entscheidung sehr nahe.

Mit den ach so rühmlichen 127 Millionen Euro bekommen die deutschen Verbraucher grob geschätzt etwa 1 % des Betrages zurück, den sie jährlich für Erdgas zu viel bezahlen. Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt z. B. allein im Jahr 2007 tatsächlich etwa 12 Mrd. Euro. Dieser Wert lässt sich errechnen, wenn man die Entwicklung des Erdgasimportpreises den Verbraucherpreisen gegenüberstellt und als Bezugsjahr das Jahr 2000 wählt, in dem die Welt der Gaspreise vielleicht noch in Ordnung war.


Rechtlich deckt das Bundeskartellamt auch noch die Verstöße des Gesetzgebers gegen EU-Recht, indem es die Probleme im Ferngasmarkt übersieht und nicht in Zusammenhang bringt mit den überteuerten Endkundenpreisen. Hinsichtlich seiner medialen Wirkung handelt es sich bei dem Kartellverfahren gegen die 33 Gasversorger um ein großes mediales Schauspiel, quasi modernes Theater im 21. Jahrhundert. Tatsächlich praktiziert das Bundeskartellamt ein Täuschungsmanöver, um den Betrug der Energieverbraucher zu Gunsten des deutschen Energiekartells zu tarnen. Die Gleichschaltung ist in unserem Lande offenbar schon ziemlich weit fortgeschritten, zumindest kann das Bundeskartellamt nicht mehr als unabhängig gelten.

Lothar Gutsche

Offline userD0010

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2008, 14:46:16 »
Man sollte diesem Verein doch mal genauer auf die Finger schauen, insbesondere dessen Personalstruktur näher betrachten.
Welche Art von sog. Fachleuten beschäftigt sich mit der Preisüberwachung und stellt Vergleiche (auch zu tatsächlichen Ungunsten der EVU) an.
Was nun bei dem mit großem Pomp angekündigten Sieg des Kartellamtes gegen das Kartell und damit verbunden der angeblichen Erstattung (in Wirklichkeit Verrechnung mit bevorstehenden Erhöhungen in welcher Höhe auch immer) an die \"glücklichen\" Verbraucher herauskommt, ist so lächerlich, dass einem bereits das Lachen vergeht.

Offline u.h.

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2008, 15:05:07 »
Zitat
Original von h.terbeck
\"Seitdem im Frühjahr 2007 die Leitung des Bundeskartellamtes von Dr. Ulf Böge zu Dr. Bernhard Heitzer wechselte, nehmen die Deal-Entscheidungen wie in dem aktuellen Verfahren zu den Gaspreisen zu.\"
Das ist in der Tat das Hauptproblem:
\"Deal\" => keine gerichtliche Überprüfung (Kartellamt kann die Offenlegung der Kalkulation erzwingen ???)
.........=> (weiterhin) keine gerichtsfesten Daten für die \'Gaspreisrebellen\'
Wenn das keine Methode hat ...

P.S. Joseph Marie de Maistre (1753-1821)
Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. (gewählt hat)

Offline userD0010

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2008, 18:16:21 »
u.h.:
\"\"Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. (gewählt hat)\"\"

Ist es inzwischen eigentlich nicht vollkommen egal, welche Regierung wir wählen oder gewählt haben ?
Ob rotes, schwarzes, gelbes oder grünes Hemd und nicht zu vergessen die farblosen......
Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass sie mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ihre Versprechen vergessen und nur noch ihren eigenen Interessen und Pfründen folgen, mehr oder weniger öffentlich und offen.

Einer im grünen Hemd mauschelt bei Freiflügen, wird beschimpft und taucht wenig später mit gut versorgtem Pöstchen in Brüssel wieder auf, um in der Hoffnung auf das Vergessen des dummen Wahlvolkes als Chef seiner Partei wieder aufzutauchen und mit allergrößter Dreistigkeit den Schulunterricht um die Sprache seiner sog. Heimat zu erweitern.
Ein roter ehem. Volkskanzler sorgt nun dafür, dass sein ehem. Wahlvolk beim Gaspreis kräftig abgezockt wird.
Ein schwarzer sog. Wirtschaftsexperte bezog jahrelang ohne Wissen von seinem ehem. Arbeitgeber Monat für Monat ein Salär, das vermutlich auf seinen Kontoauszügen unter der Rubrik \"Kontogebühren\" versteckt war, denn er hat diese Summen angeblich nie bemerkt.
Bei den Gelbhemden laufen einige wegen Steuerstraftatbeständen Verurteilte immer noch auf der politischen Bühne herum.

Und wir als Wahlvolk bejubeln all diese \"Lichtgestalten\", wenn sie uns wieder im kommenden Jahr die bevorstehende Rettung durch ihre \"ausgereiften\" Pläne verkünden werden.

Es wäre an der Zeit, mit dem Sammeln fauler Eier zu beginnen.

Wir sind und werden doch nur abgezockt, bei den Energiekosten, bei der sog. Gesundheitsreform, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Aber einen Trost sollten wir uns schenken.
Durch die Klimaerwärmung werden wir in Bälde in der Lage sein, in dieser unserer Republik Bananen anzubauen und damit dem Namen unserer Republik alle Ehre zu erweisen.

Offline u.h.

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2008, 18:51:41 »
Zitat
Original von h.terbeck
Ist es inzwischen eigentlich nicht vollkommen egal, welche Regierung wir wählen oder gewählt haben ?
Ob rotes, schwarzes, gelbes oder grünes Hemd und nicht zu vergessen die farblosen......
Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass sie mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ihre Versprechen vergessen und nur noch ihren eigenen Interessen und Pfründen folgen, mehr oder weniger öffentlich und offen.
Leider nur zu wahr...
Bis 2007 konnte man zumindest mit \'Nichtwiederwahl\' drohen!
Was dann ggf. den Wegfall des \'Pensionsanspruches\' nach sich zog.
Aber jetzt...

[Bund der Steuerzahler]
\"Das derzeit geltende Recht gewährt eine Altersversorgung für Abgeordnete bereits nach nur einem Jahr Mitgliedschaft im Bundestag. .... Für Abgeordnete, die dem Bundestag am 31. Dezember 2007 angehörten, beträgt die Pension nach einer 8-jährigen Zugehörigkeit zum Bundestag ...\"

Offline userD0010

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RWE senkt Gaspreise
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2008, 09:19:48 »
u.h.:  Zitat
[Bund der Steuerzahler] \"Das derzeit geltende Recht gewährt eine Altersversorgung für Abgeordnete bereits nach nur einem Jahr Mitgliedschaft im Bundestag. .... Für Abgeordnete, die dem Bundestag am 31. Dezember 2007 angehörten, beträgt die Pension nach einer 8-jährigen Zugehörigkeit zum Bundestag ...\"

In diesem Zusammenhang sollten unsere Gedanken bei dem ach so armen Niels Annen sein, der seine ganze Kraft für das Wohl dieses unseres Staates eingesetzt und dadurch sein Studium aufgegeben hat.
Aber garantiert lässt man ihn nicht verkommen. Vielleicht taucht er ja auch bei einem EVU oder einer Kartellbehörde als \"Sachkundiger\" auf mit einem Salär knapp oberhalb Hartz IV.

 

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