Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
nomos:
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
eine Konzessionsabgabe
--- Ende Zitat ---
Da stimmt weder \"Konzession\" noch \"Abgabe\".
... und die Definition von Wasserwaage ist Wasserwaage? ;)
Wasserwaage:
nöp.... die definiton lautet: wasserwaage hat immer recht... handwerker sagt haus ist gerade, wasserwaage sagt haus ist schief => wasserwaage hat recht.... das ist quasi ein naturgesetz!!
RuRo:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Aber es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 263 StGB), der dadurch widerlegt werden könnte, dass auch den Kunden nur die geringere KA berechnet wurde (dazu sagt der geschilderte Sachverhalt allerdings nichts aus - bzw. werden Sie derzeitig auch noch nichts Konkretes wissen ?)
--- Ende Zitat ---
Und? - bei der Beliebigkeit die der Versorger an den Tag legt wäre mir das als Kommune völlig wurscht. Strafrechtlich ist es dann wohl irrelevant. Trotzdem würde ich mich als Kommune auf den Inhalt des gegenseitigen Konzessionsabgabenvertrags berufen.
Pech für den Versorger, wenn er nur die geringere KA beim Kunden einbehalten hat. Dieser beliebigen Trickserei gehört ein Riegel vorgeschoben. Es gibt Versorger, deren Sonderpreise im allgemeinen Tarif waren für einen überschaubaren Zeitraum günstiger als die vermeintlichen Sondervertragskundenpreise, wenn man die KA herausrechnet.
RR-E-ft:
@nomos
Die Wegenutzungsverträge sind in § 46 EnWG geregelt, die sog. Konzessionsabgaben in § 48 EnWG. Die Leitungen stehen regelmäßig im Eigentum des Netzbetreibers, der sie errichtet hat. Sie gelten nur als Scheinbestandteile im Sinne von § 95 BGB in Bezug auf die öffentlichen Verkehrsflächen und Wege (Grundstücke), in welche sie verlegt sind und können auch im Eigentum eines Dritten stehen, der sie dem Netzbetreiber - etwa im Rahmen einer Pacht - zur Nutzung überlassen hat. Bezahlt hat diese Leitungen wohl regelmäßig deren Eigentümer, der für ihre Benutzung ein Entgelt kassiert. Warum es die Bürger sein sollen, die alle diese Leitungen bezahlt haben, erschließt sich nicht wirklich. Oftmals konnten sie im Rahmen eines Baukostenzuschusses an den Errichtungskosten beteiligt werden. Gleichwohl haben sie die Leitungen nicht bezahlt und sind auch nicht deren Eigentümer. Hier nicht erörtert werden brauchen Cross Border Leasing- Modelle.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Bezahlt hat diese Leitungen wohl regelmäßig deren Eigentümer, der für ihre Benutzung ein Entgelt kassiert. Warum es die Bürger sein sollen, die alle diese Leitungen bezahlt haben, erschließt sich nicht wirklich.
--- Ende Zitat ---
@R-E-ft, aus juristischer Sicht ist das sicher korrekt beschrieben. Wenn ich mir die Herkunft und Entwicklung des Eigenkapitals \"meiner\" Stadtwerke ansehe, erschließt mir die wirtschaftliche Sicht schon, wer das Leitungsnetz finanziert hat. Es ist nicht nur der Baukostenzuschuss.
Von Cross Border Leasing ist mir beim Gasnetz nichts bekannt.
Wasser reicht schon (Baden-Württembergische Landeswasserversorgung-Bodenseewasserversorgung)!
OB Palmer Tübingen auf der C-B-L-Krisensitzung: (O-Ton liegt vor)
\"Steuerzahlen ist eine Pflicht. Wir brauchen Steuern um die öffentlichen Aufgaben finanzieren zu können und Scheingeschäfte zum Steuersparen sollten Kommunen auf keinen Fall durchführen.\"
Beim Hören dachte ich spontan an die vielen in diesem Bereich aktiven öffentlichen Hände mit ihren privatrechtlichen Beteiligungen und den diversen Holdingkonstrukte und dann noch an den BFH und das BMF.
Ob die Politiker, auch kommunale, hier wirklich lernfähig sind?
Geld lockt - Monopoly ist ein beliebtes Spiel ;) . Nur bei der Daseinsvorsorge hört der Spass auf.[/list]
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