Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
Chris0601:
Hallo erstmal!
Folgende Konstellation scheint im Energierecht immer wieder aufzutauchen:
Versorger beliefert Verbraucher nach Sondertarif, z.B. genannt Vollversorgung.
Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht.
Verbraucher klagt und beruft sich auf fehlende Preisgleitklausel.
Versorger behauptet das Recht zur Preiserhöhung sei aus § 4 AVBGasV ableitbar, da es sich um einen allgemeinen Tarif handele.
Versorger führt für den Tarif lediglich die geringe Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden ab, behauptet (vor Gericht) jedoch, dies hätte nichts mit der \"zivilrechtlichen Einstufung\" zu tun.
Frage: Begeht der Versorger nicht eine Steuerhinterziehung?
tangocharly:
--- Zitat ---Original von Chris0601
[...] Versorger behauptet das Recht zur Preiserhöhung sei aus § 4 AVBGasV ableitbar, da es sich um einen allgemeinen Tarif handele.
Versorger führt für den Tarif lediglich die geringe Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden ab, behauptet (vor Gericht) jedoch, dies hätte nichts mit der \"zivilrechtlichen Einstufung\" zu tun.
Frage: Begeht der Versorger nicht eine Steuerhinterziehung?
--- Ende Zitat ---
Nein, weil es sich um keine Steuer/öffentl.-rechtliche Abgabe handelt.
Aber es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 263 StGB), der dadurch widerlegt werden könnte, dass auch den Kunden nur die geringere KA berechnet wurde (dazu sagt der geschilderte Sachverhalt allerdings nichts aus - bzw. werden Sie derzeitig auch noch nichts Konkretes wissen ?)
Chris0601:
Dem Kunden wurde auch die geringe Konzessionsabgabe in Rechnung gestellt. Er wird nach der KAV eindeutig als Sondervertragskunde eingestuft.
Aber vor Gericht behauptet der Versorger, dass es sich um einen Tarifkunden handele. Die Einstufung nach KAV wurde daran nichts ändern.
nomos:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Nein, weil es sich um keine Steuer/öffentl.-rechtliche Abgabe handelt.
--- Ende Zitat ---
Um was es sich bei der Konzessionsabgabe auf GAS und STROM wirklich handelt, dazu reicht wohl zur Klärung nichtmal eine einzige Doktorarbeit.
Es ist die erste Pflicht der Kommunen die Daseinsvorsorge sicherzustellen. Entweder sie machen das selbst oder delegieren. Energie gehört zum Dasein. Die \"Wege\" einer Kommune haben auch eine Versorgungsfunktion. Die \"Wege\" und die Leitungen hat der Bürger bezahlt! Dann vom Bürger und Verbraucher nochmal zweckfreies Geld zu kassieren, was ist das? Wie kann man das bezeichnen? Aus Sicht eines Juristen, eines Gemeindebürgers? Es sind keine Abgaben, es ist keine Steuer es ist .....
Wasserwaage:
eine Konzessionsabgabe
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