Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
RR-E-ft:
@nomos
Es gibt Gegenden in Deutschland mit exzessiv hohen Wohnraummieten.
Der Erstbezug- Mieter, der seit über 20 Jahren die überteuerten Mieten bezahlt, darf sich deshalb gleichwohl nicht als der eigentliche Hauseigentümer verstehen. Sonst könnte es da ganz schnell zu ernsten Problemen kommen.
Mit den Versorgungsleitungen ist es nicht viel anders. ;)
Und bitte nicht wieder ein Fass nach dem anderen aufmachen:
BMF, BFH, CBL, DSL, DSU, CSU, Wasserleitung, Bleivergiftung, Trinkwasser, Uran, AKW, EEG, EEX, KWKG, REWE, Aldi, OPEL, Palmöl, Palmer, Kohlekraftwerk....Weihnachtsmarkt, Wunschzettel, Michael Glos.
Spontane Synapsen- Entleerung.
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
...
Der Erstbezug- Mieter, der seit über 20 Jahren die überteuerten Mieten bezahlt, darf sich deshalb gleichwohl nicht als der eigentliche Hauseigentümer verstehen. Sonst könnte es da ganz schnell zu ernsten Problemen kommen.
Mit den Versorgungsleitungen ist es nicht viel anders. ;)
Und bitte nicht wieder ein Fass nach dem anderen aufmachen:
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, wer hat denn Eigentum für sich reklamiert? Es war nur davon die Rede, wer bezahlt hat. Das ist zunächst eine politische Bemerkung. Die juristische Bewertung der Versorgungsleitung sehe ich mit erheblichem Unverständnis. Bemerkenswerte Konstruktion. Die Leitungen im und zum Haus sind gegebenenfalls auch Scheinbestandteile? Hoffentlich wird das bei der Absicherung der Finanzierung vom Kreditgeber auch berücksichtigt.
Es geht hier nicht um Privateigentum, sondern um Kommunen und ihre Stadtwerke die dem Bürger (Allgemeinwohl) dienen.
... und das Fass war schon angestochen. Keine Sorge, es bleibt voll.
;)
RR-E-ft:
@nomos
Wenn einer ein Faß aufmacht, muss in diesem nicht unbedingt etwas drin sein. ;)
Chris0601:
mmhh, also kann der Versorger einfach alle Kunden als SV-Kunden deklarieren und lediglich die geringe Konzessionsabgabe geltend machen, ohne das dies strafrechtliche Relevanz hat?
nomos:
@Chris0601, so einfach geht das auch wieder nicht.
siehe hier, das wurde quasi schon beantwortet:
Konzessionsabgabe - Steuerhinterziehung!?
--- Zitat --- ...Aber es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 263 StGB)
--- Ende Zitat ---
Aber wie immer, wo kein Kläger, da kein ...
Wer lieber sehen will als lesen oder auf VIDEO steht, kann sich die Absurdität der Konzessionsabgabe hier mal wieder ansehen:
Heizlüfter im Kühlhaus
PS: Wer sich das VIDEO angesehen hat, sollte sich fragen, was hier hinterzogen wird. ... oder besser wer hier hintergangen wird.
Eigentlich sollten sich alle verantwortlichen Politiker für eine solche \"Abgaben\"-Regelung oder besser Murks schämen.
Das VIDEO zeigt nicht alle Ungereimtheiten, aber das Beispiel reicht schon.
Diese Konzessionsabgabe ist durch nichts gerechtfertigt, sie muss weg.
Neu ist das alles nicht. Politiker sitzen aus, sind oft involviert, reagieren nicht, haben dafür keine Zeit.
Hier ein alter Beitrag: TOTAL
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