Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Beispiellose Erhöhung von Strompreisen  (Gelesen 5326 mal)

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Offline Rebell77

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« am: 27. November 2008, 09:41:05 »
\"Die Verbraucher in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz müssen zum Jahreswechsel mit zum Teil deutlich höheren Strompreisen rechnen. Nach Angaben des Verbraucherportals Verivox in Heidelberg haben bundesweit 354 Versorger ihre Tarife zum 1. Januar 2009 erhöht.\" (Quelle: SWR.de - Nachrichten)

weiter hier:
http://www.swr.de/swr1/rp/nachrichten/rheinland-pfalz/-/id=1533608/mpdid=4228152/nid=1533608/did=4228152/gs4b6b/index.html

Strompreiserhöhungen Rheinland-Pfalz:
http://www.swr.de/swr1/rp/nachrichten/rheinland-pfalz/-/id=1533608/nid=1533608/did=4228152/mpdid=4228158/15knrji/index.html

Strompreiserhöhungen Baden-Württemberg:
http://www.swr.de/swr1/rp/nachrichten/rheinland-pfalz/-/id=1533608/nid=1533608/did=4228152/mpdid=4228156/vr04kp/index.html
Viele Grüße,
rebell77


www.initiative-gaspreise-swn.de

Offline Reichelt

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #1 am: 06. Januar 2009, 15:06:48 »
EON Mitte schiesst mit der aktuellen Preiserhöhung zum 1.2.09 für Nachtstrom den Vogel ab. Netto ist das eine Erhöhung von 7,95 auf 9,87 Cent pro kwh und damit um 24% (ohne alle Steuern gerechnet).
Vergleicht man die Erhöhungen von EON der letzten 5 bzw. 6 Jahre,
dann ergibt sich (nach Zwangswechsel von EAM zu EON)
bei EAM eine Erhöhung von 2000 bis 2004 von 4,45 ct auf 4,9 ct. also 10% und
bei EON eine Erhöhung von 2004 bis 2009 von 4,9 ct auf 9,87 ct. also 101%.
So kann sich nur ein Anbieter im Monopolsystem verhalten!
Konsequenzen: Anbieterwechsel? geht bei Nachtstrom nicht, da EON Netze offenbar zu hohe Durchleitungsgebühren verlangt. Kein Anbieter ist bereit, zu den heutigen Bedingungen zu liefern. AVG bleibt zz als einzige Hoffnung:
NT derzeit 11,72 ct pro kwh incl. aller Steuern dafür kostet
HT 20,05 ct pro kwh plus Grundpreis 148 € im Jahr.
Das ergibt bei einer Mischkalkulation die vergleichbaren Kosten wie bei EON.
Dafür bräuchte ich aber einen neuen HT/NT Zähler von Yellow/RWE, der kostet nochmals über 70 Euro/Jahr.
Da unser ganzes Haus ca. 200qm beheizte Fläche hat (durchweg elektrische Fussbodenheizung und Nachtspeicher im DG) und ich auf ca. 50 kwh/qm/Jahr komme, liege ich eigentlich im Niedrigenergiebereich. Ein Wechsel auf Wasserspeicher ist wirtschaftlich nicht tragbar, höchstens für Warmwasser statt der Durchlauferhitzer. Wer kennt einen Fachmann, der zb als Energieberater hier eine saubere und wirtschaftliche Zukunftslösung aufzeigen könnte? \'Bin für jeden Tip dankbar.
wr

Offline bjo

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #2 am: 06. Januar 2009, 15:23:16 »
Zitat
Original von ReicheltSo kann sich nur ein Anbieter im Monopolsystem verhalten!
Konsequenzen: Anbieterwechsel? geht bei Nachtstrom nicht, da EON Netze offenbar zu hohe Durchleitungsgebühren verlangtwr

Hallo,
der nicht mögliche Anbieterwechsel wird Technisch begründet. WP´s und
und E-Heizungen werden vom Versorger Fremdgesteuert.

man hat nur zwei Möglichkeiten

- Widersprechen und kürzen wobei NT Tarife in diesem Fall wohl ein Sondervertrag ist! (Sondervertrag hier im Forum suchen)

- HT/NT Zähler trennen und für den HT Bereich einen neuen Anbieter suchen!

Offline Reichelt

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #3 am: 06. Januar 2009, 15:49:02 »
danke an bjo; ich bin neu hier und daher kämpfe ich noch mit / gegen Euer System.
Den HT Tarif (Zähler) hatte ich schon vor einem Jahr bei EON Mitte gekündigt und war zu Yellow (ENBW) gegangen. Die haben aber jetzt so erhöht, dass
mir der nächste Wechsel bevorsteht. Wir können diese Erhöhungen doch nicht einfach so akzeptieren! Mein Einkommen ist nach Steuer ja eher gesunken!

Was mich gedanklich beschäftigt ist die Frage, ob sich ein mittelgrosses Blockheizwerk zb für unseren Wohnblock mit ca. 25 Wohnhäusern rechnen würde. Das könnte zb mit Erdgas, Restholz und Solar betrieben werden und Strom und Wärme erzeugen. Durch die Lage der Häuser könnte man alle Häuser mit Warmwasser über die Hauseigenen (Garten-)Grundstücke versorgen und müßte nicht die Straßen aufreissen. Durch die Stromeinspeisegebühr incl. Kraft-/Wärmekopplung ergibt sich vermutlich eine wirtschaftliche kwh Gebühr (>10ct), die vom Gesetzgeber festgelegt wurde.
Ob und wann dann noch vom Energieanbieter Strom abgenommen wird, könnten die aktuellen Angebote entscheiden. Auf jeden Fall würde man sich langfristig vom E-Anbietermonopol abkoppeln. Weiterhin könnte jeder Hausbesitzer entscheiden, ob er selbst Solar oder per Holz etc. zuheizt oder ob er Wärme u/o Strom vom BHW abnimmt.
Eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung könnte hier weiterhelfen.
gruss wr

Offline Christian Guhl

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #4 am: 06. Januar 2009, 17:41:00 »
@Reichelt
Wenden Sie sich ans Bundeskartellamt :
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/bundeskartellamt/Kontakt/kontakt.php
Allgemeine Fragen/Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Gerrit Brauser-Jung
Telefon: 0228-9499-230
Man weiss dort um die Problematik und will sich darum kümmern.
Damit das etwas beschleunigt wird, sollten alle Betroffenen Druck machen.

Offline noro

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #5 am: 07. Januar 2009, 11:05:03 »
hallo reichelt,

es gibt sicherlich eine sehr grosse anzahl von betroffenen die in den letzten jahren erhebliche preiserhöhungen bei nachtstrom hinnehmen mußten!
ein anbieterwechsel ist in aller regel nicht möglich.

ich habe daher auf preisstand 2005 gekürzt.

kartellbehörden, verbraucherzentrale, bde informieren.
sich von einem rechtsanwalt vertreten lassen.

alternative zu nachtstrom bei mir: ich heize jetzt ca. 70% mit einem pelletkaminofen. ist natürlich mit nicht unerheblichen inv.-kosten verbunden, bei mir ca. €5000,00.
mittelfristig werde ich mich von nachtstrom kpl. lösen.

bis dahin geht der kampf gegen überhöhte preise weiter, natürlich auch bei haushaltsstrom.

gruss
noro

noch eine anmerkung: es gibt wie schon eingangs erwähnt eine vielzahl von nachtstromkunden, es gibt allerdings noch viel zu wenig widerstand!!!

Offline Reichelt

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #6 am: 07. Januar 2009, 14:56:17 »
Hallo Noro,
danke für die Hinweise, so ganz radikal wollte ich noch nicht vorgehen und das ist wahrscheinlich auch der Grund warum sich so wenige gegen die EVs wehren: es ist mit großem Aufwand verbunden, die momentanen höchstrichterlichen Entscheidungen waren im Strombereich   immer gegen die Verbraucher  gerichtet! Also wird bezahlt. Mein Tarif 8+4 bei E.ON Mitte ist mit 14,19 ct (brutto incl. St) ja doch noch unter dem HT Preis von 17,x  ct, die sonst gefordert werden. Aber bei weiteren Preissteigerungen  liegen wir doch bald bei fast NT = HT! Und damit nicht mehr bezahlbar.
Ich heize  zur Zeit auch mit Kamineinsatz zu, ca. 8KW. Ist zwar schön und das Holz war relativ günstig, aber wenn ich an die Umwelt denke! Wäre schlimm, wenn jeder Nachtstromverbraucher auf Holz oder sogar Braunkohle zurückfiele!
Bei elektrischer Fußbodenheizung kann ich halt nicht einfach auf andere Energieformen wechseln und deshalb bin ich vermutlich wie viele auf die GNADE der VU angewiesen! Es ist zum k...!
H. Guhl hat vorhin empfohlen, das Kartellamt zu informieren; habe ich gleich gemacht. Aber große Hoffnung habe ich nicht!
danke für alle Anregungen
gruss wr

Offline bjo

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #7 am: 07. Januar 2009, 15:47:16 »
Zitat
Original von Reichelt
Hallo Noro,
danke für die Hinweise, so ganz radikal wollte ich noch nicht vorgehen und das ist wahrscheinlich auch der Grund warum sich so wenige gegen die EVs wehren: es ist mit großem Aufwand verbunden, die momentanen höchstrichterlichen Entscheidungen waren im Strombereich   immer gegen die Verbraucher  gerichtet! gruss wr

bei den Entscheidungen ging es aber nie um NT Tarife!
im Gegenteil einige WP-Tarifkunden haben gewonnen!

Offline noro

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #8 am: 08. Januar 2009, 11:04:04 »
hallo reichelt,

warum nicht so \"radikal\" vorgehen?

nehmen die versorger etwa rücksicht auf dich!

und woher kommt die erkenntnis dass die höchstrichterlichen endscheidungen immer gegen die verbraucher wahren?
das gegenteil ist eh der fall - wie bio richtig bemerkt hat, ging es bei diesen entscheidungen nie um \"NT-tarife\"

im übrigen währe zu überprüfen, da du sicherlich wie alle nachtstromkunden einen sondervertrag hast, ob die preisanpassungsklauseln überhaupt rechtens sind!!! (vermutlich nicht)
du könntest dich somit gegen die preiserhöhungen zur wehr setzen. (§307 BGB - alles hier im forum gut beschrieben!!!

gruss
noro

und noch eine anmerkung: das nicht \"ganz so radikale\" vorgehen gefällt den ev`s natürlich besonders!!!
und etwas aufwand macht das ganze natürlich auch.

Offline Kupfer

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #9 am: 10. Januar 2009, 22:34:16 »
Hallo Reichelt,
auch bei E.ON Bayern werden die Preise für NT und HT um ca. 19,7 bzw. 27,7 % erhöht. Seit 2001 um 75 % bzw. 70 %. Ich bezahle seit 4 Jahren den Preisstand 2004 um habe jede Preiserhöhung und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Mit der Preisänderungen für meinen bisherigen Tarif PowerTherm wird als Nachfolgestromprodukt ein neuer Tarif angeboten. Die neuen Preise vom alten Tarif entsprechen den neue Tarif. Für den Haushaltstrom habe ich schon vor längerer Zeit den Anbieter gewechselt.    
 
Im Auftragsformular für das Nachfolgestromprodukt E.ON WärmeStrom Sicher & Fair steht unter den Punkt Auftragserteilung, Wiederrufsbelehrung, Datenschutz und Bonitätsprüfung Folgendes:

.... Ergänzend gelten die beigefügten Stromgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung sowei die ebenfalls beifgefügten Ergänzenden Bedingungen der E.ON Bayern Vertriebs GmbH zur Strom GVV vom 11.1.2008, soweit sie den Reglungen des Vertrages sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen E-ON WärmeStrom Sicher & FAdier nicht widersprechen. ...

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für ....

steht unter Teil 2: Versorgung §4 Bedarfdeckung:

Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorgers zu decken.

Hier stellt sich die Frage, ob der Energieverbraucher der Haushaltsstrom und Heizstrom bezieht, unterschiedliche Anbieter für Haushaltsstrom und Heizstrom dann haben kann.

Mit diesen Regelung könnten dann kein Anbieterwechsel möglich sein.

O.g. Ausführungen habe ich an das Bundeskartallamt gegeben. Hierzu liegt mir auch schon eine Rückantwort vor. Anbei div. Auszüge:
... kann Ihnen mitteilen, dass wir in den letzten Wochen eine Fülle von Schreiben von Menschen haben, die das gleiche Problem wie Sie haben.
... einzelne Anbieter bieten keinen ermäßigten Nachtstromtarif mehr an.
...wir haben deshalb begonnen, uns intensiv mit dem Thema Heizstrom zu beschäftigen.
... Wir sind uns bewusst, dass hier Handlungsbedarf besteht und werden deshalb, soweit es kartellrechtlich uns möglich ist, tätig werden.

PS: Kann mir jemand sagen, ob in einem Beiträge auch Anlagen eingefügt werden können (doc. pdf, xls, etc.).
Helmut Kupfer

Offline bjo

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #10 am: 11. Januar 2009, 00:21:14 »
Hallo,

wenn man sich auf Politiker verläßt icht man verlassen!

siehe Dorsten - Barkenberg

ende der 60 Jahre am Reißbrett gegründet um der Nordwanderung des Bergsbaus zu folgen!
das besondere für den ganzen Stadtteil galt STROMHEIZUNG ist pflicht!

http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&geocode=&q=wulfen+barkenberg&sll=51.151786,10.415039&sspn=21.197099,56.953125&ie=UTF8&ll=51.730803,7.039833&spn=0.039498,0.111237&z=14&g=wulfen+barkenberg

Jetzt wird der Stadtteil geschleift da immer mehr Leute wegziehen!
Zumindest die die nicht durch Eigenheime gebunden sind!

Die gleiche Parteil die Barkenberg gefeiert hat verteufelt jetzt die Stromheizung!

Offline userD0010

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #11 am: 11. Januar 2009, 10:18:33 »
kupfer:

Ausführungen habe ich an das Bundeskartallamt gegeben. Hierzu liegt mir auch schon eine Rückantwort vor. Anbei div. Auszüge:
... kann Ihnen mitteilen, dass wir in den letzten Wochen eine Fülle von Schreiben von Menschen haben, die das gleiche Problem wie Sie haben.

Wenn diese Satz- und Wortwahl tatsächlich im Original wiedergegeben wurde, ist es nicht mehr verwunderlich, sondern nur noch bedenklich, mit welcher Intelligenz diese Behörde ausgestattet ist.

Sind dort ebenfalls nur noch  \"d i v e r s i f i z i e r t e\" Mitarbeiter beschäftigt?
Auch der Herr Minister hat an diesem Wort wochenlang geübt.

Offline wulfus

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #12 am: 11. Januar 2009, 21:41:08 »
Zitat
Original von Kupfer...
Hier stellt sich die Frage, ob der Energieverbraucher der Haushaltsstrom und Heizstrom bezieht,
unterschiedliche Anbieter für Haushaltsstrom und Heizstrom dann haben kann. ...
Antwort: Wenn jeweils separate Zähler vorhanden sind,
kann man zumindest den Haushaltsstromanbieter wechseln (so die Auskunft des Versorgers hier in Neuwied!).
Bei Heizstrom gibt es angeblich keine Alternative.

Offline bjo

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Beispiellose Erhöhung von Strompreisen
« Antwort #13 am: 11. Januar 2009, 21:54:45 »
Zitat
Original von wulfus
Bei Heizstrom gibt es angeblich keine Alternative.

Trennung der Versorgung

- technisch möglich wie bereits beschrieben, zwei Zähler

- einige EVU´s haben die Kopplung aber im Vertragswerk festgemacht

Heiz und WP Strom werden vom jeweilgen EVU auch benutzt um die Netzlast zu regulieren (Rundsteuerempfänger usw) In wie weit das heute noch erforderlich kann keiner kontrollieren!

 

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