Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: [Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen  (Gelesen 3881 mal)

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Offline Gulliver08

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« am: 25. November 2008, 20:53:30 »
Hallo,

ich möchte gerne mal eine Frage loswerden. Nachdem mein Stromversorger (EON) vor Kurzem und jetzt zum Dezember Strompreiserhöhungen angekündigt hat, stelle ich mir die Frage, ob ich nicht auch -wie bereits beim Gasversorger als Sondervertragskunde geschehen- Widerspruch einlege.
Nachdem ich mich im Bezug auf die Gasversorgung schon umfangreich in die Materie eingearbeitet habe, will ich die Frage loswerden, inwieweit es bei Stromverträgen evtl. Spezifika gibt, die ein anderes Vorgehen als bei Gasverträgen ratsam erscheinen lassen. Der Punkt Billigkeit von Preisanpassungen ist sicherlich genauso relevant, aber wie sieht es z.B. mit Sonderverträgen etc. aus.

Wäre prima, wenn ich da ein paar Tipps von einigen \"Stromrebellen\" erhalten würde.

Danke & Gruß

Offline DieAdmin

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #1 am: 26. November 2008, 12:08:08 »
@Gulliver08,

beim Strom gilt dasselbe wie für Gas.

Vor der Frage, welchen Preis nun anzusetzen ist, stand ich auch mal:

Höhe des Strompreises?

und hier EVI Waltershausen (Thüringen)

Die allgemeine Empfehlung ist (ich denke, dass hat sich nicht geändert), den Preis anzusetzen, den man bei der letzten Jahresabrechnung bezahlt hat.

Wer einen alten Vertrag hat, kann schärfer kürzen. Sollte aber erst die Meinung eines versierten Rechtskundigen (RA) einholen.

Als Antwort argumentiert der Versorger gern, dass es beim Strompreis auf die Billigkeit nicht ankommt und verweist auf dieses BGH Urteil:

Zur Pressemitteilung: %22%2C+%22[%273%27%2C+%273%27]%22]&nr=39353&linked=pm&Blank=1\']Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

Im Forum: BGH , Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

Offline RR-E-ft

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #2 am: 26. November 2008, 16:33:10 »
@Gulliver08

Auch bei Stromlieferverträgen ist eine nachträgliche Preisneufestsetzung im laufenden Vertragsverhältnis nur möglich, wenn sich ein entsprechendes Recht direkt aus einer Verordnung ergibt, also für grundversorgte Kunden aus der StromGVV. Die Erhöhung unterliegt dann der Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB.

Für Sondervertragskunden ergibt sich ein solches Recht nicht unmittelbar aus der StromGVV. Es kommt darauf an, ob eine Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde (§ 305 BGB) und ob diese einer Inhalstkontrolle gem. § 307 BGB standhält.


Siehste hier.

Offline Gulliver08

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #3 am: 27. November 2008, 07:47:30 »
Danke für das Feedback. Ich prüfe jetzt mal, was das in Bezug auf meinen Vertrag bedeutet.

Gruß

Offline RR-E-ft

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #4 am: 27. November 2008, 16:57:15 »
@Gulliver08

Zitat
Ich prüfe jetzt mal, was das in Bezug auf meinen Vertrag bedeutet.


Viel Spaß und Erfolg dabei.

Offline Tojas

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #5 am: 28. November 2008, 19:54:27 »
Hallo Gulliver08,
habe auch vor dem Problem gestanden. Deshalb habe ich auch die Kosten nicht gescheut und 2x65€ an die, vom Bund genannte Anwältin bezahlt. Seit 2 Jahren regelt sie alles notwendige auch mit den Versorgern.
viele Grüße
Tojas

Zitat
Original von Gulliver08
Hallo,

ich möchte gerne mal eine Frage loswerden. Nachdem mein Stromversorger (EON) vor Kurzem und jetzt zum Dezember Strompreiserhöhungen angekündigt hat, stelle ich mir die Frage, ob ich nicht auch -wie bereits beim Gasversorger als Sondervertragskunde geschehen- Widerspruch einlege.
Nachdem ich mich im Bezug auf die Gasversorgung schon umfangreich in die Materie eingearbeitet habe, will ich die Frage loswerden, inwieweit es bei Stromverträgen evtl. Spezifika gibt, die ein anderes Vorgehen als bei Gasverträgen ratsam erscheinen lassen. Der Punkt Billigkeit von Preisanpassungen ist sicherlich genauso relevant, aber wie sieht es z.B. mit Sonderverträgen etc. aus.

Wäre prima, wenn ich da ein paar Tipps von einigen \"Stromrebellen\" erhalten würde.

Danke & Gruß

Offline Gulliver08

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #6 am: 28. November 2008, 20:58:43 »
Ich habe jetzt mal eine erste Sachverhaltsfeststellung (Versorger Eon Bayern) vorgenommen:

- Gem. Abrechnung liegt der Allgmeine Tarif/Grundversorgung vor,

- Verbrauchspreis Eintarif

- Belieferung auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (Inkrafttreten am 08.11.2006, ergänzende Bedingungen hierzu vom 01.03.2007); rechtlich gesehen dennoch Sonderkunde?! Leider habe ich nur eine Fassung der StromGVV aus Okt-06 im Netz gefunden (die Eon hält sich da scheinbar etwas bedeckt, was den Zugang dazu angeht)

- Beide Bedingungswerke beihalten keine Regelung, wie eine Preisanpassung bzw. der Erläuterung zu erfolgen hat. Die Verpflichtung(en) auf Auskunft und Erläuterung scheint sich nur auf eine allgemeine Anzeigepflicht (Schreiben reicht wohl) gegenüber dem Kunden zu beschränken (\"Wir kündigen Ihnen hiermit eine Preiserhöhung an\").

Aus Sicht der vorherrschenden Bedingungen scheint das gar nicht so schlecht zu sein, erfahrungsgemäß liegt der Teufel aber im Detail. Und das habe ich bisher nicht gefunden.

Wie seht ihr das. Die StromGVV und dazu ergänzende Bedingungen sind sicherlich auch bei anderen Versorgungsverträgen die Basis.

Danke & Gruß

Offline RR-E-ft

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #7 am: 28. November 2008, 21:22:24 »
@Gullywer08

Den konkreten Einzelfall kann man gern von einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn man damit selbst überfordert ist.

Offline Tojas

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #8 am: 29. November 2008, 22:14:10 »
Hallo,
also nimm einfach das Angebot vom Bund an und zahle einfach mal den Anwaltspreis. Dieser Anwalt, der dir vorgeschlagen wird kennt sich sicher Super aus.
Gruß Tojas

Zitat
Original von Gulliver08
Ich habe jetzt mal eine erste Sachverhaltsfeststellung (Versorger Eon Bayern) vorgenommen:

- Gem. Abrechnung liegt der Allgmeine Tarif/Grundversorgung vor,

- Verbrauchspreis Eintarif

- Belieferung auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (Inkrafttreten am 08.11.2006, ergänzende Bedingungen hierzu vom 01.03.2007); rechtlich gesehen dennoch Sonderkunde?! Leider habe ich nur eine Fassung der StromGVV aus Okt-06 im Netz gefunden (die Eon hält sich da scheinbar etwas bedeckt, was den Zugang dazu angeht)

- Beide Bedingungswerke beihalten keine Regelung, wie eine Preisanpassung bzw. der Erläuterung zu erfolgen hat. Die Verpflichtung(en) auf Auskunft und Erläuterung scheint sich nur auf eine allgemeine Anzeigepflicht (Schreiben reicht wohl) gegenüber dem Kunden zu beschränken (\"Wir kündigen Ihnen hiermit eine Preiserhöhung an\").

Aus Sicht der vorherrschenden Bedingungen scheint das gar nicht so schlecht zu sein, erfahrungsgemäß liegt der Teufel aber im Detail. Und das habe ich bisher nicht gefunden.

Wie seht ihr das. Die StromGVV und dazu ergänzende Bedingungen sind sicherlich auch bei anderen Versorgungsverträgen die Basis.

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Offline Gulliver08

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[Strom] Widerspruch gegen anstehende Erhöhungen
« Antwort #9 am: 07. Dezember 2008, 20:29:56 »
Mal eine Frage an die Fachleute.

Wie läuft denn die Einschaltung eines Anwaltes/Anwältin über den Bund vom Prozess her ab? Bezüglich des nach Einschaltung festgelegten Verfahrens ist die klare Information auf der BDEV-Site zu finden, obige Frage wurde aber dort nicht eindeutig beantwortet.

Danke & Gruß

 

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