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Autor Thema: Reaktion E.on auf Widerspruch gegen Kündigung Akzent  (Gelesen 2562 mal)

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Offline derblöde

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Reaktion E.on auf Widerspruch gegen Kündigung Akzent
« am: 24. November 2008, 15:25:31 »
Hallo zusammen,

ich habe heute die (1.) Reaktion auf den Widerspruch gegen die Kündigung des Akzent-Vertrages erhalten:

Zitat
Der Umstand, dass die Kündigungserklärung bei einer Vielzahl von Kunden verwendet worden ist, ist für die Wirksamkeit der Kündigung ohne Belang. Denn wie wir Ihnen mitgeteilt haben, ändern wir unsere Produktpalette, so dass die Kündigung einzelner Produkte erforderlich geworden ist.

Insofern ist der Brief auf die Kundengruppe abgestimmt, die von der Kündigung des Akzent-Tarifs betroffen ist. Somit handelt es sich nicht um einen Serienbrief, sondern um eine Mitteilung, die hinsichtlich einer bestimmten Kundenklientel individualisiert ist.

Weiterhin ist Ihr Vortrag, die Kündigung leide an einem Formmagel, nicht richtig. Die Kündigung war gemäß den Bestimmungen des Vertrags schriftlich zu erklären. Die eigenhändige Unterschrift ist jedoch gerade nicht erforderlich gewesen. Auch das Gesetz verpflichtet den Erklärenden nicht zu einer eigenhändigen Unterschrift.

Der Vertrag aus 1999 enthält keinerlei Anforderungen an eine Kündigung, nicht einmal die Schriftform....
Sehr interessant finde ich ja die Definition eines (Nicht-)Serienbriefes. Individuell ist nicht der Kunde, sondern die Kundengruppe....

Es wird an der Kündigung zum 30.04.2009 festgehalten. Überflüssig zu sagen,  dass eine ordentliche Kündigung zu diesem Termin nicht möglich ist.

Das Schreiben ist dafür zweifach i.A. unterzeichnet.

Alles sehr überzeugend ;)

Offline Christian Guhl

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Reaktion E.on auf Widerspruch gegen Kündigung Akzent
« Antwort #1 am: 24. November 2008, 15:50:18 »
@derblöde
Das die Kündigung der Schriftform bedarf, ist aus den AVBElt bzw.GVVStrom zu entnehmen. Zum 30.04.09 wurde nicht gekündigt. Die Kündigung erfolgte \"zum nächstmöglichen Termin\". Wann das ist, kann sich der Kunde selber ausrechnen.
Sagt Eon-Avacon. Bis zum Termin 30.04.09 wird zu den vereinbarten Akzent-Konditionen weitergeliefert.Das hat nichts mit der Kündigung zu tun.Ich würde nicht zu sehr auf der Kündigung \"rumhacken\".Einfach wegen formaler Mängel widersprechen. Nicht näher erläutern !Es wurde von einer örtlichen Protestgruppe ein Schreiben ins Internet gestellt, in dem Eon-Avacon aufs Kleinste erläutert wird, warum die Kündigung unwirksam ist. Eine bessere Vorlage kann man dem Versorger nicht bieten !
Er wird direkt vom Kunden darauf hingewiesen, was er besser machen muss, um wirksam zu kündigen.

Offline derblöde

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Reaktion E.on auf Widerspruch gegen Kündigung Akzent
« Antwort #2 am: 24. November 2008, 16:00:40 »
@Christian Guhl:

Das Musterschreiben wurde verwendet. Das ist die Reaktion darauf.

Und in dem Schreiben heisst es wörtlich:

Zitat
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage an der Kündigung zum 30.04.2009 weiter festhalten.

Also kündigt Eon doch zum 30.04.2009! Sagen sie jedenfalls......

Im Übrigen glaube ich nicht, dass man die wirksame Kündigung wirklich verhindern kann. Höchstens Original-Vorstandsautogramme für die Akte einfordern...

Gruß

 

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