Es ging Anfangs eben
nicht um das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen!
Hier die Ausgangsfrage:
Heute kam die Preiserhöhung ab dem 01.12.08 ins Haus geflattert.
Was soll man machen ?
Widerspruch einlegen ?
@ crexi
Es gibt die Empfehlung allen Preisänderungen sofort zu widersprechen und nicht mit dem Widerspruch bis zur Endabrechnung zu warten.
Es ist nicht eindeutig, dass wirklich alle Gerichte der Auffassung folgen, dass allein der Widerspruch zur Endabrechnung ausreicht.
Auch wenn @ tangocharly und andere die Preisanpassungsklausel für ungültig halten ( ich bin übrigens der gleichen Meinung ), heißt dies nicht, dass ein Gericht sich zwangsläufig dieser Beurteilung anschließen muss, gleiches hat @ tangocharly auch nicht behauptet.
Es gilt zu unterscheiden, zwischen Verbrauchern, die einen Einspruch gegen die Preise schon eingelegt haben und solchen, die dies noch nicht getan haben.
Für alle die noch nicht widersprochen haben gilt, sofort , spätestens nach der Preiserhöhung den Einsprucheinzulegen und den Abschlag zu kürzen.
Einmal gezahltes Geld bekommt mensch im Normalfall nur durch eine Klage zurück.