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Autor Thema: E.ON Hanse \"Thermostrom\"  (Gelesen 4905 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse \"Thermostrom\"
« am: 14. Juni 2005, 19:07:36 »
Pressemitteilung
Nr.30                                                                                                vom 14.06.2005

der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein
 


E.ON Hanse setzt Kunden mit \"Thermostromverträgen\" unter Zeitdruck - Verbraucherzentrale rät: \"Ruhe bewahren!\"


 

Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich auf folgendes hin:

Kunden von E.ON Hanse mit laufenden Sonderverträgen zur Lieferung von Strom für Nachtspeicherheizungen, elektrische Fußbodenheizungen, elektrische Direktheizung oder Wärmepumpen stehen keinesfalls unter Zeitdruck, den neuen \"Thermostromvertrag\" von E.ON zu unterzeichen.

 

E.ON Hanse hat diesen Sondervertragskunden unaufgefordert den sog. \"Thermostromvertrag\" zugeschickt und mitgeteilt, \"Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag benötigen wir bis 24.06.2005 zurück.\" Mit diesem künstlich erzeugten Zeitdruck fühlen sich insbesondere ältere Kunden in die Enge getrieben. Für sie ist kaum nachvollziehbar, warum ein neuer Vertrag erforderlich sein soll und auf welche Änderungen sie sich mit einer Unterschrift einlassen. Außerdem entsteht durch diesen völlig überflüssigen Zeitdruck bei machen Kunden Angst, Ihre Heizung könnte plötzlich ohne Strom sein. \"Für die Kunden besteht keinerlei Eile oder gar Termindruck\", so Margrit Hintz, Energiereferentin der Verbraucherzentrale, \"Es drängt sich die Vermutung auf, dass E.ON Hanse noch vor dem Start der Regulierungsbehörde für Strom und Gas am 01.07.2005 mit neuen Verträgen vollendete Tatsachen schaffen will.\"

 

Dazu die Auffassung der Verbraucherzentrale:

1.      Die Kunden verfügen über bestehende Verträge, die E.ON Hanse erfüllen muss.

2.      Es ist sehr zweifelhaft, ob E.ON die bestehenden Verträge überhaupt rechtlich wirksam kündigen kann, da mit dem neuen \"Thermostromvertrag\" von  E.ON offenbar vorrangig Preiserhöhungen erreichtert werden sollen.

3.      Selbst wenn Verbraucher den von E.ON geforderten Abschluss des \"Thermostromvertrages\" verweigern, darf E.ON nicht den Strom abstellen und auch nicht damit drohen.

4.      Wichtig: Selbst im Fall einer wirksamen Kündigung der alten Sonderverträge durch E.ON ist das Unternehmen nicht berechtigt, beliebige oder auch behördlich genehmigte Strompreise von Sondervertragskunden zu fordern. Der in diesem Fall  \"vom Energielieferanten einseitig bestimmte Preis für den weiterhin abgenommen Strom gilt nur, wenn er nach billigem Ermessen im Sinne der §§ 315, 316 BGB festgesetzt wurde\", so das OLG München in einem Urteil vom 14.10.1998, Az. 3 U 3587/98. Die Kunden brauchen also keine Sorgen zu haben, ihren Nachtstrom künftig überteuert zahlen zu müssen. Denn: \"Das Versorgungsunternehmen muss die Preiskalkulation im konkreten Fall offen legen\", so das OLG München.

 

Ein möglicher neuer Vertrag sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale insbesondere eine klare Klausel für Preiserhöhungen haben. Preiserhöhungen sollten den E.ON -Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten schriftlich, wie es die alten Verträge vorsehen - und nicht nur durch öffentliche Bekanntmachung, wie es der neue Vertrag zulässt - mitgeteilt werden. Vor allem sollte eine Preiserhöhung durch eine konkrete Bezugsgröße nachvollziehbar sein. Diese Voraussetzungen erfüllt der von E.ON Hanse vorgelegte Vertrag in keiner Weise.

 

Nach Meinung der Verbraucherzentrale stellt der Sondervertrag, in den E.ON Hanse seine Kunden mit mehr oder weniger subtilen Druck zwingen will, für die Kunden eine Verschlechterung dar. Sie müssen auf das Angebot nicht reagieren. Mit einer Unterschrift dagegen akzeptieren die Kunden die neuen Vertragsbedingungen und verzichten auf die Rechte aus dem alten Vertrag.


Weitere Infos:

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Bergstraße 24
24103 Kiel
Telefon 0431-59099-10
Fax 0431-59099-77

http://www.verbraucherzentrale-sh.de

Offline Cremer

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E.ON Hanse \"Thermostrom\"
« Antwort #1 am: 14. Juni 2005, 21:26:00 »
Hallo,

Es ist schon erstaunlich, in welch frechem und agressivem Ton die Energieversorger, im  Speziellen allen voran E.ON Hanse, hier mit seinen Kunden umgeht !!!!

Was ist Thermostrom????
Neuer Begriff???
Thermo heißt heizen, ist der Strom denn warm????

Was sollen die immer wieder neuen Begriffdefinitionen für orginäres Gas und Strom????

M.E. ist hier in diesem Fall der Tatbestand der Erpressung erfüllt !!!!!

Hier werden die möglichen letzten gemeinensamen Verständnisse zwischen Versorger und Kunden massiv durch E.ON Hanse  zerstört!!!!

Wie lange wollen die Versorger noch mit dieser Argumentationsweise weitermachen????

Glauben die Versorger denn, dass sie durch ihre Macht mit ihren Kunden umspringen können wie sie wollen????

Ein vertrauensvolle Basis läßt sich so in Deutschland auf Jahre hinaus nicht mehr aufbauen!!!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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E.ON Hanse \"Thermostrom\"
« Antwort #2 am: 14. Juni 2005, 21:46:16 »
@Cremer

Welches Vertrauen soll denn gemeint sein angesichts der Gewinnentwicklung des Unternehmens.

Da kann wohl wirklich nichts mehr verloren gehen.

Wichtig ist, die Energieverbraucher umfassend aufzuklären und zu informieren.

Gut informierte Energieverbraucher werden sich nicht übertölpeln lassen und zu Wehrkunden werden.

Eine Kündigung des bisherigen Vertrages wäre angesichts der Rechtsprechung des OLG München NJW- RR 1999, 421 der GAU für den Versorger, weil er dann ohne Offenlegung der Preiskalkulation und Nachweis der Angemessenheit der Preise gar keine Zahlung mehr erwarten darf.

Das kann sich kein Versorger wünschen.

Da wäre es besser, an den bisher bestehenden Verträgen nicht mehr rumzudoktern. Ich habe noch nie eine Preisanpassungsklausel gesehen, die den harten Kriterien einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff., 315 BGB standhält.

Siehe hierzu nur die Urteile zu Preisanpassungsklauseln in Flüssiggasverträgen, berichtet in der \"Energiedepesche\".



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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