@Sperflamme2005
...
Wegen der Möglichkeit eines späteren \"sofortigen\" Anerkenntnisses sollten Sie Ihrem Versorger schon mitteilen, wie sich der von Ihnen gezahlte Betrag zusammensetzt, und weshalb der Rest offen bleibt.
Sonst heißt es später wieder, es hätte Mißverständnisse gegeben.
Solche scheinen ja gerade für E.ON Hanse typisch zu sein.
...
Hallo Herr Fricke, hallo Graf Koks,
bin mal wieder beeindruckt von der Schnelligkeit der Reaktionen und der Gehalt der Antworten, vielen Dank.
Nun gebe ich hier noch einen Auszug aus dem Schreiben hinein, welches ich der Neuberechnung beilegte, vielleicht wird dann einiges klarer. Ich gedachte, mit diesem beigelegten Schreiben eben jenen Missverständnissen vorzubeugen, die bei diesem Versorger immer wieder mal aufflammen. Fehlt da noch was? Dann bitte ich um Ergänzung.
Ich habe mir nun die Arbeit gemacht die von Ihnen erstellte Rechnung entsprechend neu zu berechnen:
1. Den abgelesenen Zählerstand (siehe oben) zum Stichtag 1. Oktober 2004 berücksichtigt
2. Entsprechend meines Widerspruch-Schreibens von Anfang Oktober eine Neuberechnung durchzuführen und Ihnen für den Zeitraum 01. Oktober 2004 bis XX.XX. 2005 eine 2 prozentige Preiserhöhung zuzubilligen. Diese Ihnen von mir zugebilligte Preiserhöhung geschieht unter Vorbehalt. Dieser Vorbehalt bezieht sich auf die am 5.4.2005 von 52 Gaskunden von E.ON Hanse eingereichte Sammelklage beim Landgericht Hamburg. Sollte das Urteil in diesem Verfahren ergeben, dass jegliche Preiserhöhung unbillig war, erwarte ich eine Neuberechnung auf der Grundlage dieses Urteils.
3. Entsprechend meiner Neuberechnung, die auf einem gesonderten Blatt beiliegt, ergeben sich folgende Änderungen gegenüber Ihrer Jahresabrechnung:
- Es ergibt sich keine Forderung, demzufolge werde ich am XX.XX.XXXX keine Überweisung vornehmen
- Es ergibt sich eine Erstattung von XX,XX €
- Der monatliche Abschlag beläuft sich auf XX,XX €
- Vom am XX.XX.XXXX fälligen Abschlag über XX,XX € werde ich die Erstattung von XX,XX € abziehen, demzufolge werde ich XX,XX € überweisen, danach zu den von Ihnen genannten Fälligkeiten jeweils den Abschlagsbetrag von XX,XX €
4. Ich untersage Ihnen hiermit, meine kommende Abschlagszahlung auf den streitigen Betrag anzurechnen.
5. Sparen Sie Porto: da ich sämtliche Überweisungen entweder als Dauerauftrag bzw. Online erledige, benötige ich die beiliegenden Überweisungsbelege nicht.
Soweit der Auszug aus meinem Schreiben
freundliche Grüße
sparflamme2005