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Autor Thema: Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen  (Gelesen 13334 mal)

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Offline wulfus

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #15 am: 02. Dezember 2008, 10:29:28 »
... und als Bettvorleger der Energiekonzernbosse landet!
Ein Hilfstiger des BMWi; ... aber der springt noch nicht mal!
Ein Kommentator schreibt heute dazu: Bundeskartellamt wird zum Totengräber des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt.

http://www.welt.de/welt_print/article2813836/Kartellamt-zwingt-Gasanbieter-zur-Preissenkung.html

Zitat
Kartellamtschef Heitzer widersprach Vorwürfen, er habe im \"Hinterzimmer wie auf einem Basar gedealt\".
Stattdessen habe es \"triftige Gründe\" für die Vereinbarungen gegeben.
Das Volumen der Preisnachlässe hätte auch in gerichtlichen Verfahren nicht gesteigert werden können.
Zudem müssten die Versorger nun \"an die Grenzen der Rentabilität\" gehen.
Kann mir BWL-Laien jemand erklären, wie ein Versorger bei Milliardengewinnen an die Grenzen der Rentabilität gerät?
Mich wundert, dass sie noch nicht bei einer Landesbank um eine Milliardenstütze gebettelt haben, wie ein gewisser Herr Merckle.

http://www.welt.de/finanzen/article2810852/Gasversorger-zahlen-Verbrauchern-Geld-zurueck.html

Zitat
Ein Schuldeingeständnis der Energiekonzerne ist Heitzer zufolge mit der Einigung nicht verbunden.
Es sei bedauerlich, dass es keine gerichtliche Klärung gebe, sagte der Behördenchef.
Doch habe die Einigung den Vorteil, dass das Geld den Verbrauchern unmittelbar und sofort zugutekomme.
Das Bemühen der Kartellbehörde um mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt geht aber weiter.

Offline Pedro

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2008, 10:56:27 »
Aus der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (wie erwartet):.....
\'\'Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: \"Ich begrüße die konsequente und erfolgreiche Anwendung des neuen Kartellrechts durch das Bundeskartellamt. Gerade in der derzeit außergewöhnlich schwierigen wirtschaftlichen Situation ist eine finanzielle Entlastung der betroffenen Verbraucher bei den Gaspreisen von großer Bedeutung. Daher sollten die Gasunternehmen auch ihre Preissenkungspotentiale angesichts der deutlich gefallenen Ölpreise möglichst rasch an die Verbraucher weitergeben. Erfreulicherweise haben sich einige Versorger schon zu diesem Schritt entschlossen. Die anderen fordere ich auf, diesem Beispiel zu folgen.\'\' Zitat Ende.
Und was hört man aus Versorgerkreisen dazu? Zum Beispiel vom Presseprecher der Stadtwerke Düsseldorf (Zitat aus Rhein.-Post 2.12.08: \'\'Wir erkennen nicht an, dass die Vorwürfe des Bundeskartellamtes rechtmäßig sind\'\'...Die Stadtwerke halten die Beanstandungen des Kartellamtes für falsch, weil der Vergleichsmaßstab unzutreffend sei.... \'\'
Ergebnis: Die Stadtwerke erstatten im Schnitt ca. 1,5 Prozent - und das Verfahren wird eingestellt!1,5 % Erstattung bei  riesigen Gewinnen und (lt. BdE) bis zu 20 % überteuerten Gaspreisen. So schnell gibt sich die Politik zufrieden!
Da schau ich mir doch gleich noch einmal das Video ENERGIERIESEN an :D

Offline u.h.

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #17 am: 02. Dezember 2008, 11:06:06 »
Zitat
Original von wulfus
Kann mir BWL-Laien jemand erklären, wie ein Versorger bei Milliardengewinnen an die Grenzen der Rentabilität gerät?
Monopolkapitalismus (?)

Offline jroettges

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #18 am: 02. Dezember 2008, 11:23:23 »
Zitat
Original von u.h.Monopolkapitalismus (?)

Und dazu: Fortgesetzter Verfassungsbruch bei Stadtwerken und kommunalen Versorgern.

Offline userD0010

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #19 am: 02. Dezember 2008, 18:29:14 »
kamaraba:
Das ist ein Witz...... böse und Herr Heitzer kann offensichtlich auch nicht rechnen.... 127 Mio ./. 3,5 Mio. = 36 Euro. Wohl dem, der bisher schon die Gaspreise gekürzt hat.

Die Befürchtung, dass Herr Heitzer offensichtlich auch nicht rechnen kann, trifft nicht nur auf Diesen zu, sondern auf nahezu jede Behörde.
Bundeskartellamt, Statistisches Bundesamt, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium;  In diesen Brutstätten vielfältigen Schwachsinns sitzen garantiert mehr mathemaitsche Laien, als wir uns in unseren kühnsten Träumen vorstellen können.

Aber auch die Vorstellungskraft mancher sog. Politiker oder Behördenvorsteher unterhalb ihrer Besoldungsgruppe oder Summe ihrer \"\"verdienten\"\" Einkünfte endet jeweils spätestens bei der nächsten Erhöhung.
Soll doch das undankbare und dumme Volk glücklich sein, dass Herrn Heitzers stetiges Mühen um den Schutz der Verbraucher ein solch tolles Ergebnis zeigt.
36 Euro, und diese auch noch mit der nächsten Preiserhöhung verrechenbar, toll, toller, Tollhaus.

Offline enerveto

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #20 am: 04. Dezember 2008, 22:06:56 »
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums.
Das Bundeskartellamt ist unzureichend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet.
Vermutlich hat das Amt getan was es tun konnte und sollte.
Es wurde von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard als Instrument der „Sozialen Marktwirtschaft“ eingerichtet.
Unter den Nachfolgern als Wirtschaftsminister (z.B. Bangemann, Clement, Glos) wurde das Bundeskartellamt „abgemustert“.
Beschwerden sind also an den derzeitigen Bundeswirtschaftsminister zu richten.

Zitat
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 01.12.2008
„…Die genannten Beträge verstehen sich netto, d. h. der Kunde wird zusätzlich entsprechend von Steuern und Abgaben entlastet. …“

Wie soll das von den Versorgern praktiziert werden:
Erdgassteuer in Cent pro Kubikmeter, Umsatzsteuer in Prozent vom Nettopreis,
Konzessionsabgabe in Cent pro Kubikmeter?

Zitat
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 01.12.2008
„…Von den ca. 770 Gasversorgern in Deutschland fallen nur etwa 30 originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der Landeskartellbehörden. Etliche Landeskartellbehörden führen selbst Verfahren und haben bereits Verfahren abgeschlossen. …“

Hier zeigt sich einmal mehr (wie z.B. in der Bildungspolitik) ein Unsinn in der föderalen Struktur unserer Bundesrepublik.
Was die Landeskartellbehörde des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in dieser Angelegenheit veranstaltet ist bisher nicht bekannt.

Das Bundeskartellamt hatte mit Schreiben von Januar 2008
an die Landeskartellbehörde Niedersachsen verwiesen.

Ein Schreiben an die Landeskartellbehörde Niedersachsen vom 10.03.2008
mit Hinweis auf die „Preismissbrauchsnovelle - § 29 GWB“ blieb bisher unbeantwortet.

Offline userD0010

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #21 am: 05. Dezember 2008, 20:37:57 »
enerveto:
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Bundeskartellamt ist unzureichend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet.
Vermutlich hat das Amt getan was es tun konnte und sollte.


Und wenn das Bundeskartellamt in der Zahl seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdoppelt bzw. verdreifacht würde, hätte dies vermutlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis der jeweiligen Tätigkeit.
Die personelle Aufstockung der Zahl von Beamten in den \"berüchtigten\" Behörden (Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Gesundheit) hat doch wahrlich in den zurückliegenden Jahren keinen positiven Effekt auf das Wohlbefinden der Bürger gezeitigt, allerdings die Kosten und Folgekosten (Pensionslasten) unserer Verwaltungen in dramatische Höhen katapultiert.

Die Aussage ist allerdings zutreffend, dass das Amt getan hat, was es tun konnte (vielleicht auch nur sollte).
Nämlich der Lobbyarbeit folgend den EVU nicht allzu wehtun und beim Bürger den Eindruck erwecken, dass man auf dessen Seite und zu dessen Wohl tätig ist.
Oder haben wir die Aufgaben des Bundes-KARTELL-Amtes vielleicht alle falsch verstanden und dessen Aufgabe ist es in Wirklichkeit, sich für das Karteill der Kassierer einzusetzen.
Denn dann ergibt dieser vermeintliche Erfolg mit 127 Mio. einen Sinn.
Brosamen für die Abgezockten und ein kleines Wehwehchen für die Abzocker.

Offline enerveto

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #22 am: 06. Dezember 2008, 20:35:30 »
@h.terbeck

Eine Behörde arbeitet auch weisungsgebunden. Ob eine Weisung in der Art - wie Sie vermuten – besteht, ist nicht erkennbar. Die Energielobby wirkt doch eigentlich eine Etage höher:
@RR-E-ft „Energiebranche schreibt Gesetze selbst.“

Zitat
„19.11.2008 BDEW zum BGH-Urteil über gerichtliche Kontrolle von Gaspreisen:
Klare Absage an staatliche Gaspreiskontrolle
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. …Eine Überprüfung der Gaspreise ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte, sondern obliegt den Kartellbehörden …“

Abgesehen davon, dass die Energiewirtschaft auch als „Staat im Staat“ verstanden werden könnte, ist der Beitrag des BDEW auch widersprüchlich:
‚Einer staatlichen Preiskontrolle hat der BGH angeblich ausdrücklich eine Absage erteilt, aber eine Überprüfung der Gaspreise soll den Kartellbehörden obliegen.’

Demnach wäre das Kartellamt keine staatliche Behörde.
„Freud’sche Fehlleistung“?
So hätte der BDEW das gerne: Die überschaubaren Kartellbehörden sind leichter zu beeinflussen als die vielen unabhängigen Zivilgerichte.
Die „Erkenntnisse“ des 8. Zivilsenats beim BGH sind hier auch noch nicht der „Weisheit letzter Schluss“.

Der BGH behauptet in seiner Pressemeldung Nr. 211/2008 vom 01.12.2008 zwar …
Zitat
„…In beiden Fällen unterliegen allein die Tariferhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB, weil sie von dem Versorger auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV einseitig vorgenommen werden. Für eine umfassende gerichtliche Überprüfung allgemeiner Tarife eines Gasversorgers im Sinne von § 10 EnWG 1998 (§ 36 EnWG 2005), § 4 AVBGasV ist dagegen kein Raum (Bestätigung von BGHZ 172, 315). …“
… sieht aber in diesem Umfang immerhin auch weiterhin eine Aufgabe der Zivilgerichte.

Die „Beliebigkeiten“ der politischen Kaste und Eliten sind erschreckend.

Offline userD0010

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #23 am: 06. Dezember 2008, 21:02:11 »
enerveto:
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung einer grundsätzlichen, staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt. …

So lange sich der eine oder andere Richter am Bundesgerichtshof sein karges Salär durch Vorträge und Teilnahme an Veranstaltungen der Energiewirtschaft aufbessern muss, werden wir mit derartigen Entscheidungen zu leben haben.

Man beachte in diesem Zusammenhang nur den Leserbrief des ehem. Richters am LG Stuttgart, Herrn Fahsel.

So wie das Bundeskartellamt hinter den Kulissen sich zu \"Deals\" mit den EVU herablässt oder herabgelassen hat, so geschieht dies doch wohl auch nicht selten bei Justitia. Denn welcher Richter würde schon gegen den Lieferanten seiner Sahnehäubchen auf dem Salär entscheiden. Die Sahne ist doch wohl das Entscheidende, sprich die Gier nach Mammon.
Da vergisst man dann doch schnell Ethik und Moral in diesen \"erlauchten Kreisen\".

Offline tangocharly

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #24 am: 09. Dezember 2008, 11:03:19 »
@h.terbeck

Das ist mir alles etwas zu dünn - \"Schwarz-Weiß-Malerei\".
Nur weil sich dabei der eine oder andere Ausrutscher zeigt, ist nicht das ganze System falsch.
Auch der Stuttgarter Landrichter ist mit seiner scharfen Kritik nicht zum Allgemeingut geworden.

Gut fand ich die Entscheidungsgründe des Lingener Amtsrichters in seinem Urteil vom 06.02.2008, Az.: 12 C 468/07 (X), als er dort Folgendes bemerkte:

Zitat
\"[...]Würde man bei der Abwagung zu dem Ergebnis kommen, dass die schutzwürdigen Interessen der Versorger an der Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insoweit überwiegen, hätte dies im Grunde zur Folge, dass das Gericht blind den Angaben des Versorgers trauen muss. Dann wäre es aber auch konsequent zu sagen, dass die Preiserhöhung nicht einer Überprüfung nach § 315 BGB unterliegt. Dass dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so gesehen wird, kann das Gericht jedenfalls nicht feststellen [...].

Auch wenn \"nur ein Amtsrichter\" zu dieser bemerkenswerten logischen Schlussfolgerung kam, so sollte sich dies auch der VIII. Senat hinter die Ohren schreiben.
Denn, auf der einen Seite die Billigkeitskontrolle in den § 4 Abs. 2 AVBGasV hinein zu lesen und auf der anderen Seite die Kontrolle wieder einzuschränken, ist vergleichbar dem angebotenen Stuhl, der dem Platznehmenden kurz vor seinem Aufsitzen wieder weggezogen wird.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline userD0010

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #25 am: 09. Dezember 2008, 12:38:54 »
tangocharly:
Das ist mir alles etwas zu dünn - \"Schwarz-Weiß-Malerei\". Nur weil sich dabei der eine oder andere Ausrutscher zeigt, ist nicht das ganze System falsch. Auch der Stuttgarter Landrichter ist mit seiner scharfen Kritik nicht zum Allgemeingut geworden.

Ich gebe Ihnen in einem Punkt absolut Recht:  Was die Kartellbehörde bislang produziert hat, ist tatsächlich   D Ü N N .  Und damit auch keineswegs Grund für deren Existenzberechtigung.
Das Ergebnis der Tätigkeit der Kartellbehörde ist aber nicht \"Schwarz-Weiß-Malerei\", sondern schwarz-rot-malerei.

Und wenn der ehem. stuttgarter Landesrichter Fahsel den Mut besitzt, unter Inkaufnahme weiteren Ärgers (u.a. Einbuße von Teilbezügen o.ä.) seine Zunft einmal kritischer zu betrachten, so verdient er Lob und Anerkennung.
Wie selten doch die Kritik am eigenen Stand ist, bemerken wir doch wohl noch häufiger in Kreisen der weißen Kittel.
Leider aber sind derartige vielfach berechtigte Kritiken nicht als Allgemeingut anerkannt. Es gibt immer noch zu viele Götter in farbiger Bekleidung.

Es dürfte doch hoffentlich unstreitig sein, dass die Neben-Tätigkeit eines Richters am BGH durch Vorträge vor Energieunternehmen mehr als nur das berühmte Geschmäckle hervorrufen.
Aber dass Derartiges geduldet wird, beweist doch umso mehr, dass die Lobby hinter den Kulissen mehr und mehr ihr Unwesen zum Nachteil der Bevölkerung treibt bzw. treiben darf.

Offline RR-E-ft

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Offline Ronny

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #27 am: 01. September 2009, 16:51:26 »
Sehr interessant finde ich folgenden Satz des Bundeskartellamtes:

Zitat
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die untersuchten Unternehmen und die Vergleichsunternehmen im Jahr 2008 letztlich Gasbezugskostensteigerungen von insgesamt über 230 Mio. Euro netto nicht an die Endkunden weitergegeben haben.
Vielleicht sollte man hierüber mal nachdenken.

Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #28 am: 01. September 2009, 17:00:30 »
Da das Bundeskartellamt von Rückzahlungen spricht, auf die man sich vergleichsweise geeinigt habe, spricht dies wohl dafür, dass eine gehörige  Summe den Kunden zuvor zuviel abgenommen wurde. Es zeigt zudem, dass bei den Gasversorgern gehörige Preisgesstaltungsspielräume bestehen.

Offline tangocharly

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Bundeskartellamt will deutsche Gasversorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #29 am: 01. September 2009, 20:08:14 »
Zitat
Original von Ronny
Sehr interessant finde ich folgenden Satz des Bundeskartellamtes:

Zitat
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die untersuchten Unternehmen und die Vergleichsunternehmen im Jahr 2008 letztlich Gasbezugskostensteigerungen von insgesamt über 230 Mio. Euro netto nicht an die Endkunden weitergegeben haben.
Vielleicht sollte man hierüber mal nachdenken.

Hoffentlich wissen Sie auch von was Sie hier sprechen, wenn schon allein die RWE-Tochter \"Transgas\" schon vor Jahren einen Gesamtjahresumsatz von 3,2 Mrd. Euro (3.200 Mio. Euro) erzielen konnte (siehste hier).

Noch ist\'s nicht Zeit für\'s Sandmännchen    8o
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