Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe-Erdgassteuer
egn:
Sie muss ja auch im Haushalt irgendwo auftauchen.
tangocharly:
siehe § 4 Abs. 1 KAV
Pedro:
Die Höhe der Konzessionsabgabe (KA) scheint überall noch immer eines der streng gehüteten \'\'Staats(kommunal)geheimnisse\'\' zu sein. Und das völlig an den zahlenden Bürgern vorbei. Durch geschickte Vermengung der Einnahmeposten im Haushalt ist diese Einnahme nicht oder kaum nachprüfbar. Offizielle Vertreter im Rat verweigern auf konkrete Antragstellung (kleiner Parteien) die Auskunft, bestenfalls sagen sie zu, die Zahlen der fragenden Partei zur Verfügung zu stellen. Das geschieht aber meistens nicht.
Dahinter steckt eine erhebliche Querfinanzierung und vor allem ein großes Haushaltslöcher-Stopfen. So soll man als Steuer- und Gebührenzahler (Gaskunde) nicht erkennen, wie man abgezockt wird u. welche Löcher man mit der von ihm (ihr) unrechtmäßig erhobenen KA stopft.
Nach den jahrelangen Beiträgen hier Forum (Stichwort unter \'\'suchen\'\' eingeben!) kann man davon ausgehen, dass die Grundsätze der Konzessionsabgaben-Verordnung (fast) nirgendwo eingehalten werden. So wird z.B. von \'\'Sondervertragskunden\'\' (= in der Regel Heizungsbetreiber) nicht die zutreffende KA von 0,03 C/kWh(i.W. Null-Komma-Null-drei) verlangt, sondern (je nach Stadtgröße) z.B. die volle KA, also 0,27 C/kWh (also ca. 9x soviel), was für ein Normalhaus rd. 70 bis 90 Euro mehr im Jahr bedeutet.
Darauf wollen die Kämmerer nun mal nicht verzichten u. haben mit der jeweiligen Ratsmehrheit (die im Laufe der Jahre auch ruhig wechseln kann !) das große \'\'Schweigegelübde\'\' abgelegt.
Es wird Zeit, dass auch dieses Thema mal am \'\'großen politischen/Verbraucherschutz- Rad\'\' gedreht wird. Ansätze hierzu aus Baden-Württemberg sind bis zum Bundestag gelangt und ..... dort begraben worden (siehe Forum).
Ein ähnliches Verhalten tut sich ja gerade in Hessen beim Wasser auf, was sicherlich auf die ganze BRD übertragbar ist.
Oder bei den Netzgebühren. Hier sind die Stadtwerke Dormagen/Rhein dabei erwischt worden, dass die Netzgebühren (Strom) völlig überhöht waren. 5 Mio. Euro sind an die Kunden zu erstatten. In der Stadtverwaltung ist Panik ausgebrochen. Man hatte dieses unrechtmäßig eingetriebene Geld ja zur Löcherstopfung genutzt /nutzen wollen.
Es ist zu vermuten, dass die Netzgebühren beim Erdgas auch nicht einer strengen Prüfung standhalten werden.
Das alte Sprichwort: \'\'Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist\'\' ist in vielen Kommununen verkommen zu \'\'Schröpft die Bürger, wo ihr sie nur schröpfen könnt\'\':
Man kann nur sagen: Leute seid wachsam, beendet die Schröpferei (Gewinnmaximierung, ungerechtfertigte Steuern u. Gebühren) u. schaut den Verwaltern Eurer Gelder besser auf die Finger ! Vielleicht schon bei der nächsten Wahl.
Hier der interessante Link zum Bericht in der Neuss-Grevenbroicher-Zeitung:
http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/640314/Buerger-haben-zuviel-gezahlt.html
Pölator:
Hallo,
habe heute mal den Netzbetreiber und meine Gemeinde angerufen:
-Netzbetreiber konnte nichts sagen, meldete Rückruf an. Dieser kam ca. 30min. später, jedoch von den Stadwerke (!). Welchen Tarif ich denn hätte, fragte er mich und dann sagte er 0,24ct/kWhfür Tarif, 0,03ct/kWh für Sonderverträge
-der Geschäftsführer meiner Gemeinde sagte, sie bekommen 0,51ct für Tarif und 0,32ct/kWh für Sonderverträge
Was nun für meinen Vertrag wirklich abgerechnet wird konnte mir niemand sagen, da
-die Stadtwerke den Tarifen die zuzahlende Konz.abgabe zuordnen
-der Netzbetreiber erstmal nur die Meldung vom Vertrieb bekommt, z.B. 3000 Tarifverträge und 5000 Sonderverträge= xxxEUR Gesamtsumme
-die Gemeinde dem Netzbetreiber vertraut und ohne Kontrolle nur dankend das Geld annimmt...
Auf meine Frage hin, warum mich jemand von den Stadtwerken anruft, sagte mir der Herr, er hätte dies mit den Abgaben früher auch immer gemacht.... .
Also, jetzt erst recht!
kopfschüttelnde Grüße vom Pölator
Wusel:
--- Zitat ---Original von tangocharly
siehe § 4 Abs. 1 KAV
--- Ende Zitat ---
Darin steht unter anderem: \"Konzessionsabgaben sind in den Entgelten für den Netzzugang und allgemeinen Tarifen auszuweisen.\"
Heißt das, ich kann die Information über die tatsächliche Höhe der Konzessionsabgabe vom Energieversorger einfordern?
Ansonsten regelt die KAV ja nur die maximal zulässigen Höchstbeträge.
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