Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe-Erdgassteuer

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RuRo:
@pedro
Sie können weiter davon ausgehen, dass da evtl. erhebliche Wissenslücken bei den Entscheidungsträgern bestehen und die Versorger sich  diesen Umstand wohl zu Nutzen machen und nebulöse Erklärungen anbieten.

Eine Möglichkeit besteht darin, das gerichtlich unterlegene Verbraucher, die den Tarifkundenstatus per Urteil bestätigt bekommen haben, dieses Urteil an Ihre Heimatgemeinde schicken. Der begleitende Brief könnte die Bitte beinhalten, dass die Kommune prüfen möge, ob die Abrechnung der KAV danach noch plausibel sein kann.

Es soll Fälle geben, in denen in der entsprechenden KAV-Fallgruppe \"Null\" kWh-Verbrauch mitgeteilt und erstattet wurden, die Verbraucher gleichzeitig als Tarifkunden verklagt und verurteilt wurden. Das ist doppelt lukrativ.

AKW NEE:
Siehe auch hier:

http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/KB_Konzessionsvertrag.pdf

http://www.dstgb.de/homepage/artikel/dokumentationen/nr_13_konzessionsabgabe_und_elektrizitaetsversorgung/doku13.pdf

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