Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe-Erdgassteuer

<< < (3/5) > >>

RuRo:
@Wusel

Lesen Sie den zweiten Satz des Absatz 1.

Ist der Versorger gemeindeübergreifend aktiv, sprich, er versorgt nicht nur eine Kommune, reicht die Angabe der Höchstsätze, oder das keine oder eine geringere Konzessionsabgabe erhoben wird.

Da werden Sie sich bezüglich der einschlägigen Tarife dann die Zähne ausbeißen.

Das wäre mal zu ändern. Auf jeder Abrechnung müsste die KA explizit angegeben werden.

Wusel:
Also mein Versorger versorgt nur das Stadtgebiet, also wohl nur für eine Kommune.
In den Abrechnungen war die Konzessionsabgabe noch nie aufgeführt.

tangocharly:
...... und das Wörtchen \"Allgemeine Tarife\" nicht vergessen.

Denn bei den Sondervertragskunden ergibt sich der Höchstbetrag direkt aus der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV).

Dennoch könnte der Fall eintreten, dass dem Verbraucher der Höchstbetrag der KA berechnet wird, dann aber nur eine geringere oder gar keine KA (auf Grund der zwischen dem Versorger und der Kommune getroffenen Vereinbarungen) abgeführt wird.

Wie man diesen Vorgang dann zu klassifizieren hätte, erspare ich mir hier auszuführen. Aber @ruro hat darin recht:
diese Methodik gehört geändert.

rkausg:
In einem Schreiben meines Gasversorgers, des Zweckverband Ostholstein (ZVO), in dem die Preiserhöhung im Grundversorgungstarif zum 01.09.08 angekündigt wurde steht zu diesem Thema:
Die Entgelte ... enthalten eine KA von 0,51 ct/kWh netto für Verbräuche bis 3.063 kWh/Jahr, 0,22 ct/kWh netto zwischen 3.06 - 6900 kWh/Jahr und 0,11 ct/kWh netto ab 6901 kWh.
Was kann ich nun daraus schließen??
Ergibt sich daraus auch, dass ich mit einem Verbrauch von 22.000 kWh denoch Tarifkunde bin??

RuRo:
@rkausg

Es ist wohl ein starkes Indiz, dass Sie Sondervertragskunde sind.
0,51 Ct/kWh betrifft ausschließlich Tarifkunden, die Gas zum Kochen und zur Warmwasserbereitung verwenden.
0,22 Ct fallen für sonstige Tarifkunden an, also diejenigen die grund- oder ersatzversorgt sind und heizen.
0,03 Ct fällt nur bei Sondervertragskunden an.

Ergänzend Ihre Vertragsunterlagen prüfen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln