Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fiktive Zählerstände  (Gelesen 17268 mal)

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Offline userD0010

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #15 am: 20. November 2008, 19:14:55 »
bjo:
\"der rechnersiche Zeitraum ist egal!\"

Wenn in den vergangenen -nun- fünf Jahren und damit in -nun- fünf unterschiedlichen Rechnungsperioden die sog. rechnerischen  Zwischenzählerstände im Vergleich zu den tatsächlich abgelesenen Zählerständen immer nur einen Vorteil zu Gunsten des EVU ausweisen, kann mir das nicht egal sein, sondern lässt berechtigte Zweifel an den sog.\"Gewichtungstabellen\" zu.

Wer also die jährlichen EVU-Rechnungen als gottgegeben hinnimmt, wird dann doch wohl Jahr für Jahr um einige Prozentpunkte seiner Jahresrechnung zusätzlich erleichtert.
Dabei ist aber der rechnerische Zeitraum keineswegs egal, denn nach nahezu jeder fiktiven Zählerstandsermittlung änderten sich die Preise je kWh nicht linear.

Offline berghaus

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #16 am: 21. November 2008, 15:25:09 »
Kennt jemand solche \"Gewichtungstabellen\" oder gar die Faktoren und Formeln, nach denen diese aufgebaut sind?

Spielen \'Gradtagszahlen\' eine Rolle?
Und wie wird eingerechnet, ob jemand oder viele in dem Haus mehr oder weniger häufig duscht oder gar die Badewanne benutzt?

berghaus

Offline userD0010

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #17 am: 21. November 2008, 16:56:16 »
berghaus:

es müssen schon eigenartige Gewichtungstabellen sein, wenn das EVU bspw. für den Monat July nicht nur bei mir, sondern sogar bei einem gewerblichen Kunden mit erheblichem Verbrauch eine Gasentnahme von  NULL  Kilowattstunden festgestellt haben will. Weder bei mir, noch bei dem gewerblichen Kunden war im July Ferienzeit.

Und nun raten Sie einmal, wie sich im August der Preis  und wie der Durchschnittsverbrauch entwickelte?

Offline berghaus

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #18 am: 22. November 2008, 00:38:40 »
Ich rate mal: Ungeheuer!!

Zitat
Gasentnahme von NULL Kilowattstunden festgestellt haben will.

Festgestellt ist gut. Ich dachte, die haben Tabellen angewendet oder irgendwie spekuliert!

Da muß es doch Leute (aus der Branche) geben, die wissen, wie das geht.

berghaus

Offline nkh

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #19 am: 01. Dezember 2008, 10:13:35 »
Es gibt mehrere Gewichtungsverfahren, die zum Ansatz kommen können. Vorweg gesagt, es handelt sich hierbei um Näherungswerte, die natürlich nicht die Eigenarten des einzelnen Kunden berücksichtigen, sonder die der Kundengruppe, z.B. von Heizgaskunden.

Mögliche Gewichtungen sind z.B. für nicht Heizkunden den Verbrauch linear auftzuteilen, weil Kochen und Duschen z.B. gleichmäßig über das Jahr verteilt ist.

Für Heizgaskunden kommen oft Gewichtungen zum Einsatz, die Gradtagzahlen berücksichtigen, also die Temperaturentwicklung über das Jahr gesehen. Geliefert werden diese in der Regel vom Deutschten Wetterdienst, und es ist nicht so, das der Versorger diese willkürlich wählen kann oder darf, auch das Gewichtungsverfahren wird durch die Eichbehörden überprüft.

Wenn natürlich persönliche Werte immer abweichen, kann es auch daran liegen, dass man einfach nicht der Durchschnitt ist. So lange man da nicht das Gegenteil beweisen kann, würde ich vorschlagen, hier keine Absicht zu unterstellen, weil es eben auch nicht so ist.

Und wie schon oben beschrieben, man kann, um das Problem zu lösen, einfach zu jeder Preisänderung die Stände angeben. Und ob man es glaubt oder nicht, es soll sogar Kunden geben, die hier zu ihren Gunsten ablesen :-) (hat man schon mal von gehört....).

Offline Black

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #20 am: 01. Dezember 2008, 11:08:51 »
Es gibt zwei Wege mit diesem Problem umzugehen:

1. der leichte Weg
- Zählerstände selbst ablesen und dem EVU vorlegen
- Ergebnis, keine Schätzungen mehr

2. der schwere Weg
- Zählerstände ablesen aber nicht melden
- Schätzungen mit Lesewerten vergleichen
- Hinterher Rechtfertigung verlangen

Problem hier: Ohne gemeldete Ablesewerte hat der Versorger ein gesetzliches Schätzungsrecht. Schätzungsfehler müßte dann der Kunde belegen. Allein die Tatsache, dass eine Schätzung für den Versorger \"günstig\" ist, dürfte nicht als gerichtsfester Beleg für einen Schätzungsfehler genügen. Und selbst dann würde das Gericht nur eine neue Schätzung verlangen aber nicht die konreten Ablesewerte ansetzen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Tojas

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #21 am: 30. Dezember 2008, 19:37:13 »
Falsch Mister Black,
richtig ist doch, dass die EVU mit Beginn einer Preiserhöhung im Vorfeld eine Zählerstandsablesung entweder durch ablesen, schriftlich oder online abrufen müssen. Und hier steht ein muss. Also sollten auch die Versorger sich demnächst auf diese Ablesungen einstellen. Denn vor Gericht wird wohl nach dem Versuch gefragt, die aktuellen Zählerstände zu bekommen.

Gruß Tojas

Offline Black

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #22 am: 30. Dezember 2008, 21:12:24 »
Zitat
Original von Tojas
Falsch Mister Black,
richtig ist doch, dass die EVU mit Beginn einer Preiserhöhung im Vorfeld eine Zählerstandsablesung entweder durch ablesen, schriftlich oder online abrufen müssen. Und hier steht ein muss.

Und das \"muss\" steht wo?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline berghaus

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #23 am: 31. Dezember 2008, 00:45:57 »
Zitat
Zitat von berghaus am 20.11.08
Ich habe gestern die angeforderte Stromzählerablesung für die Jahresrechnung ergänzt mit der ehrlichen Ablesung des Zählerstandes zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zum 01.04.08, weniger um 2,13 EUR zu sparen als zu sehen wie der Versorger damit umgeht. In der ersten Dezemberhälfte werde ich berichten können.

Die Stadtwerke Düsseldorf haben tatsächlich den von mir erst bei der Jahresendablesung mitgeteilten Stromzählerstand zum Zeitpunkt der Preiserhöhung (8,7 %) zum 01.04.08 in der Jahresendanrechnung exakt berücksichtigt.
Beim Strom gibt es sicher auch keine Gewichtung auf Grund jahreszeitlicher Schwankungen.

berghaus 31.12.08

Offline Netznutzer

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #24 am: 31. Dezember 2008, 12:05:18 »
Zitat
Und das \"muss\" steht wo?

Strom GVV § 11 regelt alles. Selbstverständlich kann geschätzt werden, wenn die vorher aufgezählten Ablesemöglichkeiten nicht angewandt wurden/werden konnten.

Gruß

NN

Offline userD0010

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #25 am: 31. Dezember 2008, 13:45:39 »
NN:
Das Thema war zwar eigentlich auf die Gasversorgung gerichtet, hat aber wohl auch bei Strom seine Bewandnis.
Für die EVU ist doch der bequemste und wirtschaftlich auf wohl vorteilhaftere Weg, irgendwelche fiktive Zählerstände anzusetzen, um im Zuge von Preisgestaltungen nur keinen Nachteil zu erlangen. Seit dem Jahr 1996 verfolge ich auf Grund meiner eigenen monatlichen Zählerablesungen, wie mein EVU immer zu seinem Vorteil die jeweiligen Zählerstände und damit Verbräuche \"ermittelt\".
Und nach meinem Empfinden sind Zähler doch dazu eingerichtet, dass vom jeweiligen EVU korrekte Zählerstände ermittelt werden sollen, um abrechnen zu können. Das kann m.E. durch portofreie Übermittlung von Zählerständen zu entspr. Stichtagen mittels Postkarte oder durch Personalablesung erfolgen.
Wieso soll ich als Kunde auf eigene Kosten (wie auch immer) meinem Lieferanten in eigener Initiative Zählerstände melden, um eine ordentliche Abrechnung zu ermöglichen.
Dafür berechnet mir doch mein EVU anteilige Kosten in der Energierechnung, aber keine Gutschrift.

Offline marten

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #26 am: 31. Dezember 2008, 14:50:53 »
Der Energieanbieter berechnet mir bei Gas unter Grundpreis ( ... und Gewährleistung einer einwandfreien Messung) und bei Strom unter Entgelt für Messung ( ... für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung) Kosten für die Messung. also habe ich auch ein Recht darauf eine korrekte Abrechnung zu erhalten, und nicht eine Abrechnung die auf fiktive Zählerstände basiert.
Ich als RWE Kunde habe dieses Jahr keine Postkarte erhalten, auf der ich portofrei die Zählerstände eintragen kann.
Sonst kommt die Postkarte immer Ende Dezember. Muss ich jetzt selbst aktiv werden, und auf eigene Kosten die Zählerstände mitteilen?
Schließlich habe ich die Kosten mit den oben genannten Posten schon bezahlt!

gruss

marten

Offline userD0010

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #27 am: 31. Dezember 2008, 16:27:45 »
marten:
Bei der mir zugedachten Gas-Abrechnung hat man vermutlich aus Gründen der Sparsamkeit in diesem Jahr die sog. \"Erläuterungen\" weggelassen.
Bei der Strom-Rechnung lese ich rückseitig unter \"Begriffserläuterungen\" im Passus  VERRECHNUNGSPREIS  , dass darin die Gewährleistung einer einwandfreien Messung enthalten sein soll.

Überhaupt sind die unter Erläuterungen aufgeführten Positionen in sich bereits eine Frechheit.
- Die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes, die man an den Netzbetreiber weiterleitet, fallen unter den Begriff \"Linke Tasche - Rechte Tasche\" und betragen konstant 0,0533531 Euro je kWh.
- Der nächste Posten dient offenbar der Vorbereitung von Preiserhöhungen, denn der soll künftig wohl die Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete beinhalten, wobei eine getrennte Ausweisung von Messung und Abrechnung erst ab \"Inkrafttreten der entsprechenden Preisblätter des jeweiligen Netzbetreibers\" möglich wird.  (Ob da wohl durch die Neustrukturierung der RWE eine neue Einkuftsart konstruiert wird ?)
Übrigens lese ich daraus, dass künftig der sog. Netzbetreiber seine Kosten für angebliche Zählermiete und -messung zusätzlich in Rechnung stellen und via EVU an uns weiterleiten wird.
- Das Entgelt für die Messung (?) sezt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Komponente 1 beinhaltet die Kosten für  die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte, Komponente 2 für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstelle und Datenbereitstellung für die Abrechnung. Wenn ein Dritter Messstellenbetreiber ist, entfällt Komponente 1.  (Diesen Passus sollten wir uns auf der Zunge zergehen lassen !!!)
- Das Entgelt für die Netzabrechnung beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung des Netzbetreibers.

Dann folgen noch die Mehrkosten lt. EEG, KWK und die Stromsteuer.

Vorgenannte Positionen sollten uns allen zu Denken geben, denn sie werden künftig vermutlich unter den Begriff der sog. nicht zu beeinflussenden Vorkosten fallen, die man \"leider\" weiterzugeben hat.

Zum letzten Posten der sog. Abschlagzahlungen ist nicht -mehr- viel zu sagen. Eine vom Oligopol festgeschriebene Bestimmung. Das tolle sind die angeblichen Gradzahlen, die für Elektroheizungen berücksichtigt werden (?) bei der Kalkulation des Jahresverbrauches.
(Allerdings versuchte man, diese Behauptung auch für den normalen Heizgasverbrauch aufzustellen)

Offline Black

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #28 am: 01. Januar 2009, 17:48:10 »
Zitat
Original von h.terbeck
Seit dem Jahr 1996 verfolge ich auf Grund meiner eigenen monatlichen Zählerablesungen, wie mein EVU immer zu seinem Vorteil die jeweiligen Zählerstände und damit Verbräuche \"ermittelt\".

Also seit ca. 8 Jahren ärgern Sie sich darüber, ohne jedoch die alternative gewählt zu haben den Zählerstand selbst mitzuteilen. Sehr clever...

Zitat
Original von h.terbeckWieso soll ich als Kunde auf eigene Kosten (wie auch immer) meinem Lieferanten in eigener Initiative Zählerstände melden, um eine ordentliche Abrechnung zu ermöglichen.

Weil das Gesetz genau diese beiden Möglichkeiten vorsieht. Das EVU schätzt, oder Sie teilen den Stand mit. Im übrigen hätten Sie dies Messkosten im Falle einer Ablesung durch Mitarbeiter des EVU ja auch zu tragen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline userD0010

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Fiktive Zählerstände
« Antwort #29 am: 01. Januar 2009, 17:59:20 »
Black:
Also seit ca. 8 Jahren ärgern Sie sich darüber, ohne jedoch die alternative gewählt zu haben den Zählerstand selbst mitzuteilen. Sehr clever...

Wie kommen Sie denn nur auf die Idee, dass ich mich seit ca. acht Jahren über die Schätzungen meines EVU ärgere ?
Und aus welchem Grunde soll ich denn wohl meinem EVU Zählerstände mitteilen, wenn ich nicht einmal gewusst habe, wann das EVU wieder an der Preisschraube gedreht hat?

Vielmehr ist es sehr clever (wie Sie sich auszudrücken pflegen) meinem EVU Jahr für Jahr nach Eingang der Jahresrechnung den Hinweis zu geben, dass man sich wieder einmal nicht nur verschätzt, sondern zu meinem Nachteil verschätzt hat und ich ob dieser Tatsache um Stellungnahme bitte.
Da dieser Sachverhalt für mich aber nur statistische Bedeutung hat, liegt mir weniger an irgendwelcher Cleverness, denn ich habe meine Jahresrechnungen seitdem immer auf den mir billigen Energiepreis gekürzt und lebe ungestört damit.
Und das allerdings ist sehr clever ...... !  Oder etwa nicht ?

Und welche Vorteile sollte mir das Melden meiner Zählerstände bieten ?
Soll ich dies nach Ihrer Meinung etwa Monat für Monat tun, um ja auch keinen Termin einer Tarifveränderung zu verpassen.
Wenn mir dafür das EVU die Kosten für die \"Gewährleistung einer einwandfreien Messung\" erlassen würde, könnte man ggf. darüber verhandeln.
Und weil man eine einwandfrei Messung zu gewährleisten behauptet, nehme ich die Frage danach zum Anlass einmal jährlicher Kommunikation mit meinem EVU (ohne allerdings meinen jährlichen Unbilligkeitseinwand in einem gesonderten Schreiben zu vergessen)

 

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