plasticp:
Im Thema \"fiktive Zählerstände\" sind einige Ausführungen zu den immer wieder von den EVU vorgenommenen Zwischen-Zählerständen dargestellt, die eigenartiger Weise immer nur dann ermittelt werden, wenn eine Preisveränderung erfolgt.
Und dass diese ermittelten Zählerstände nachweislich bei mir in den vergangenen acht Jahren noch nie mit den tatsächlichen Zählerständen übereinstimmten, sondern immer -zwar geringe- Vorteile für das EVU mit sich brachten, ist mehr als nur ein Ärgernis.
Mehr als nur ein Ärgernis vor dem Hintergrund, dass mein -und vermutlich auch Ihr- EVU auf der Rückseite seiner Jahresrechnung unter den Erläuterungen zum Grundpreis doch sehr dreist Kostenanteile einfordert für die GEWÄHRLEISTUNG EINER EINWANDFREIEN MESSUNG.
Da darf man dem EVU doch wohl die Frage stellen, was unter einer einwandfreien Messung und deren Gewährleistung zu verstehen ist.
Im vorletzten Abrechnungszeitraum hatte das EVU bei mir für den Monat Juli einen Verbrauch von NULL \"festgestellt\", obwohl während dieser Zeit lt. meinen monatlichen Zählerstandsnotierungen ein Verbrauch erfolgte.
Dass natürlich im Folgemonat lt. fiktiver Ermittlung ein höherer Verbrauch die Geldbörse des EVU etwas besser gefüllt werden sollte, ist nur anzumerken.
Ich habe diese Rechnung als falsch zurückgewiesen und um Korrektur gebeten.
Kein Kommentar.
Unabhängig davon habe ich natürlich den von mir ermittelten Verbrauch abgerechnet und mit Unbilligkeitseinwand meine Abschlußzahlung nach Einbeziehung meiner Abschlagzahlungen vorgenommen.