Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Classic

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AKW NEE:
Duett siehe hier:
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=170&ch=2&n=4f306192043d41a1bd4a1018a4bf797e

AKW NEE:

--- Zitat ---Original von reblaus
In der Grundversorgung muss es Ihnen möglich sein, den Strom- oder Gasbedarf von einem anderen Versorger zu beziehen, ohne dass sich die Konditionen für die andere Energieart verschlechtert.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Das ist bei Eon-Avacon anders !Wenn Strom und Erdgas bezogen werden, wird nach \"Duett\" abgerechnet. Das ist kein Tarif oder Vertrag, sondern nur ein Rabatt von 0,13 ct/kwh auf den Gasverbrauch. Wenn jetzt der Stromanbieter gewechselt wird, erhöht sich der Arbeitspreis fürs Erdgas um diese 0,13 ct/kwh. Dabei ist es völlig egal, ob Grundversorgung oder Sondervertrag.
--- Ende Zitat ---

Hier könnte es sich um ein rechtlich fragwürdiges Kopplungsgeschäft handeln.

reblaus:

--- Zitat ---BGH Urt. v. 15.07.2009 Az. VIII ZR 225/07

Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 36 Abs. 1 EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.
--- Ende Zitat ---

Danach ist ein Liefervertrag, der von den Anforderungen der GasGVV abweicht, immer ein Sondervertrag. Die Grundversorgung sieht nicht vor, dass der Verbraucher verpflichtet ist, neben seinem Gasverbrauch auch seinen Stromverbrauch vom gleichen Versorger zu beziehen. Die Preise der Grundversorgung können auch nur nach billigem Ermessen verändert werden. Eine Rabattabrede ist Teil der Preisvereinbarung. Fällt der Rabatt aus anderen als der Billigkeit entsprechenden Gründen weg, folgt die Preisbestimmung nicht den Anforderungen der GasGVV. Daher muss es sich bei dem Duett-Vertrag um einen Sondervertrag handeln.

@bolli
Bei der Frage, ob ein Rechtsstreit um Geld geführt werden soll, geht es immer um die Abwägung der Chance zum Risiko. Diese Abwägung muss jeder Kunde für sich individuell treffen. Voraussetzung für eine sachgerechte Abwägung ist aber, dass die finanziellen Risiken und Chancen exakt bestimmt werden.

Wenn Sie sagen, dass der Grundversorgungstarif, mit dem Sie nach einer gerichtlichen Niederlage abgerechnet werden, der Billigkeitskontrolle unterliegt, ist das zwar richtig. Als Sockelpreis wird aber der Preis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des Sondervertrages angesetzt. An diesem Tage beginnt die Grundversorgung. Wo da Ihr finanzieller Vorteil in einer Billigkeitsprüfung liegen soll, weiß ich nicht. Sie können ja allenfalls darauf spekulieren, dass Ihr Versorger nach fünf Jahren Preisprotest immer noch nicht geschnallt hat, wie man einen Preis mit billigem Ermessen verändert.

Christian Guhl:
Jetzt wird es merkwürdig ! Dann gibt es bei Eon-Avacon für Kunden, die auch Strom beziehen, keine Erdgas-Grundversorgung mehr ! Alles Sonderverträge ! Und da für den ErdgasTarif, der die Grundversorgung darstellen sollte, keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden und für den \"Duett\" auch nichts Schriftliches existiert, gibt es keine Preisklausel und die GVV wurden auch nicht einbezogen. Herzlichen Glückwunsch, Eon-Avacon !

Harry01:
In dem Schreiben von EON Vertrieb heißt es:

Ihr aktuelles Angebot ErdgasClassic läuft demnächst aus und wird ersetzt durch unser neues und attraktives Preismodell E.ON Erdgasideal.

Man soll sozusagen den mitgesendeten Vertrag ausfüllen und abschicken, um schon vorher in den neuen Tarif zu wechseln. In den AGB steht u.a., daß bei anderer Zahlweise als mit Lastschrift bis zu 15 Euro pro Jahr als Mehraufwandsentschädigung berechnet werden dürfen. Allein das ist ein Grund, so einen Vertrag nicht zu unterschreiben!

Wie geht denn das \"Auslaufen\" des Vertrages vonstatten? Muß der Versorger den Classic-Tarif kündigen oder geschieht sowas stillschweigend?

Es kann doch nicht sein, daß ein Versorger einfach den Tarif ändert und man dann erstmal zur Zahlung der aktuellen Preise verdonnert wird, obwohl man gar keine Vertragsänderung wünscht und alle Erfolge in Sachen Preiswiderspruch dahin sind.

Mein Vertragspartner ist nach Befolgung der Tips hier im Forum und nach dem, was ich hier gelesen habe, noch immer die E.ON Avacon AG. Die Mitteilung kam aber von der E.ON Avacon Vertrieb GmbH. Können die denn aus Kundensicht den Tarif überhaupt wechseln/ersetzen/auslaufen lassen/kündigen?

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