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Autor Thema: Ignoranz der RA durch die Versorger? mit welchen Konsequenzen?  (Gelesen 4930 mal)

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Offline Kampfzwerg

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Hallo zusammen,

mich interessieren Eure Erfahrungen in Bezug auf die Reaktionen der Versorger auf Schreiben der Rechtsanwälte der Verbraucher.
Anders ausgedrückt: Reaktionen auf die Anzeige der Interessen-Vertretung des Mandanten durch besagten und beauftragten Anwalt, etc.

Es soll Versorger geben, die alle Schreiben der RA  - und damit natürlich auch die dementsprechende Vertretung der Interessen -
grundsätzlich und konsequent - schlichtweg und seit Monaten ignorieren!

Die RA erhalten keinerlei Antwort/Reaktion auf deren Schreiben.

Statt dessen erhalten die Verbraucher weiterhin Schreiben bzgl. Preiserhöhungene etc., so als wäre nichts geschehen.

Was hat das zu bedeuten?
Was soll eine derartige Ignoranz bewirken?
Wie sieht diesbezüglich die rechtliche Einschätzung aus?

Offline RR-E-ft

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Ignoranz der RA durch die Versorger? mit welchen Konsequenzen?
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2008, 14:58:20 »
Zitat
Original von Kampfzwerg

Was hat das zu bedeuten?
Was soll eine derartige Ignoranz bewirken?
Wie sieht diesbezüglich die rechtliche Einschätzung aus?

Meine Erfahrungen sind andere. Und wenn es so wie beschrieben wäre, wäre es auch keinerlei Grund, darüber zu grübeln.

Bestellt sich ein Kollege bereits vorprozessual zum Prozessbevollmächtigten, ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Klageschrift diesem zuzustellen. Im Übrigen hat niemand Anspruch auf eine gepflegte  Brieffreundschaft bzw. eine Beantwortung von Schreiben. Wer meint, gegen einen anderen einen Anspruch zu haben, dem steht es frei, einen solchen Anspruch gerichtlich zu verfolgen oder auch nicht.

Offline Kampfzwerg

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Ignoranz der RA durch die Versorger? mit welchen Konsequenzen?
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2008, 09:55:45 »
Zitat
Original von RR-E-ft
 
Und wenn es so wie beschrieben wäre, wäre es auch keinerlei Grund, darüber zu grübeln.

Hallo Herr Fricke, danke für die Antwort.
 
Aber ich denke schon, dass man über dieses Thema mal den einen oder anderen Gedanken verschwenden könnte.

Denn wie verhält es sich in diesem Fall mit der Nachweisbarkeit/Zugangsbestätigung des Widerspruchs?
Oder mit eben dieser im Falle eines Rückforderungsschreibens,
oder im Falle eines Schreibens mit der Aufforderung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung?

Das alles hat doch wenig, eher nichts, mit einer gepflegten Brieffreundschaft zu tun, oder? ;)

Es gibt doch im Regelfall eben immer auch einen vorprozessualen Schriftwechsel.

Offline winnitu

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Ignoranz der RA durch die Versorger? mit welchen Konsequenzen?
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2008, 17:23:51 »
Um also wieder zum Thema zurückzukommen:

War bei mir auch so, ESB versucht zu ignorieren, dass ich von Herrn Fricke vertreten werde. Ist mir aber egal, habe sie einfach im letzten Brief nochmal drauf hingewiesen, doch bitte alle weiteren juristischen Stelungnahmen etc. direkt an den mich vertretenden RA zu schicken...

Diese Ignoranz-Strategie macht ja auch gar keinen Sinn, denn irgendwann wird der gesamte Schriftverkehr voraussichtlich einem Richter vorgelegt werden. Wenn der dann dauernd liest \"ich erinnere zum wiederholten mal daran, dass ich juristisch durch RA ... vertreten werde und fordere Sie daher noch einmal auf, alle juristischen Stellungnahmen nicht mir, sondern dem mich vertretendem RA zuzusenden.\" Macht bestimmt keinen sehr professionellen Eindruck auf den Richter, oder!?

Besten Gruß,
Winnitou

Offline DieAdmin

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Ignoranz der RA durch die Versorger? mit welchen Konsequenzen?
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2008, 17:29:53 »
Zitat
Original von winnitu
Um also wieder zum Thema zurückzukommen:
..

@winnitu,

Sie waren bestimmt grad am Antworten, als ich die 2 Beiträge abhing. Diese sind nun hier gelandet: Reaktion nach Beschwerde beim Bundeskartellamt wegen Vertragskündigung
(nur als Hinweis, damit andere Leser wissen, was mit \"zurückkommen\" gemeint ist)

@all,

aber nu: back to topic  

Offline RR-E-ft

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Ignoranz der RA durch die Versorger? mit welchen Konsequenzen?
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2008, 17:43:55 »
@winnitu

Dass die ESB mich ignorieren würde, stimmt so nicht. Sie hatte mir ja schon geantwortet. Im Übrigen  kenne ich den juristischen Kauderwelsch bereits, der da oft geschrieben wird. Wenn solcher an den Anwalt gerichtet wird, kann der auch nur zur Akte geheftet werden.

Entscheidend sind erst die gerichtlichen Schriftsätze, wenn es denn zu einem Prozess kömmen sollte...

 

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