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Autor Thema: Widerspruch bei Preissenkung?  (Gelesen 2936 mal)

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Offline Pedro

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Widerspruch bei Preissenkung?
« am: 16. November 2008, 11:56:01 »
Es ist ja die Zeit der Gaspreis-Senkungen angebrochen.
Frage: wenn bisher Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt worden ist, sollte nun auch Widerspruch gegen Preissenkungen eingelegt werden? Wahrscheinlich ja, denn auch der nun abgesenkte Preis ist mit Sicherheit unbillig.
Leider finde ich unter \'\'suchen\'\' keinen geeigneten Beitrag.  Die BdE-Formschreiben zum Thema gehen nur auf Erhöhungen ein.

Offline ESG-Rebell

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Widerspruch bei Preissenkung?
« Antwort #1 am: 16. November 2008, 12:06:39 »
Zitat
Original von Pedro
Die BdE-Formschreiben zum Thema gehen nur auf Erhöhungen ein.
Das ist so nicht ganz richtig.

In den Musterbriefen (egal ob BdE oder VZ) wird stets die gesamte Preisforderung als unbillig gerügt.
Dementsprechend können Sie den Brief auch dafür verwenden.

Stellen Sie sich aber darauf ein, dass ihr Versorger sie schnippisch fragen wird, warum Sie denn einer Senkung widersprächen; das müsse doch wohl ein Fehler sein. So erging es zumindest einem EnBW Gas GmbH-Kunden.

Da die Gaspreise angeblich quartalsweise überprüft und ggf. angepasst werden, müsste man konsequenterweise eigentlich auch in jedem Quartal, für das keine Preisfestsetzung vorgenommen wird, einen Unbilligkeitseinwand schicken mit dem Hinweis, der Versorger habe eine mögliche Preissenkung nicht vorgenommen.

Dieser Gedanke zeigt wieder einmal, wie beschränkt die Schlussfolgerung des BGH war, die Versorger dürften Bezugskostensteigerungen weitergeben - ohne ihnen gleichzeitig die überprüfbare Pflicht zu einer Preissenkung aufzubürden.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline elmex

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Widerspruch bei Preissenkung?
« Antwort #2 am: 16. November 2008, 12:11:06 »
Auch Preissenkungen (besser: einseitige Neufestsetzung des Energiepreises in seiner jeweiligen Ausgestaltung; damit wird der Gesamtpreis und nicht nur die jeweilige Erhöhung/Absenkung umfasst) sollten Widerspruchskunden als unbillig rügen.

Denn auch eine Preissenkung stellt eine einseitige Leistungsbestimmung durch das Versorgungsunternehmen dar, welche nach den Grundsätzen der Billigkeit und Angemessenheit zu erfolgen hat.

Ob dies indes der Fall ist, kann man als Kunde gerade nicht beurteilen.

 

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