Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch wird abgelehnt!  (Gelesen 7891 mal)

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Offline angeljustus

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Widerspruch wird abgelehnt!
« Antwort #15 am: 16. November 2008, 21:36:53 »
@Hab Spaß

Eine \"Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs\" ist gekommen.
Natürlich reagiere ich erst auf den Mahnbescheid. Steht alles im Forum beschrieben: Mahnverfahren.

Offline okieh

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« Antwort #16 am: 19. November 2008, 12:49:53 »
und nun?

wenn ich das hier lese???

verbitterte Grüße

 :evil:

Offline Emsländer

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« Antwort #17 am: 19. November 2008, 17:10:08 »
Es bleibt festzustellen, dass Urteil betrifft die Belieferung von Tarifkunden jetzt Haushaltskunden in der Grundversorgung.

Inhaltlich geht es nicht um Sondervertragskunden oder Norm-Sondervertragskunden.

Nicht die Ruhe verlieren...noch ist die Messe nicht gelesen!

Offline okieh

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« Antwort #18 am: 20. November 2008, 08:33:16 »
leicht gesagt  :) aber trotzdem danke für aufmunternde Worte

ich hab gestern mal meinen EWE Schriftwechsel durchwühlt und auf eigentlich allen Abrechnungen diese Sondervereinbarung S ... entdeckt.

Dann kam irgendwann dieses Schreiben zur Vertragsänderung, ich werde in einen anderen Tarif umgegliedert.

Was heißt das nun für mich als juristischer Laie? Bin ich durch diese Umgliederung potentiell von dem Urteil betroffen? Oder nicht? Oder kann/soll/muss/müsste ich gegen diese Umgliederung angehen.

Das Ganze bereitet mir insofern Kopfzerbrechen, da die EWE ja bis zum 24.11 (wiedermal?) letzte Zahlungsfrist gesetzt hat und ich unter dem Gesichtspunkt dieses beknackten Urteils nicht mehr als unbedingt nötig mit denen rumärgern will.

Vielen Dank schon vorab für Hinweise!!!

Offline Emsländer

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« Antwort #19 am: 20. November 2008, 08:47:53 »
Das Urteil trifft in vollem Umfang allerdings nur Tarifkunden, die vom örtlichen Grundversorger zu allgemeinen Preisen Gas beziehen. Für Sonderkunden (EWE), die zu speziellen Preisen und Konditionen beliefert werden, hat es hingegen eine geringere Aussagekraft. Denn für Sonderkunden hat die Frage größere Bedeutung, ob für die Erhöhung überhaupt eine wirksame Rechtsgrundlage in Form einer Preisanpassungsklausel im Vertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) besteht(dem ist nicht so). Ist das nicht der Fall, kann der Gasversorger eben keine erhöhten Preise verlangen(siehe Urteil EWE). So hat der Kartellsenat des BGH in einem Urteil vom 29.04.2008 (Aktenzeichen KZR 2/07) ebenfalls entschieden.

Informieren Sie sich im EWE-Forum, dort ist auch mehrfach beschrieben, dass die Tarifumstellung der EWE nicht gilt....

Weiterhin Ruhe bewahren! Es ist nur eine Pressemitteilung, die Begründung und der genaue Wortlaut liegt noch nicht vor!

Informieren Sie sich weiterhin bei der Energie-Initiative Oldenburg. Lassen Sie sich nicht einschüchtern....

Offline Emsländer

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« Antwort #20 am: 21. November 2008, 17:43:27 »
Zum aktuellen Gaspreis-Urteil des Bundesgerichtshofs

Eine Stellungnahme der VZ Bremen:
Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor einer Überbewertung des
aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kontrolle der
Gaspreise. Zum einen sind die meisten Gaskunden von diesem Urteil
nicht betroffen, da das Urteil nur für Tarifkunden (Kleinstverbraucher)
und nicht für Sondervertragskunden (ca. 90% der Kunden) gilt.
Bundesweit sind also nicht einmal 10 Prozent der Gasverbraucher
betroffen. Zum anderen wird – angesichts gegensätzlicher BGH-Urteile
– die Anrufung des „Großen Senats“ des BGH immer wahrscheinlicher.
„Wir nehmen das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kontrolle
des Gaspreises gemäß § 315 BGB nicht mit Jubel zur Kenntnis, sehen
die Gasversorger aber noch lange nicht auf der Siegerstraße“,
kommentiert Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der
Verbraucherzentrale Bremen das Urteil.
Der verhaltene Optimismus der Verbraucherzentrale Bremen hat
seinen Grund. Denn das Karlsruher Urteil betrifft erst einmal nur die
Tarifkunden. Die meisten Verbraucher sind aber sogenannte
Sondervertragskunden und diese sind nicht betroffen. In Bremen sind
dies in der Regel die Verbraucher mit einem Gasjahresverbrauch von
mehr als 8.000 kWh.
Aber auch für die Gas-Tarifkunden besteht noch Hoffnung. Denn erst
wenn das schriftliche Urteil der aktuellen BGH-Entscheidung vorliegt,
kann bewertet werden, inwieweit es für die Bremer Situation überhaupt
Aussagekraft besitzt.
Urteil ist falsches Signal
Das Urteil selber könnte ein Freibrief für das Gasversorger sein, die
Kunden wie eine Weihnachtsgans auszuschlachten. Angesichts eines
fehlenden Gasmarktes ist das Urteil ein falsches Signal.
Schon für den Strommarkt hat der BGH selbst von einem Oligopol
gesprochen. Mit RWE und e-on haben zwei Stromversorger über ihre
Dominanz einen freien Wettbewerb verhindert. Dies hat der BGH in
einem kartellrechtlichen Verfahren festgestellt. Dabei gibt es auf dem
Strommarkt - im Gegensatz zum Gasmarkt - immerhin eine Reihe von
Anbietern. Wenn also schon der BGH selber zu der Auffassung
kommt, dass es keinen wirklichen Wettbewerb gibt, stellt sich die
Frage, wie Richter des selben Gerichtshofes ein nicht nur solch
verbraucherfeindliches, sondern auch ein solch widersprüchliches
Urteil fällen können. Eine Antwort fällt schwer.
Enttäuschend ist, dass nach der Politik, nun auch der BGH den
Verbrauchern in den Rücken fällt. Zuerst liberalisiert die Politik den
Energiesektor, macht dies den Bürgern mit dem Versprechen auf
billigere Energiepreise schmackhaft. Dann „vergisst“ sie aber dabei, für
einen Energiemarkt zu sorgen. Sie erhält die Monopolstrukturen,
fördert sie zum Teil sogar. Zudem regelt sie den Energiemarkt
unzureichend.
Mittlerweile sind zwar viele Politiker aufgewacht und erkennen den
angerichteten Schaden. Nur trauen sie sich nicht, gegen die
Energielobby vorzugehen. Dasselbe Schicksal scheint nun den BGH
zu ereilen. Er fällt ein Urteil, das die Verbraucher im Regen stehen
lässt.
Viele Einzel- und Sammelklagen laufen noch
In Sachen Gaspreise ist mit dem Urteil aber noch nicht das letzte Wort
gesprochen worden. Denn offenbar gibt es am Bundesgerichtshof zwei
unterschiedliche Haltungen dazu. Der VIII. Zivilsenat hat nun mit
diesem Urteil zum zweiten Mal ein Urteil zu Gunsten der Gasanbieter
gefällt. Dem gegenüber steht der Kartellsenat, der in einem anderen
Verfahren Dresdner Gaskunden Recht gegeben hat, welche die
Wirksamkeit der Gaspreiserhöhung angezweifelt hatten.
Die Verbraucherzentrale Bremen geht deshalb davon aus, dass mit
dem nächsten anstehenden Gaspreisverfahren der sogenannte Große
Senat angerufen werden wird, diese unterschiedliche
Rechtsauffassung endgültig zu klären. Da die vielen Einzel- und
Sammelklagen in ganz Deutschland weiterlaufen werden, ist das
bereits jetzt absehbar. Der Widerstand geht weiter.
„Am Ende wird sich zeigen, welchen Stellenwert das höchste deutsche
Zivilgericht dem Verbraucherschutz zumisst“, meint Irmgard Czarnecki
abschließend.

An den Admi, falls zu allgemein bitte verschieben!

Offline DieAdmin

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« Antwort #21 am: 21. November 2008, 19:36:01 »
@Emsländer,

vielen Dank für die Info.
Hab die PM kopiert: BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07 und im Gerichtsurteile-Bereich auch vermerkt. BGH, Urt. v. 19.11.2008, VIII ZR 138/07 - Erdgas- Tarifkunde

Offline Emsländer

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« Antwort #22 am: 22. November 2008, 18:03:44 »
Möchte ich dem Forum nicht vorenthalten:

Pressemitteilung der EWE zum Urteil des BGH

 EWE begrüßt BGH-Entscheidung zu Gaspreisen

Oldenburg, 19. November 2008. Die Oldenburger EWE AG begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch, demzufolge Gaspreise nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind. Der Kunde könne zwar die einzelnen Erhöhungsschritte vor Gericht angreifen, heißt es darin, eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises auf seine Angemessenheit lehnt der BGH in seinem Urteil aber ab. Der BGH verneinte insbesondere die Pflicht des Versorgers, seine eigenen Bezugspreise offen zu legen. Die vom BGH insoweit zum Umfang der Preisüberprüfung vertretene Auffassung deckt sich EWE zufolge voll mit der Argumentation von EWE in den anhängigen Verfahren. Vor dem BGH scheiterte ein Kunde mit seiner Klage, der gegen Preiserhöhungen der Stadtwerke Dinslaken geklagt hatte.

„Wir sehen dieses Urteil als eine weitere Bestätigung zu den Preisanpassungen, die EWE in der Vergangenheit aufgrund von Bezugskostensteigerungen vornehmen musste\", sagt EWE-Pressesprecher Daniel Waschow.

Zu der Auffassung, die der BGH in seinem Urteil vertrete, seien in der Vergan-genheit auch bereits viele andere Gerichte in Verfahren, die gegen EWE wegen der Preisanpassungen angestrengt wurden, gekommen.

http://www.ewe.com/presse/presse-912.php
...
Nur: der Drops ist noch immer nicht gelutscht....schon gar nicht für die EWE..
da war doch was mit fehlenden...na? Ich habe es auch vergessen...

Offline Emsländer

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« Antwort #23 am: 22. November 2008, 18:27:42 »
...mir ist da doch was eingefallen...

Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom 5. September 2008

Az: 12 U 49/07

Für Sondervertragskunden von EWE kein Preisänderungsrecht.

...

 

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