Energiepreis-Protest > EWE
Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
angeljustus:
Nee, nee,
so einfach ist das nicht! Als Empfänger muss man natürlich noch persönlich gegenzeichnen!
Gruß von angeljustus
Schützin:
Dann kann ich also davon ausgehen:
Wenn niemand meine persönliche Gegenzeichnung für einen angeblich zugestellten Mahnbescheid vorweisen kann, dann kann mir nicht nachgewiesen werden, dass ich diesen Bescheid überhaupt erhalten habe?
userD0009:
@angeljustus
\"Als Empfänger muss man natürlich noch persönlich gegenzeichnen!\"
Das ist ein Irrglaube.
Es muss überhaupt nicht gegengezeichnet werden.
Man lese die §§ 177ff. ZPO.
Grüße
belkin
Schützin:
Hier ist es:
§ 180 ZPO
Der Briefträger braucht demnach nur auf den gelben Briefumschlag die passende Uhrzeit draufschreiben und zu unterzeichnen, und der Brief gilt als förmlich zugestellt...
angeljustus:
@belkin
Merkwürdig, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich gegenzeichnen mußte.
Wird hier nicht noch nach einfacher und persönlicher Zustellung differenziert?
Egal, gehört eh nicht zum Thema.
@Schützin
Wenn das nicht erforderlich ist, sind die Bedenken in der Tat gerechtfertigt.
Man lernt nie aus.
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