Energiepreis-Protest > EWE

Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs

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angeljustus:
Nee, nee,

so einfach ist das nicht! Als Empfänger muss man natürlich noch persönlich gegenzeichnen!

Gruß von angeljustus

Schützin:
Dann kann ich also davon ausgehen:
Wenn niemand meine persönliche Gegenzeichnung für einen angeblich zugestellten  Mahnbescheid vorweisen kann, dann kann mir nicht nachgewiesen werden, dass ich diesen Bescheid überhaupt erhalten habe?

userD0009:
@angeljustus

\"Als Empfänger muss man natürlich noch persönlich gegenzeichnen!\"

Das ist ein Irrglaube.

Es muss überhaupt nicht gegengezeichnet werden.
Man lese die §§ 177ff. ZPO.

Grüße
belkin

Schützin:
Hier ist es:

§ 180 ZPO

Der Briefträger braucht demnach nur auf den gelben Briefumschlag die passende Uhrzeit draufschreiben und zu unterzeichnen, und der Brief gilt als förmlich zugestellt...

angeljustus:
@belkin
Merkwürdig, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich gegenzeichnen mußte.
Wird hier nicht noch nach einfacher und persönlicher Zustellung differenziert?
Egal, gehört eh nicht zum Thema.

@Schützin
Wenn das nicht erforderlich ist, sind die Bedenken in der Tat gerechtfertigt.


Man lernt nie aus.

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