Energiepreis-Protest > EWE
Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
Stefano:
--- Zitat ---Original von kamaraba
@Stefano
siehe hier Prozesskostenrechner
--- Ende Zitat ---
Danke. Also grob das 4-5fache des Streitwertes. Ist das plausibel?
Edit: Auf der \"Eingangsseite\" von EnergiepreiseRunter.de steht zum Thema Risiko:
--- Zitat ---...Sie werden vor Gericht beklagt und versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten von 230 Euro und zahlen den verlangten Preis plus Mahngebühren...
--- Ende Zitat ---
Was stimmt denn nun?
kamaraba:
@Stefano
ich weiss ja nicht was und wie sie es eingegeben haben.
Bei einem Streitwert von 500 Euro komme ich auf Kosten von 1537 Euro, wenn ich durch alle Instanzen gehe und verlieren sollte!
userD0009:
@kamaraba
Bei einem Streitwert von 500 Euro gibt es in der Regel nur eine Instanz, da die \"Berufungsgrenze\" bei einem Streitwert von 600 Euro liegt, es sei denn, das Gericht der ersten Instanz lässt die Berufung ausdrücklich zu.
Grüße
belkin
Stefano:
@karamba
Ja, Sie haben recht, mein JavaScripting hat wohl gezickt.
Nach der 1. Instanz wären es demnach (bei 500€) 420€ Kostenrisiko.
@jroettges
Für den Prozesskosten-Fond ist es zu spät. Acht-Wochen-Frist...ist ja auch richtig so.
Alles in Allem: Noch übersichtlich, das Risiko kann man eingehen, klarer Fall => Widerspruch!
Frage(n): Wie wahrscheinlich ist es, das EWE wirklich klagen wird? Und nach welchen Kriterien? Alle Verweigerer? Nur die mit den höchsten/niedrigsten \"Außenständen\"? Nach dem Zufallsprinzip?
Für mich erschwerend hinzu kommt, dass ich nicht mal weiß ob ich Tarif- oder Sondervertragskunde bin. Wie ich in einem anderen Thread bereits schrieb, habe ich gar keinen schriftlichen Vertrag. Unser Vorbewohner hat uns quasi bei der EWE durch Angabe unserer Namen angemeldet. Heizung und Warmwasser mit Erdgas, also, was bin ich für\'n Kunde?
trixan:
@stefano
Einfach die letzte Jahresabrechnung zur Hand nehmen und die Erdgasseite am linken Rand prüfen: steht dort \"classic\" oder \"Grundversorgung\"?
Rechnet EWE nach \"EWE Erdgas classic\" ab, können Sie davon ausgehen, dass Sie als Sondervertragskunde eingestuft wurden. Sogar ohne eigenes Zutun und ohne gefragt zu werden.
trixan
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