Energiepreis-Protest > EWE

Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs

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Emsländer:
http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:Mahnung_und_Ank%FCndigung_des_gerichtlichen_Forderungseinzugs

1). Wenn Sie die Jahresabrechnung bekommen, wann immer Sie Lust verspüren...oder den oben genannten Link richtig lesen!
2). Reagieren bei der Zustellung eines Mahnbescheides!
3). Oben genannten Link lesen...
4). .... :D

Energiesparfuchs:
Danke für die Antwort.

Im vorvorletzten Rundbrief von den Oldenbürgern steht, daß man den Widerspruch (im Mahnbescheid) besser nicht begründen sollte.


--- Zitat ---Die zusätzliche Begründung ist nach Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Jan Reshöft, Aurich, (Prozessbevollmächtigter in der erfolgreichen Gemeinschaftsklage gegen die EWE am OLG Oldenburg) nicht erforderlich und sollte weggelassen werden.
--- Ende Zitat ---

und (hier habe ich die Antwort auf meine Frage gerade beim Lesen meiner Mails gefunden):


--- Zitat ---Es ist vielmehr so, dass das Mahngericht selbst die EWE auffordern wird, die Zahlungsforderung zu begründen. Einer solchen Begründung von seiten der EWE wäre dann vom Gaskunden mit der bisher verwendeten Formel unter Hinweis auf die Urteile des OLG Oldenburg vom 5.9.2008 (Az 12 U 49/07) sowie des LG Hannover als Kartellgericht vom 28.10.2008 (Az 21 O 104/06) zu widersprechen.
--- Ende Zitat ---


Energiesparfuchs

Emsländer:
Wie schon gesagt:
Das Kreuzchen an der richtigen Stelle und ab damit..
und dann kommt oder kommt sie nicht die EWE!

Gunnar:
moin, moin
die Frist die EWE für die offenen Forderungen gestellt hatte ist ja nun abgelaufen. Bis jetzt hat sich die EWE auch noch nicht wieder gemeldet (so wie viele von Euch das auch vorhergesehen haben). Mittlerweile gibt es doch auch Bewegung seitens des Kartellamtes. Also ich warte immernoch auf Reaktionen von der EWE bevor ich irgendetwas zahle. Bin ja mal gespannt auf die nächste Jahresabrechnung (bezüglich der \"Gutschrift\").

Gunnar

Emsländer:
Mittlerweile gibt es doch auch Bewegung seitens des Kartellamtes. Also ich warte immernoch auf Reaktionen von der EWE bevor ich irgendetwas zahle. Bin ja mal gespannt auf die nächste Jahresabrechnung (bezüglich der \"Gutschrift\").

Gutschrift von der EWE? Habe ich da etwas verpasst, nicht gelesen??

Mit den Mahnverfahren hat die EWE noch Zeit bis zum 31.12.2008...

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