Energiepreis-Protest > EWE
Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
Stefano:
--- Zitat ---Original von fritzi
Halöle!
Ich bin grad neu hier und weiß nicht genau muß ich diesem Schreiben auch wiedersprechen oder garnicht darauf reagieren, und warten bis das Verfahren eingeleitet wird???
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Gerichtlicher Mahnbescheid – was tun? Im Rahmen der Zahlungsaufforderungskampagne der EWE sollte jeder Verbraucher damit rechnen, in der Folgezeit einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt zu bekommen. Niemand muss vor einem Mahnbescheid Angst haben. Er erfordert jedoch eine sofortige Reaktion innerhalb von 14 Tagen in Form eines Widerspruchs. Dem Mahnbescheid liegt eine Gebrauchsanweisung bei. Um Widerspruch einzulegen, kreuzt der Verbraucher nur die Zeile an \"Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\" und unterschreibt. Dann bringt er das Widerspruchsformular zum angegebenen Amtsgericht zurück bzw. schickt es als Einschreiben mit Rückschein dorthin. Der Widerspruch muss nicht begründet werden.
--- Ende Zitat ---
http://www.energie-initiative-ol.de/?Archiv:Mahnung_und_Ank%FCndigung_des_gerichtlichen_Forderungseinzugs
superhaase:
@Solaris: :)
angeljustus:
@stefano: prima :D
Cremer:
@biene,
lange nichts gehört, gehts jetzt endlich bei Euch zur Sache :D
biene:
Hallo Gerd,
ja scheint so.. und das jetzt bei einer deftigen Erkältung.. keine Angst die Heizung ist noch an..ggg
Aber holt die Sonne wieder raus! und dann ist die Stimmung auch unter unseren \"Kämpfer/innen\" wieder besser...
Gruß an alle
Biene
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