Energiepreis-Protest > EWE

Mahnung Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs

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biene:
Hallo liebe Mitkämpfer/innen,

man da ist ja wieder ein Echo... Danke Euch - aber man sieht, dass diese Themen ruhig öfters angesprochen gehören...

Soeben erhalte ich auch eine Mitteilung von den Oldenbürgern
Auch die geben inzwischen wieder einen aktuellen Rundbrief in Bezug wg. des o.a. Themas raus...

Auf weiteren Kampf!

Gruß

Biene ;)

superhaase:

--- Zitat ---Original von Solaris
Er muss sich deshalb auf die Unbilligkeit und hilfsweise auf die Verjährung berufen (Stufenverhältnis).
--- Ende Zitat ---

Ist andersrum nicht sinnvoller:
Er sollte sich auf die Verjährung und hilfsweise auf die Unbilligkeit berufen.
Oder sehe ich das falsch?

Schwalmtaler:
Man geht zu erst von der unrechtmäßigen Preiserhöhung (Unbilligkeit) aus. Somit wäre gar keine fällige Zahlung vorhanden. Sollte die Zahlung doch fällig sein, da \"billige Preise\", dann ist 2004 verjährt!

superhaase:
Ist es nicht so, dass bei Unbilligkeitseinwand die Zahlung erst mal nicht fällig ist, bis die der Schuldner die Billigkeit anerkennt (aus welchem Grund auch immer) oder ein Gericht einen billigen Preis festgelegt hat, egal ob dieser nun gleich hoch oder niedriger ist als der angezweifelte verlangte Preis. Schließlich hat es der Versorger in der Hand, wann es zu dieser Feststellung bzw. Anerkenntnis kommt.

Anders gefragt:
Tritt denn bei Feststellung eines billigen Preises (in Höhe des ursprünglich verlangten Preises) durch ein Gericht die Fälligkeit rückwirkend in Kraft?
Muss ich dann auch gleich Verzugszinsen bezahlen? Das wäre die logische Konsequenz.


--- Zitat ---Entspricht eine Preisforderung der Billigkeit, so ist sie von Anfang an verbindlich und fällig.
--- Ende Zitat ---
Das kommt mir spanisch vor..... wo steht sowas im Gesetz?
Wie kann man so eine Auffassung begründen?
Gibt es dazu ein begründetes Urteil - wenn ja aus welcher Instanz?

$315 BGB (3):

--- Zitat ---Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
--- Ende Zitat ---
Muss man das genau so interpretieren, dass die Forderung rückwirkend fällig wird?
Das wird kurios in dem Fall, dass z.B. ein billiger Preis vom Gericht um 0,1% niedriger festgelegt wird. Dann entscheidet dieser minimale Unterschied über Verzugszinsen ja oder nein.
Ist das im Sinne des Gesetzgebers?
Hätte er dann nicht die Worte \"von Anfang an [verbindlich]\" eingefügt?

Tritt nämlich (wie ich denke) die Fälligkeit unbedingt erst mit der Preisfeststellung des Gerichts (oder durch Anerkenntnis des Schuldners) ein, dann hat eine hilfsweise Einrede der Verjährung keinen Sinn mehr, denn dann ist die Forderung ja gerade erst fällig geworden. Daher mein obiger Vorschlag, sich zuerst auf die Verjährung zu berufen.

Insofern ist bei Unbilligkeitseinwand eine Verjährung vielleicht gar nicht möglich, sondern nur ein Verwirken. Das wurde hier im Forum schon mal diskutiert, glaub ich.  
Dann wäre natürlich auch mein Vorschlag unsinnig.
Vielleicht sollte man sich dann auf ein Verwirken und hilfsweise auf die Unbilligkeit berufen.

Eine juristisch fundierte Aussage hierzu wäre sicher für viele interessant.

ciao,
sh

jroettges:
Die Kunden der EWE sind zu einem knapp unter 100 liegenden Prozentsatz allesamt Sondervertragskunden.

Das OLG Oldenburg hat am 5. September 2008 festgestellt, dass die vergangenen Preisänderungen der EWE ohne vertragliche Grundlage erfolgt und daher unwirksam sind. Das Landgericht Hannover hat vor etwa 14 Tagen ähnlich geurteilt.

Vordergründig geht es also nicht um die Billigkeit der Gaspreise der EWE sondern um die Ausgestaltung der nach §41 EnWG vorgeschriebenen Preisanpassungsregeln in den Verträgen der EWE. Die EWE ist gegen die beiden Urteile in die Revision gegangen.

Hat die EWE eigentlich ihre Prozessgegner in den beiden Verfahren ebenfalls mit einem solch dubiosen Schreiben zur Zahlung aufgefordert?

Mich hat nun auch ein solcher Wisch erreicht. Er wird nicht ohne die Antwort bleiben, die die EWE seit mehr als zwei Jahren immer wieder von mir bekommt: Bitte geht doch vor Gericht, damit die Rechtslage endlich geklärt wird. Offenbar hat die EWE davor aber panische Angst.

Was jetzt geschieht, ist der jammervolle Versuch, wenigstens einige Leute aus dem Widerstand herauszubrechen. Man kann nur wünschen, dass dies misslingt.

An alle, die einen dieser Briefe erhalten haben: Schickt ihn an Euern Landrat bzw. Oberbürgermeister mit der Frage, ob sie solche Machenschaften eigentlich als richtig ansehen und unterstützen.

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