Original von Black
Sie sehen, wenn man sich erst einmal auf derartige Räuberpistolen gedanklich einläßt ist vieles theoretisch\"denkbar\". Aber derartige unbelegte Vermutungen führen doch nirgendwohin....
Da haben Sie Recht. Letztlich bleibt es dem Gericht überlassen, wie es diesen Zeugenbeweis würdigt.
Um nochmal \"einen Gang runterzuschalten\":
Bis in den kriminellen Bereich müssen Versorger den Bogen garnicht überspannen. Es genügt schon, Tatsachen, die der Kunde nicht kennt und daher dazu nicht vortragen kann, nicht zu nennen oder Fragen nur \"halb-wahr\" zu beantworten.
Vielleicht bekommen die Mitarbeiter der EnBW Gas GmbH und der GVS von der EnBW AG jedes Jahr einen freiwilligen kleinen Erfolgsbonus. Dann müssen diese garnicht ausdrücklich zu \"konzern-vorteilhaftem\" Verhalten aufgefordert werden. Es ist gar kein subversives Verhalten notwendig.
Oder die Frage an den Prokuristen der EnBW Gas GmbH:
\"Haben Sie sich ernsthaft um einen anderen Vorlieferanten als der GVS bemüht\" kann dieser getrost mit
\"Ja\" beantworten, wenn er dazu 10 Minuten im Internet recherchiert hat. Was
ernsthaft ist, liegt im Auge des Betrachters. Da wird der Kunde schon bei jedem Detail nachbohren müssen bis zum dorthinaus.
Schliesslich können die Konzerne natürlich - falls sie das bisher versäumt haben - die Lieferverträge
aufräumen lassen.
Diese können ja im Konsens beider Parteien jederzeit geändert werden. Daher würde ich im EnBW Vorstand dafür sorgen, dass die EnBW Gas GmbH keine müden Cent Gewinn mehr macht und alles bei der GVS landet. Und natürlich würde ich die schon im Beitrag
vom 30.07.2007 geschilderte Preispumpe installieren. Das lohnt sich dann richtig. Damit wären die Verträge zwischen der EnBW Gas GmbH und deren Kunden dann juristisch
säurefest.
Ach - ich bin ja so clever

Seid froh, dass ich nicht zur anderen Seite gehöre - Ich hätte Euch schon vor Jahren eingetütet =)
Gruss,
ESG-Rebell.