Energiepreis-Protest > Stadtwerke Rheine

SW wollen klagen

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RR-E-ft:
Andere Sicht

Das Amtsgericht Rheine hatte die Klagen der Stadtwerke als unzulässig abgewiesen, weil es sich wegen einer ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 108, 102 EnWG für nicht zuständig ansah.

Eine solche Klageabweisung der Klage als unzulässig schließt eine neue Klageerhebung, ggf. dann beim zuständigen Gericht nicht aus.

Wurde die Berufung gegen solche Urteile zurückgenommen, verbleibt es also dabei, dass die Klagen als unzulässig abgewiesen wurden und ist eine erneute Klageerhebung wegen des selben Streitgegenstandes nicht ausgeschlossen, auch wenn die Stadtwerke die für die so abgeschlossenen Verfahren die Prozesskosten zu tragen haben.  

Und wenn dann die Klage zulässig ist, muss sich das Gericht erst inhaltlich mit der Klage befassen.

Und erst eine solche gerichtliche Entscheidung, welche die Klage der Stadtwerke als begründet zuspricht oder als unbegründet abweist, kann in Rechtskraft erwachsen.

Capo:
Moin zusammen

„Ein Rückzug auf Raten“

Rheine. Die IG Energie Rheine und Bernd Ahlers vom Bund der Energieverbraucher Münsterland haben in der jüngsten Versammlung in der Gaststätte Hölscher auf ihren Etappensieg angestoßen. Anlass war die Tatsache, dass die Stadtwerke im Streit um die gerichtliche Zuständigkeit für die Klagen wegen Kürzungen der Gasrechnungen alle Klagen zurückgezogen haben - bis auf eine.

Bericht MV-Online

Bis dann..
Capo

Capo:
Moin zusammen,

vor dem Landgericht Münster ist jetzt ein Urteil gegen eine Beklagte ergangen.

Auszug aus dem Urteil:

Das Amtsgericht hat zu Unrecht seine Zuständigkeit verneint. Die vom Amtsgericht angenommenen ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist nicht gegeben.
Sie ergibt sich nicht aus § 87 GWB in Verbindung mit der Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte NW.
.......Die Beklagte stützt sich weder auf kartellrechtliche Anspruchsgrundlagen noch macht sie konkrete Ausführungen zu kartellrechtlichen Problematiken. Dies wäre jedoch Voraussetzung für die Bejahung einer kartellrechtlichen Streitigkeit.

Bis dann..
Capo

Capo:
Moin zusammen,

Stadtwerke ziehen erneut vor das Amtsgericht!!

Bericht MZ-Online

Bis dann...
Capo

Capo:
Moin zusammen,

der Gerichtstermin vom 08.07.2011 vor dem Amtsgericht Rheine zwischen der EWR und einem Gaspreisrebellen ist verschoben worden.

Grund: Die Energie- und Wasserversorgung Rheine ist zunächst vom  AG Rheine dazu aufgefordert worden zu belegen, warum die Gaspreiserhöhungen in den zurückliegenden Jahren erforderlich waren. Dabei ist für jede Erhöhung darzulegen, wie sich der Bezugspreis wann verändert hat und wie dies jeweils bei der Berechung des neuen Arbeitspreises berücksichtigt wurde.

Bis dann...
Capo

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