Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Widerspruch - Irreführung - Ölpreisbindung

(1/3) > >>

nomos:

--- Zitat ---Was tun, wenn man die hohen Gaspreise nicht zahlen will? Die ständig angeführte Öl-Gaspreis-Koppelung sei eine bewusste Irreführung der Konsumenten, kritisiert der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. Und häufig rechtlich unzulässig. Verbraucher sollten daher ruhig Widerspruch gegen die Teuerungsankündigung ihres Gasversorgers einlegen. Grundlage für alle mit einem Gasversorger abgeschlossenen Lieferungsverträge sei das allgemeine Privatrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, erläutert Henn.
--- Ende Zitat ---
Artikel im STERN

userD0010:
und wer klopft den EVU´s denn endlich auf die Finger und versucht eine Klage wegen der Ölpreisbindung des Kartells? Es dürfte doch nachzuweisen sein, dass die Ölpreisbindung in den vergangenen Jahren ausschließlich zum Nachteil der Verbraucher (aus-) genutzt wurde.

Wasserwaage:
nein, dürfte es nicht...

userD0010:
\"\"Es dürfte doch nachzuweisen sein, dass die Energiekonzerne in den vergangenen Jahren ausschließlich zum Nachteil der Verbraucher ...

wasserwaage
\"nein, dürfte es nicht...\"

Dann muss Ihr Energieversorger vermutlich den Gaspreis bereits gesenkt haben, wenn der den Fall des Ölpreises und dessen Bindung an den Gaspreis zu Ihrem Vorteil an Sie weitergegeben hat.

Wasserwaage:
das kommt wohl darauf an ob eine 6-3-3 oder 6-1-3 Regelung oder ein Festpreis oder sonstiges vereinbart wurde. natürlich nicht zu vergessen ob und wie lange denn der HEL-Preis niedrig ist oder nicht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln