Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE und Verjährungseinrede
Pedro:
Wieder mal ein Beweis, dass man nicht \"unter Vorbehalt\" zahlen, sondern kürzen sollte. Dann muss man nicht hinter dem ggf. überzahlten Geld herlaufen und auch nicht die möglichen Ansprüche gegen den Versorger durch eine eigene Klage retten.
Franky_at_home:
Hallo zusammen,
auch ich habe heute ein solche Schreiben erhalten, mit einer Frist zum 4 November.
Zusätzlich ist angegeben, das RWE gegen zehn Kunden bereits Klage vor dem LG Osnabrück eingereicht haben. Der überwiegende Teil der Kunden hätte schon gezahlt. Einem weiteren Teil dieser Kunden wird aus einem Versäumnisurteil bereits die Vollstreckung betrieben. Und gegen neuen Kunden ist der Erlass von Mahnbescheiden bein einem Amtsgericht beantragt.
Ganz schön starker Tobak, finde ich.
Na ja, erstmal ne Nacht drüber schlafen.
Viele Grüße
Frank
RR-E-ft:
@Franky_at_home
Von den vielen Rechnungskürzern wurden also bisher nur ganze zehn verklagt (vor dem LG Osnabrück) und gegen neun weitere wurden Mahnbescheide beantragt, so dass insgesamt erst 19 Kunden wegen vermeintlich offener Forderungen gerichtlich angegangen wurden.
Wie diese Verfahren im Falle von Widersprüchen gegen Mahnbescheide und ohne Säumnis im Hauptsacheverfahren ausgehen, ist vollkommen offen. Bisher liegt nur die Entscheidung des LG Dortmund vor, welches zu Lasten der RWE ausgegangen ist, gegen welches Berufung eingelegt wurde.
dattelner:
--- Zitat ---Original von Franky_at_home
Zusätzlich ist angegeben, das RWE gegen zehn Kunden bereits Klage vor dem LG Osnabrück eingereicht haben. Der überwiegende Teil der Kunden hätte schon gezahlt. Einem weiteren Teil dieser Kunden wird aus einem Versäumnisurteil bereits die Vollstreckung betrieben. Und gegen neuen Kunden ist der Erlass von Mahnbescheiden bein einem Amtsgericht beantragt.
--- Ende Zitat ---
Hallo, das habe ich erst gar nicht erwähnt in meinem Posting, sondern es unter \"Drohgebärde\" abgehakt. Sah für mich stark nach Einschüchterungsversuch aus. Was meinst Du, gegen wieviel Kunden sie jetzt Mahnbescheid beantragen müssen, wenn alle Verweigerer den Wisch nicht zurückschicken? Habe bereits entschieden, das Schreiben in den Sammelordner zu packen. Zudem gehen sie wieder nur von \"gerechtfertigten Preisen\" aus (also §315), die Problematik Sondervertrag + ungültiger Preisanpassungsklausel (307) ist ausgespart. Und ich habe einen Sondervertrag.
Gruß und nicht einschüchtern lassen- irgendwann wollten wir doch alle die Klärung endlich haben. Dann sollen sie mal...
marten:
Ich habe ebenfalls dieses Schreiben mit der Erklärung über den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung erhalten!
Das Schreiben umfasst über 3 Seiten.
Sie schreiben u.a. \"dass wir bereits gegen zehn unserer Kunden, die ihre Stromrechnungen gekürzt haben, eine Klage vor dem Landgericht Osnabrück eingereicht haben. Der überwiegende Teil dieser Kunden hat inzwischen entweder gezahlt oder aber eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns geschlossen. Gegen einen weiteren Teil dieser Kunden wird aus einem Versäumnisurteil die Vollstreckung betrieben.
Zusätzlich haben wir bereits gegen neun Kunden, die unsere Gaspreise gekürzt haben, den Erlass von Mahnbescheiden bei einem Amtsgericht beantragt.\"
Kennt jemand näheres über diese Fälle?
Mein Anwalt hatte vor Eingang dieses Schreibens eine Forderungsaufstellung angefordert, da die Forderung in der Höhe nicht nachvollzuziehen war.
Darauf wurde gar nicht reagiert.
Also ich habe beschlossen mich nicht einschüchtern zu lassen, was würde mir ein Aufschub einer möglichen Zahlungsklage seitens RWE auch bringen.
Ich werde das Schreiben meinem Anwalt übergeben!
gruss
marten
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