Energiepreis-Protest > HanseWerk

Zahlungserinnerung

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Fireblade72:
Hallo

Habe heute eine \"Zahlungserinnerung\" von meinen \"freundlichen Gasversorger\"
erhalten. Habe bis jetzt wie immer jeder Preiserhöhung brav wiedersprochen und nun das ...

\"Inzwischen hat BGH ein Urteil zu Erdgaspreisen gefällt: Tariferhöhungen sin grundsätzlich dann angemessen, wenn das Erdgasversorgungsunternehmen damit die gestiegenen Bezugskosten an seine Tarifkunden weitergibt (Urteil vom 13. Juni 2007, AZ VIII ZR36/06).\"
Danach wird darauf hingewiesen das es zwischenzeitlich einen \"Wettbewerb\" gibt und es steht jedem frei einen Versorger selbst zu wählen.
Dann noch eine Zahlungsaufforderung zum 28.10.
\"Auch in Ihrem Interesse möchten wir Sie eindriglich bitten, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen\".
Nun meine Frage, hat jemand von Euch hier in Forum auch so ein schreiben bekommen und wie soll ich mich verhalten ???
Wiedersprechen ? , Zahlen ? , nichts tun???
Hoffe ihr könnt mir helfen ...


Hallo nochmal...

Habe etwas gesucht und meine Antwort schon gefunden... und zwar hier

\"Derzeit bekommen sehr viele Protestkunden Post von ihrem Versorger oder deren Anwälten. Dort wird unter Verweis auf das BGH Urteil vom 13. Juni 2007 ein Klage angedroht für den Fall, dass die Forderungen des Versorgers nicht beglichen werden.

Der Bund der Energieverbraucher rät allen betroffenen Verbrauchern: Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern. Die Versorger wollen jetzt schnell Fakten schaffen durch unverschämte Drohbriefe, in denen die Rechtslage wieder einmal völlig verzerrt dargestellt wird.

Die Protestkunden sollen dadurch zermürbt und zur Aufgabe veranlasst werden.

Jedoch gibt es dafür keinerlei Grundlage.

Der Bund der Energieverbraucher hat im Internet ein Antwortschreiben bereitgestellt:


DOC download bgh-erwiderung neu (76 kb | 01.08.2007)PDF Download Musterantwort BGH Urteil (38.84 kb | 06.08.2007)

Gruß und

Niemals Aufgeben !!!!!!!!!!!

Onkel Tuca:
Hallo Fireblade72,

ich habe heute ebenfalls das gleiche Schreiben erhalten. Besonders frech finde ich den Hinweis, dass die Tariferhöhungen angemessen sind, wenn die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden. Und genau das habe ich von eon Hanse verlangt und keine Antwort bekommen. Eon-Hanse hat noch nicht seine Kalkulation offen gelegt und nur damit könnte man gestiegene Bezugkosten nachweisen. Eon vesucht es wohl so: Gaspreis von Gazprom um 1 ct/kWh gestiegen dann erhöhe ich mal um 1,5 ct bei meinen Endkunden. Dreist!

Jetzt muß ich nur noch dein zitiertes Antwortschreiben finden...

Gruß, der Onkel.

Fireblade72:
Moin

dieses Schreiben befindet sich : http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600
dann auf Musterschreiben klicken.


Gruß

Fireblade72

Fireblade72:
Eins wäre da noch...

Wie sieht es aus mit Verjährung bei \"Rückständen\" aus den Abrechnungen der vergangenen Jahre ???
Habe hier in Forum schon fleissig gesucht aber leider noch nichts darüber gefunden. Habe jetzt schon 2 Jahre in folge auf meiner Abrechnung \"Andere Forderungen\" stehen. Die belaufen sich mittlerweile auf knapp 1700 €.
Wann und verfallen diese Forderungen nach einer gewissen Zeit oder muss ich es länger vor mir herschieben bis es sich lohnt für EON vor Gericht zu ziehen???


Danke

bjo:

--- Zitat ---Original von Fireblade72
Wann und verfallen diese Forderungen nach einer gewissen Zeit oder muss ich es länger vor mir herschieben bis es sich lohnt für EON vor Gericht zu ziehen???
Danke
--- Ende Zitat ---

Verjährung 3 Jahre!
wenn nicht der Versorger etwas unternimmt was die Verjährung unterbricht!

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