Energiepreis-Protest > HanseWerk
Zahlungserinnerung
faun:
Hallo,
habe heute in den Nachrichten N3 gehört, es sei ein Gerichtsurteil ergangen, das die Gasversorger ihre Kalkulationen nicht offen legen müssen.
Wer hat davon gehört und weiß mehr.
Gruß eckhard
DieAdmin:
@faun,
bisschen mal den Tunnelblick im Forum verlassen und rundum schauen:
heute schon ganz heiß diskutiert:
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
und auch hier BGH, Verh. am 28.05.2008 - VIII ZR 138/07 - Erdgas- Tarifkunde Änderung der Rechtsprechung möglich!
Annny:
Ja super !
Also war aller Kampf mit Widerspruch etc. für die Katz X( X( X(
Na, da können wir uns ja demnächst auf nette Post freuen :(
Ich könnte echt kotzen...
Black:
Warum umsonst? Wenn Euer Versorger tatsächlich unbillig erhöht hat, kann das doch trotzdem festgestellt werden. Der BGH hat doch nur klargestellt, dass nur die Preisanpassung überprüfbar ist und in welcher Form der Billigkeitsnachweis erfolgen kann.
faun:
Habe heute das angekündigte Gutachten der Wirtschaftsgesellschaft WIKOM AG von E-on erhalten, mit der anschließenden nochmaligen Aufforderung zu zahlen.
Werden wohl alle Klienten bekommen bekommen die gekürzt haben, mal sehen , wann sie gerichtlich vorgehen.
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