Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungserinnerung  (Gelesen 8667 mal)

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Offline Fireblade72

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Zahlungserinnerung
« am: 22. Oktober 2008, 11:03:54 »
Hallo

Habe heute eine \"Zahlungserinnerung\" von meinen \"freundlichen Gasversorger\"
erhalten. Habe bis jetzt wie immer jeder Preiserhöhung brav wiedersprochen und nun das ...

\"Inzwischen hat BGH ein Urteil zu Erdgaspreisen gefällt: Tariferhöhungen sin grundsätzlich dann angemessen, wenn das Erdgasversorgungsunternehmen damit die gestiegenen Bezugskosten an seine Tarifkunden weitergibt (Urteil vom 13. Juni 2007, AZ VIII ZR36/06).\"
Danach wird darauf hingewiesen das es zwischenzeitlich einen \"Wettbewerb\" gibt und es steht jedem frei einen Versorger selbst zu wählen.
Dann noch eine Zahlungsaufforderung zum 28.10.
\"Auch in Ihrem Interesse möchten wir Sie eindriglich bitten, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen\".
Nun meine Frage, hat jemand von Euch hier in Forum auch so ein schreiben bekommen und wie soll ich mich verhalten ???
Wiedersprechen ? , Zahlen ? , nichts tun???
Hoffe ihr könnt mir helfen ...


Hallo nochmal...

Habe etwas gesucht und meine Antwort schon gefunden... und zwar hier

\"Derzeit bekommen sehr viele Protestkunden Post von ihrem Versorger oder deren Anwälten. Dort wird unter Verweis auf das BGH Urteil vom 13. Juni 2007 ein Klage angedroht für den Fall, dass die Forderungen des Versorgers nicht beglichen werden.

Der Bund der Energieverbraucher rät allen betroffenen Verbrauchern: Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern. Die Versorger wollen jetzt schnell Fakten schaffen durch unverschämte Drohbriefe, in denen die Rechtslage wieder einmal völlig verzerrt dargestellt wird.

Die Protestkunden sollen dadurch zermürbt und zur Aufgabe veranlasst werden.

Jedoch gibt es dafür keinerlei Grundlage.

Der Bund der Energieverbraucher hat im Internet ein Antwortschreiben bereitgestellt:


DOC download bgh-erwiderung neu (76 kb | 01.08.2007)PDF Download Musterantwort BGH Urteil (38.84 kb | 06.08.2007)

Gruß und

Niemals Aufgeben !!!!!!!!!!!

Offline Onkel Tuca

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« Antwort #1 am: 22. Oktober 2008, 12:36:48 »
Hallo Fireblade72,

ich habe heute ebenfalls das gleiche Schreiben erhalten. Besonders frech finde ich den Hinweis, dass die Tariferhöhungen angemessen sind, wenn die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden. Und genau das habe ich von eon Hanse verlangt und keine Antwort bekommen. Eon-Hanse hat noch nicht seine Kalkulation offen gelegt und nur damit könnte man gestiegene Bezugkosten nachweisen. Eon vesucht es wohl so: Gaspreis von Gazprom um 1 ct/kWh gestiegen dann erhöhe ich mal um 1,5 ct bei meinen Endkunden. Dreist!

Jetzt muß ich nur noch dein zitiertes Antwortschreiben finden...

Gruß, der Onkel.

Offline Fireblade72

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« Antwort #2 am: 22. Oktober 2008, 13:26:26 »
Moin

dieses Schreiben befindet sich : http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600
dann auf Musterschreiben klicken.


Gruß

Fireblade72

Offline Fireblade72

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« Antwort #3 am: 22. Oktober 2008, 16:35:38 »
Eins wäre da noch...

Wie sieht es aus mit Verjährung bei \"Rückständen\" aus den Abrechnungen der vergangenen Jahre ???
Habe hier in Forum schon fleissig gesucht aber leider noch nichts darüber gefunden. Habe jetzt schon 2 Jahre in folge auf meiner Abrechnung \"Andere Forderungen\" stehen. Die belaufen sich mittlerweile auf knapp 1700 €.
Wann und verfallen diese Forderungen nach einer gewissen Zeit oder muss ich es länger vor mir herschieben bis es sich lohnt für EON vor Gericht zu ziehen???


Danke

Offline bjo

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« Antwort #4 am: 22. Oktober 2008, 16:59:20 »
Zitat
Original von Fireblade72
Wann und verfallen diese Forderungen nach einer gewissen Zeit oder muss ich es länger vor mir herschieben bis es sich lohnt für EON vor Gericht zu ziehen???
Danke

Verjährung 3 Jahre!
wenn nicht der Versorger etwas unternimmt was die Verjährung unterbricht!

Offline jofri46

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« Antwort #5 am: 22. Oktober 2008, 17:54:47 »
Nur als Ergänzung: Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, d. h. es müssen drei volle Kalenderjahre gerechnet werden.
Beispiel: Gasabrechnung am 30.06.2005. Verjährungsbeginn mit Ablauf des 31.12.2005, d. h. am 01.01.2006, Verjährung ist eingetreten mit Ablauf des 31.12.2008.

Offline T. Schlagowski

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« Antwort #6 am: 22. Oktober 2008, 20:52:16 »
Diese \"Zahlungserinnerung\" ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht; man kann sie getrost lochen und abheften, schade um das Porto.

In der heutigen Pressemitteilung der Verbraucherzentrale gibt es dazu klare Worte: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1596&search_artikel_id=1596

Mehr dazu auch in unseren regelmäßigen eMail-Newslettern.

Thomas Schlagowski
Landesgruppe Hamburg im Bund der Energieverbraucher

p.s.: Infostand jetzt am Samstag, den 25.10., ab 9.30 Uhr am mittleren Ausgang des EKZ Wandsbek-Quarree zum Wochenmarkt.

Offline faun

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« Antwort #7 am: 23. Oktober 2008, 10:45:19 »
Hallo,

Habe ebenfalls das Schreiben von E-ON Hanse erhalten, mit der Zahlungserinnerung und dem Hinweis,es wäre in meinem Intresse,wenn ich meiner Zahlungsverpflichtung nachkomme.Habe mir das Musterschreiben runtergeladen, ausgefüllt und gleichzeitig mit dem Wiederspruch der Gaspreiserhöhung zum 01.12.08, per Einschreiben abgeschickt.
Die Gaspreiserhöhung zum 01.12.08, auf 077 Cent, habe ich 3 Tage vorher erhalten.

Bin gespannt wie E-ON reagiert.
Gruß an alle Betroffenen
faun

Offline sparflamme2005

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« Antwort #8 am: 23. Oktober 2008, 14:45:21 »
Ich habe heute auch ein solches Schreiben bekommen.

Und wieder einmal: gut zu wissen, daß man mit derartigen Schreiben, die E.ON-Hanse verschickt, nicht allein gelassen wird.

Ist ja nicht das erste mal, das E.ON Hanse versucht, den Protestlern mittels Briefen zu vermitteln, es wäre alles Rechtens und durch höchste Stellen bestätigt und genehmigt.

Ausgedruckter (Muster)-Brief liegt schon vor mir, unterschreiben und ab die Post.

Vielen Dank an alle die sich hier engagieren und uns den Rücken stärken.

ich möchte es hier noch einmal wiederholen: Niemals aufgeben!!!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #9 am: 23. Oktober 2008, 15:03:09 »

Offline Fireblade72

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« Antwort #10 am: 24. Oktober 2008, 12:56:17 »
Hallo

Vielen dank erstmal für die super schnelle Hilfe.  :)
Bei mir ist es jetzt alles in der Post.
Die werden sich auch gedacht haben \"wenn einer bezahlt... \"  :D
Aber nicht mit Uns... in diesem Sinne:

NIEMALS AUFGEBEN !!!!!!!!!!!!!

 8)

Offline Onkel Tuca

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« Antwort #11 am: 30. Oktober 2008, 08:21:42 »
Zum Thema Verjährung stand dazu vor Kurzem im Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/daten/2008/10/23/957595.html) folgendes:
\"Gestern verschickte der Konzern mehrere Tausend Briefe in ganz Deutschland an Gas- und Strompreisrebellen. \'Wir wollten damit erreichen, dass offene Zahlungen an uns aus dem Jahr 2005 nicht verjähren\', sagte Carsten Thomsen-Bendixen vom Deutschland-Vertrieb von E.on dem Abendblatt.\"
-> Ach so e.on Hanse, sagt doch gleich was ihr wollt. Darum ging es denen also nur.

Was ist das bloß für ein Rechtssystem in Deutschland? Entweder muß ich zahlen oder e.on Hanse hat zu hohe Preise verlangt. Warum dauert es so lange das festzustellen?

Viel Spaß noch mit Gas. Wir werden wohl versuchen nächstes Jahr vom Gas wegzukommen...

Gruß, Onkel Tuca.

Offline T. Schlagowski

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« Antwort #12 am: 09. November 2008, 14:45:07 »
Nicht verpassen: Der aktuelle 7-seitige Newsletter der BdE-Landesgruppe Hamburg kann ab sofort kostenlos angefordert werden über t.schlagowski@gmx.de. Stichwort \"Newsletter\" genügt.

Grüße  :)

Thomas Schlagowski
Regionalbeauftragter

Offline Fireblade72

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« Antwort #13 am: 13. November 2008, 11:53:40 »
Moin...

Heute traf mich wohl der Schlag. Ein Neuer Brief von meinem Lieblings Versorger.. :D
Obwohl ich ein Wiederspruch schon vor 2 Wochen abgeschickt habe steht
drinne das ich auf den Letzten Brief nicht reagiert habe und bis zum
18.11 die offenen Beiträge überweisen soll. Ganz unten drohen sie
mir mit Gericht. Was nun ??? Allles nur heisse Luft ???
Wie soll ich jetzt reagieren ???


Gruß

Offline bjo

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« Antwort #14 am: 13. November 2008, 12:30:46 »
Zitat
Original von Fireblade72
Moin...
Obwohl ich ein Wiederspruch schon vor 2 Wochen abgeschickt habe steht

Gruß

Hast du Beweise das dein Brief angekommen ist?
- Einschreiben mit Rückschein
- oder wie ich´s mach in der Zweigstelle gegen Unterschrift auf Kopie und original abgeben!

Wenn dem so ist würde ich nix machen!

ist dem nicht so!
den gleichen Brief nochmal schicken mit der Anmerkung das das erste Exemplar bei denen im Hause wohl verloren gegangen ist.
alles per Einschreiben oder s. o.

 

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