Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungserinnerung  (Gelesen 9069 mal)

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Offline flotex

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Zahlungserinnerung
« Antwort #15 am: 13. November 2008, 18:42:37 »
@Fireblade72: Du bist nicht allein.. siehe: Mahnung der eon Hanse

Ich habe eine Eingangsbestätigung bekommen und nun trotzdem die Mahnung. Ich denk mal wir sollten ganz cool bleiben. Wie heißt es doch so schön: \"Es schlägt nicht immer ein, wenns donnert\". Erst wenn ein Mahnbescheid kommt Widerspruch einlegen und dann mal sehen ob die es wirklich wissen wollen.

EON´s Umsätze sind bis Ende September um 22 Prozent gestiegen. Und nun haben die armen Leute gerade vom BGH eins auf die Finger bekommen. Den drohenden Gewinneinbruch müssen die natürlich wieder reinholen - und so triffts halt uns  :D

Gruss von flotex

Nachtrag: Übrigens droht EON bundesweit ---> http://www.gaspreise-runter-owl.de/
Auch hier wird mit dem Gericht gedroht. Haben wir alles dem BGH zu verdanken. Jetzt ist EON sauer. Die Armen.

Offline Onkel Tuca

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« Antwort #16 am: 14. November 2008, 21:56:46 »
Hey Leute,

ich habe gestern die gleiche Post bekommen!
Aber ich sitz\' das jetzt aus. Ich werde darauf nicht antworten - ist das Papier und die Briefmarke nicht wert!

Gruß, der Onkel. 8)

Offline faun

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« Antwort #17 am: 15. November 2008, 11:55:42 »
Habe ebenfalls eine Mahnung mit gerichtlicher Androhung erhalten.
Eben neuen Wiederspruch gegen die Mahnung erstellt und mit dem Hinweis,da ich noch keine Anwort auf meinen Wiederspruch per Einschreiben von Oktober erhalten habe,möchte Eon,jetzt auf mein Schreiben antworten und mir den Wiederspruch bestätigen.
Ich denke mal, es ist wegen der Verjährung !!!!!!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #18 am: 17. November 2008, 15:21:06 »
E.ON Hanse mahnt 5.000 Widerspruchskunden


Zitat
Renate S. gehört zu jenen rund 30 000 E.on-Hanse-Kunden, die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen die zahlreichen Gaspreiserhöhungen des Konzerns eingelegt hatten.

Zitat
Der Konzern hatte erst vor drei Wochen Tausenden Kunden, die ihre Rechnungen gekürzt hatten, eine \"Zahlungserinnerung\" geschickt - und damit kräftig verunsichert. Die jetzige \"Mahnung\" ist der zweite Schritt in der Eskalationsskala, mit der E.on Hanse seine Kunden zum Zahlen zwingen will. \"Das ist ein gängiges Verfahren, um offene Zahlungen hereinzuholen\", so Iris Franco, Pressesprecherin von E.on Hanse Vertrieb. Angeschrieben wurden etwa \"5000 Widerspruchskunden, die mit Verweis auf §315 BGB ihre Rechnungen gekürzt haben oder gar nicht mehr bezahlen\". Mit dem Mahnverfahren will E.on Hanse zugleich verhindern, dass geforderte Summen verjähren.

Offline AKW NEE

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« Antwort #19 am: 17. November 2008, 16:32:46 »
Als Kunden der E.ON Avacon haben viele hier im Wendland und in Lüneburg seit Ihrem Einspruch bis heute eine Vielzahl von Mahnungen mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens vom Versorger bekommen. Frei nach Klaus Lage 1000 mal berührt. 1000 mal ist nichts passiert. Bumm hat es bis heute nicht gemacht.

Zitat
Mit dem Mahnverfahren will E.on Hanse zugleich verhindern, dass geforderte Summen verjähren.

Wenn ich hier nicht vollkommen falsch liege könnte mit dieser Aussage der Pressesprecherin von E.ON Hanse Vertrieb ein falscher Eindruck entstehen.
Die Verjährung kann nur durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens unterbrochen werden. Für welche beteiligte Seite es dann bumm macht steht in den Sternen und wird auch nicht im Lied von Klaus Lage geklärt.

Offline faun

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« Antwort #20 am: 19. November 2008, 18:08:12 »
Hallo,
habe heute in den Nachrichten N3 gehört, es sei ein Gerichtsurteil ergangen, das die Gasversorger ihre Kalkulationen nicht offen legen müssen.
Wer hat davon gehört und weiß mehr.
Gruß eckhard

Offline DieAdmin

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« Antwort #21 am: 19. November 2008, 18:16:11 »
@faun,

bisschen mal den Tunnelblick im Forum verlassen und rundum schauen:

heute schon ganz heiß diskutiert:
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

und auch hier BGH, Verh. am 28.05.2008 -  VIII ZR 138/07 - Erdgas- Tarifkunde Änderung der Rechtsprechung möglich!

Offline Annny

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Zahlungserinnerung
« Antwort #22 am: 19. November 2008, 19:31:53 »
Ja super !
Also war aller Kampf mit Widerspruch etc. für die Katz  X(  X(  X(
Na, da können wir uns ja demnächst auf nette Post freuen  :(

Ich könnte echt kotzen...

Offline Black

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« Antwort #23 am: 19. November 2008, 19:37:08 »
Warum umsonst? Wenn Euer Versorger tatsächlich unbillig erhöht hat, kann das doch trotzdem festgestellt werden. Der BGH hat doch nur klargestellt, dass nur die Preisanpassung überprüfbar ist und in welcher Form der Billigkeitsnachweis erfolgen kann.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline faun

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Zahlungserinnerung
« Antwort #24 am: 25. November 2008, 17:05:21 »
Habe heute das angekündigte Gutachten der Wirtschaftsgesellschaft WIKOM AG von E-on erhalten, mit der anschließenden nochmaligen Aufforderung zu zahlen.
Werden wohl alle Klienten bekommen bekommen die gekürzt haben, mal sehen , wann sie gerichtlich vorgehen.

 

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