Energiepreis-Protest > EWE
Aufforderung zur Zahlung einbehaltener Beträge...
Heizer:
Man achte auf die Formulierungen des EWE-Briefes:
\"... haben Sie dies mit der angeblichen Unbilligkeit unserer Preisanpassungen ....\"
\" ... damit die Billigkeit der Preisanpassungen von EWE rechtskräftig bestätigt wurden.\"
Es geht doch darum, daß die gesamten Preise als unbillig gerügt wurden, nicht einzelne Anpassungen.
Wäre interessant zu erfahren, vor welchen Gericht die Billigkeitsprüfung ihrer preise beantragt hat und welches gericht die Billigkeit der Preise eindeutig festgestellt hat. Vielleicht habe ich ja was verschlafen?
Leider bezieht sich der EWE-brief nicht auf ein Urteil oder sonst irgendwas, nur allegemeines Geseusel ...
Der Heizer
angeljustus:
@ biene
hatten wir doch schon lange:
Mahnverfahren
biene:
hallo lieber Mitstreiter/innen,
danke für Eure schnellen Antworten -
ich frag lieber einmal zuviel als zu spät....
inzwischen hat sich ja auch einiges getan -
Liebe Grüße an alle
Biene
Gunnar:
moin, moin
muss oder sollte man nicht auf dieses \"Schreiben\" von der EWE reagieren (Widerspruch oder so) um irgendwelche Fristen einzuhalten?
angeljustus:
@ Gunnar
Steht hier alles im Forum geschrieben............
Ein wenig Lesen muss schon sein! :rolleyes:
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