Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Erhöhung der Gaspreise
Roger:
Heute kam die Preiserhöhung ab dem 01.12.08 ins Haus geflattert.
Was soll man machen ?
Widerspruch einlegen ?
RR-E-ft:
@Roger
Wenn man mit den erhöhten Preisen einverstanden ist, braucht man gegen die erhöhten Preise keinen Widerspruch einlegen, sondern nur die erhöhten Preise ab dem genannten Zeitpunkt zahlen. Wenn man sich den Weg der Rückforderung verbauen will, sollte man vorbehaltlos zahlen. Eigentlich ganz einfach. Die meisten Kunden machen es so.
Man kann jedoch auch hier lesen.
AKW NEE:
@ RR-E-ft
Ich bin mir nicht sicher, ob folgendes Zitat von Ihnen stammt:
--- Zitat ---\"Da Verträge durch Angebot und Annahme gebildet werden, gerät eine Klausel, wonach ein Angebot als angenommen gilt, selbst wenn nicht ein Funken an Reaktion hierauf ersichtlich ist, mit den Grundsätzen des Vertragsrechts im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr in Kollision. Dadurch verstösst diese Klausel auch insoweit gegen § 307 BGB.\"
--- Ende Zitat ---
Mit Bezug auf dieses Zitat wird den Leuten hier geraten, dass auf die Ankündigung der Preiserhöhung keine Reaktion auf dieses Schreiben erforderlich ist.
Teilen Sie diese Einschätzung?
RR-E-ft:
@AKW NEE
Ich kann mich nicht an ein solches Zitat erinnern.
Man sollte das Recht des Lieferanten zur Preisneufestsetzung und die Billigkeit des neu festgesetzten Preises schriftlich bestreiten, nur die alten Preise unter Vorbehalt weiter zahlen und den Lieferanten hierüber informieren, damit dieser sich nicht wundert und wegen gekürzter Zahlungen keine unnützen Mahnungen oder gar anderes schickt.
Christian Guhl:
Das Zitat stammt von tangocharly :
Preisanpassungsklausel ungültig !
Es geht darum, das die Preiserhöhungen (bei Sonderverträgen)anerkannt werden, wenn nicht von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird.
Davon, das keine Reaktion auf die Preiserhöhung erfolgen soll, war nie die Rede.Ich bin der Meinung, das nicht bei jeder Erhöhung widersprochen werden muss, sondern jeweils der Jahresabrechnung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln