Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Erhöhung der Gaspreise
Christian Guhl:
@AKW Nee
Richtig ! Es ging anfangs um die Preiserhöhung.Die Verwirrung fing erst an, als du ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat ins Spiel brachtest. Die erwähnte Mail sollte auf die Frage antworten, ob man die Preise anerkennt, wenn man nicht von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Es ging hier niemals, wie von dir behauptet, um den Widerspruch an sich. Wenn man diese beiden Sachen nicht auseinander hält, blickt hier bald keiner mehr durch. Also : 1.Bei Preiserhöhungen muss Widerspruch eingelegt werden. Ob bei jeder Erhöhung oder nur gegen die Endabrechnung, darüber gehen die Meinungen auseinander. Das hast du auch so auf den Versammlungen bekanntgegeben. 2.Wenn man das Sonderkündigungsrecht nicht ausübt, erkennt man die Preise nicht an.Das muss der Kunde dem Versorger nicht mitteilen. Also ist hierzu keine Reaktion erforderlich.
Das Zitat von @tangocharly bezog sich nur auf Pkt.2.
Vielleicht solltest du den entsprechenden Threat noch mal lesen.
AKW NEE:
Lieber Christian Guhl,
wann wer die Verwirrung stiftete, will ich hier nicht besprechen.
Wenn als Handlungsempfehlung auf das Schreiben zur Preiserhöhung folgende Empfehlung kommt:
--- Zitat ---Es ist also keine Reaktion auf dieses Schreiben erforderlich
--- Ende Zitat ---
Ist es für mich , egal mit welcher Begründung, falsch, zumindest aber unvollständig und missverständlich!
--- Zitat ---1.Bei Preiserhöhungen muss Widerspruch eingelegt werden. Ob bei jeder Erhöhung oder nur gegen die Endabrechnung, darüber gehen die Meinungen auseinander. Das hast du auch so auf den Versammlungen bekanntgegeben
--- Ende Zitat ---
Ich habe immer darauf hingewiesen gegen alle Preisänderungen und nicht nur gegen Preiserhöhungen den Widerspruch einzulegen, denn der Gesamtpreis nach einer Preissenkung ist in der Regel immen noch zu hoch!
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