@derblöde
Das die Kündigung der Schriftform bedarf, ist aus den AVBElt bzw.GVVStrom zu entnehmen. Zum 30.04.09 wurde nicht gekündigt. Die Kündigung erfolgte \"zum nächstmöglichen Termin\". Wann das ist, kann sich der Kunde selber ausrechnen.
Sagt Eon-Avacon. Bis zum Termin 30.04.09 wird zu den vereinbarten Akzent-Konditionen weitergeliefert.Das hat nichts mit der Kündigung zu tun.Ich würde nicht zu sehr auf der Kündigung \"rumhacken\".Einfach wegen formaler Mängel widersprechen. Nicht näher erläutern !Es wurde von einer örtlichen Protestgruppe ein Schreiben ins Internet gestellt, in dem Eon-Avacon aufs Kleinste erläutert wird, warum die Kündigung unwirksam ist. Eine bessere Vorlage kann man dem Versorger nicht bieten !
Er wird direkt vom Kunden darauf hingewiesen, was er besser machen muss, um wirksam zu kündigen.