Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster
Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
Münsteraner:
Ich würde noch ergänzen:
\"Zusätzlich behalte ich mir schon jetzt für den Fall der Beendigung des aktuellen Sonderabkommens und des Abschlusses eines neuen Vertrages bei Ihnen oder einem anderen Anbieter oder für die Einstufung in die Grundversorgung sämtliche Rechte aus meinem bisherigen Vertragsverhältnis vor, insbesondere hinsichtlich sämtlicher geltend gemachter Einwendungen. Insofern erkenne ich die entsprechende Schlussrechnung nicht dahingehend an, dass ich keine Ansprüche mehr geltend mache.\"
tangocharly:
Von wegen \"ergänzende Vertragsauslegung\".
Offensichtlich wieder jemand, der den Therorien des VIII. Senats folgt (wenn auch nicht in diesem Punkt) und diejenigen des Kartellsenats ignoriert (BGH, 29.04.2008, KZR 2/07, Rn 30 ff.).
Gas-Rebell:
@Münsteraner
Danke, gute Idee.
@Black
Wieso sollte ich das im Widerspruchsschreiben erkären müssen?
opa-max:
@ Münsteraner:
Im letzten Jahr hatte ich mit der EGG in Gera das gleiche Problem. Man hat mir einen neuen Vertrag vorgelegt mit dem Hinweis, daß ich bei Nichtannahme in den Grundversorgertarif eingestuft werde.
Ich habe mich aber nicht beeindrucken lassen, stets Widerspruch gegen neue Preise eingelgt mit Hilfe der hier erstellten Musterbriefe. Nach dem BGH-Urteil vom letzten Jahr kam logischerweise der recht unverfrorene Brief des Versorgers mit der Aufforderung zur sofortigen Nachzahlung. Habe ich aber nicht gemacht, worauf ein Schreiben einer RA-Kanzlei namens des Versorgers kam mit \"letzter Zahlungsfrist\" Ein von mir beauftragter RA hat mit einer einzigen Erwiderung dafür gesorgt, dass erstmal Ruhe herrschte. Die Jahresabrechnung 2007 habe ich entsprechend korrigiert und meine Raten selbst festgelegt. Nun soll zum 1.10. wieder mal der Preis erhöht werden (8%), logischerweise Widerspruch mittels Musterbrief. Der Versorger hat in seiner Antwort fast schon weinerlich auf seine ach so gestiegenen Beschaffungskosten verwiesen und mich gebeten, meine Meinung nochmals zu überdenken (fällt natürlich flach). Kurzum: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, bleiben Sie standhaft, mein Versorger hat in den 3 Jahren meiner Widersprüche noch immer nicht den Klageweg beschritten, was wohl aussagekräftig genug ist.
u.h.:
--- Zitat ---Original von Münsteraner
@ u.h.
Sorry, aber das halte ich für ausgemachten Unfug! Zum einen wegen des in meinem Fall nicht erkennbaren Kündigungsrechts des Versorgers. Zum anderen, weil es mir im Hinblick auf die angedrohte \"automatische\" Einstufung in die Grundversorgung immer noch unbenommen bleibt, die Einrede der Unbilligkeit aus § 315 BGB zu erheben und meine Abschläge weiterhin zu kürzen.
Wenn Du selbst Entsprechendes versäumt hast, dann generalisiere bitte nicht von Dir auf die Allgemeinheit und verbreite hier fehlgehende \"Schreckensbotschaften\" nach dem Muster \"Es gibt keine Chance. Die Preisspirale wird Euch alle holen.\"
Münsteraner
--- Ende Zitat ---
Hast Du die Antworten der Kartellbehörden gelesen & verstanden?
Glaubst Du wirklich, die Versorger lernen nichts dazu?
Nach einer ordentlichen Kündigung braucht er Dir bloß einen neuen Vertrag anbieten (der natürlich teurer ist als der gekündigte) und versichern, daß er keinesfalls eine Gassperre unternimmt.
Dann bist Du nämlich in der Zwickmühle:
a) Neuer Vertrag akzeptiert - neue Preise anerkannt.
b) Ohne neue Vertrag weitere Gasentnahme - Einstufung in die Grundversorgung ...
Wenn Dein Sondervertrag keine Kündigungsklausel besitzt - meinen Glückwunsch.
Das dürfte heutzutage wie ein Jackpot sein ...
Ansonsten:
Deinen Enthusiasmus in Ehren ... der \'Leidensweg\' den ich schon hinter mir habe, steht Dir noch bevor ...
(Nein, Klage gegen meine Einsprüche etc. hat der Versorger wohlweislich nicht erhoben - sondern einfach förmlich korrekt gekündigt!)
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