Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster
Kündigung erhalten: Unverzüglicher Widerspruch
Münsteraner:
@black
Behaupten kann man vieles. Nachvollziehen kann ich Ihre Anmerkung erst bei Angabe geeigneter Rechtsquellen.
Münsteraner
Gas-Rebell:
Hallo,
auch ich habe von den SW Münster eine Kündigung meines Sondervertrages erhalten und möchte widersprechen.
Wie brauchbar wäre folgende Formulierung?
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich Ihre o.g. Vertragskündigung aus folgenden Gründen als unwirksam zurück:
1. Ihre Kündigung verstößt gegen Formvorschriften, da sie weder Originalunterschriften trägt, noch die Bevollmächtigung der Unterzeichner durch Volmachtsurkunden nachgewiesen wurde.
2. Es ist kein Rechtsgrund für eine Kündigung erkennbar. Bitte weisen Sie nach, woraus Sie Ihr vermeintliches Recht zur Vertragskündigung herleiten und senden Sie mir sämtliche Vertragsunterlagen, auf die Sie sich berufen, in Kopie zu.
3. Ihre Kündigung ist rechtsmissbräuchlich, da sie gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB sowie gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstößt.
Darüber hinaus rüge ich sowohl die Preise der angebotenen Ersatz-Sonderverträge als auch der Grundversorgung für den konkreten Abnahmefall insgesamt, bestehend aus Grund-, Verrechnungs- und Arbeitspreis, vorsorglich gem. § 315 III 1 BGB, § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV in Verbindung mit §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG als unbillig.
Mit freundlichen Grüßen
....
--- Ende Zitat ---
Passt das so? Und was könnte man evtl. besser machen?
Konkret auch noch:
Wäre es bei Punkt 2. evtl. sinnvoll, in näherer Konkretisierung auch zu bestreiten, dass ein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Versorger bei Vertragsabschluss vereinbart wurde oder umfasst meine obige Formulierung dies bereits?
Unter Punkt 3. würde ich auch gern noch eine substantiiertere Begründung einfügen. Hätten Sie Vorschläge?
Gas-Rebell
Black:
Anzweifeln kann man alles, wenn es an Wissen fehlt,
Ergänzende Vertragsauslegung folgt aus § 157 BGB
--- Zitat ---Original von Palandt, Kommentierung zu § 157 BGB
Die ergänzende Auslegung ist bei Rechtsgeschäften aller Art möglich. (...) Der Vertrag muss eine Regelungslücke, eine planwidrige Unvollständigkeit (BGH 127, 138/42) enthalten. Gleichgültig ist, ob sie von Anfang an bestanden hat oder nachträglich entsteht (BGH NJW 81, 220). (...) Sie ist in der regel darauf zurückzuführen, dass die Parteien an einen regelungsbedürftigen Punkt nicht gedacht haben.
--- Ende Zitat ---
Münsteraner:
Und behaupten kann man ebenso vieles, wenn man über angebliches Besser-Wissen verfügt ...
Aber egal, wenn Sie es wirklich besser wissen sollten, dann bin ich immer für weitergehende Information zu haben, in welche Richtung dann eine ergänzende Vertragsauslegung erfolgen dürfte.
Münsteraner
Black:
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
1. Ihre Kündigung verstößt gegen Formvorschriften, da sie weder Originalunterschriften trägt, noch die Bevollmächtigung der Unterzeichner durch Volmachtsurkunden nachgewiesen wurde.
--- Ende Zitat ---
Welche Formvorschriften? Woher stammen diese Vorschriften?
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