Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde
reblaus:
@ben100
Wenn Sie sich mal diesen Jahresabschluss der NGW anschauen. Dort teilt man mit, dass im Jahr 2007 das gesamte Gas von der RWE- Rhein-Ruhr AG bezogen wurde. Durchschnittlich wurde pro kWh 0,03 € bezahlt (ohne Erdgassteuer). Was hat man Ihnen in 2007 berechnet? 20% des erzielten Umsatzes ohne Erdgassteuer war Gewinn, eine solche Quote übertrifft nur noch Porsche, aber auch nur weil die fleißig mit VW-Aktien spekulieren. Die Eigenkapitalrendite lag bei 43% bei einer Eigenkapitalquote von 32 %. Die Gesamtkapitalrendite lag bei 14%. Das bekam man bisher, wenn man sein Geld in Hedgefonds investiert hatte, aber nur mit viel höherem Risiko alles zu verlieren. Über die Deutsche Bank sind an Weihnachten die versammelten Bischöffe hergefallen, weil sie eine Eigenkapitalrendite von 25% angestrebt hat bei einer Eigenkapitalquote von wohlgemerkt nur 6% was eine sehr hohe Risikoquote ausdrückt. Nur um diese Zahlen mal ein bisschen einzuordnen.
Den Jahresbericht 2006 finden Sie hier.
Alle Jahresabschlüsse vor 2006 sind beim Amtsgericht Duisburg Handelsregister unter der Nr. HRB 291 hinterlegt. Da müssen Sie hinfahren und sich das Zeug kopieren, oder aber Kopien schriftlich anfordern.
Ich vermute, dass Sie die brauchen werden, da Sie soweit ich gelesen habe, nur Preiserhöhungen vor 2006 angreifen. Abgesehen davon, kann man eine seriöse Bilanzanalyse nur vornehmen, wenn man die Entwicklung der Zahlen über mehrere Jahre vergleicht.
Wenn Sie wissen wollen um was für ein Früchtchen es sich bei dem Vorlieferanten der NGW handelt, sollten Sie das lesen. Damit Ihre Anwältin aus dieser Information für Sie Vorteile ziehen kann, müssen aber noch weitere Informationen gesammelt werden.
ben100:
Danke für die Infos. Habe Sie mal an meine Anwältin weitergeleitet.
ben100:
Also! Die mündliche Verhandlung gestern muß gut gelaufen sein (bin selber nicht da gewesen).
NGW hat wohl ca. 45min. einen Vortrag gehalten, der aber von den Beisitzern und dem Richter eher skeptisch bewertet wurde.
Näheres schreiben ich sobald ich mehr Infos habe!
Sieht aber gut aus! :]
ben100:
Also! Ich fasse mich mal kurz.
Die Gegenseite hat vehement versucht in Abrede zu stellen das das vorliegende
Vertragsverhältnis ein Sondervertragsverhältnis sein soll und verwies darauf, daß im Juni d.J. diese Frage, ob ein Sonder- oder Tarifkundenverhältnis anzunehmen ist durch den Bundesgerichtshof entschieden werde würde.
Das OLG hat jedoch ausgeführt, daß er bei mir vom Vorliegen eines Sonder-
vertragsverhätnisses ausgeht.
Jedenfalls hat der Senat mitgeteilt, daß voraussichtlich am 24. Juni eine Entscheidung ergehen wird.
reblaus:
--- Zitat ---Original von Ben100 Das OLG hat jedoch ausgeführt, daß er bei mir vom Vorliegen eines Sondervertragsverhätnisses ausgeht.
--- Ende Zitat ---
Zum Glück sind Sie beim OLG Düsseldorf. Das OLG Frankfurt Urt. v. 5.05.2009 Az. 11 U 61/07 (Kart) sieht das wohl anders.
--- Zitat ---Zwar ist für die Einordnung eines Kunden als Tarif- oder Sondervertragskunde letztlich nicht die gewählte Bezeichnung entscheidend. Die Kläger werden deshalb nicht schon dadurch zu Sondervertragskunden, dass die Beklagte sie zu „Sondervertragspreisen“ beliefert (OLG Frankfurt, Urteil v. 29.05.2008 – Az.: 15 U 47/07- vorgelegt als Anlage BBKl 13; LG Chemnitz, Urteil v. 6.5.2008, Az.: 1 O 2620/05 – vorgelegt als Anl. BBkl. B 12).
Der Beklagten ist auch einzuräumen, dass nicht jeder gegenüber dem allgemeinen Tarif günstigere Preis zur Einordnung des betreffenden Vertrags als Sondervertrag führt. Vielmehr sind auch im Rahmen des allgemeinen Tarifs Staffelpreise vorstellbar.
--- Ende Zitat ---
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