Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde

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ben100:

--- Zitat ---Original von Bernie57


Die Angemessenheit unserer Gaspreise ist uns erst kürzlich gerichtlich bestätigt worden. Mit Urteil vom 4. Juni 2008 hat das Landgericht Düsseldorf festgestellt, dass unsere Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2004, 1. Januar 2005, 1. Oktober 2005 und 1. Januar 2006 billig im Sinne von § 315 BGB und damit wirksam sind. Vorgenannte Entscheidung kann von Ihnen eingesehen werden über das Internet mit dem Link http://www.ngw.de/privatkunden/infocenter.


Gruß
Bernie
--- Ende Zitat ---


Garnichts, da hiergegen Berufung eingelegt wurde die durchaus Erfolg haben kann.

Es geht um dieses Urteil. Ich kenne es zur genüge

LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegt

Unioner7:
Hallo,
da ich neu im Forum bin, kurz zur Info, dass ich meine Gasabschläge seit gut 2 Jahren reduziert habe und so wie viele andere Schreiben mit der NGW hin- und herschicke.
Nunmehr am 15.07.2008 hat die NGW mich wieder angeschrieben, sich auf das Urteil LG Düsseldorf 04.07.08 (die schreiben 04.07.2008 ?, nicht 04.06.2008 ) bezogen und wollen bei keinem Zahlungseingang bis 31.08.08 gerichtliche Schritte einleiten (obwohl die auch wissen, dass dagegen Berufung eingelegt wurde).
Bei telefonischer Rückfrage meinerseits erklärte man mir, dass es mittlerweile eine durch die NGW gewonnene Musterklage gibt. Kennt diese jemand?
Ich werde für meinen Teil abwarten was weiter passiert.
Gruß an alle. Unioner7.

ben100:
Na dann sollen die doch die Musterklage mal veröffentlichen!!!

Komisch ist ja das die lediglich ein nicht rechtskräftiges Urteil verteilen/veröffentlichen.

powo01:
Thread dazu:

Gelsenwasser macht Ernst!?

Grüße,

powo01

nomos:

--- Zitat ---Original von ben100

--- Zitat ---Original von Bernie57
Die Angemessenheit unserer Gaspreise ist uns erst kürzlich gerichtlich bestätigt worden. Mit Urteil vom 4. Juni 2008 hat das Landgericht Düsseldorf festgestellt, dass unsere Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2004, 1. Januar 2005, 1. Oktober 2005 und 1. Januar 2006 billig im Sinne von § 315 BGB und damit wirksam sind. Vorgenannte Entscheidung kann von Ihnen eingesehen werden über das Internet mit dem Link http://www.ngw.de/privatkunden/infocenter.

--- Ende Zitat ---
Manche Versorger brauchen dafür nicht mal ein Gericht. Für die Bestätigung der Angemessenheit der Gaspreise genügt die Unterschrift eines angestellten Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters auf einem vom Versorger bezahltem Blatt Papier einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft  z.B. siehe hier. Das möchte man wenigstens den Kunden  weismachen, die man wegen der Kürzungen massiv abmahnt und dabei mit der Klage droht. [/list]
--- Ende Zitat ---

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