Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand  (Gelesen 20696 mal)

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Offline userD0010

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« am: 10. September 2008, 12:31:16 »
Heute mahnen die RWE mit folgendem Text:
\"bei der Übnerprüfung Ihres Kundenkontos mussten wir leider feststellen, dass Sie unsere Forderungen aus dem mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag bislang nicht vollständig beglichen haben.
Unsere Forderung beträgt mit Stand vom 31.08.2008     933,73 Euro.
Für den offen stehenden Betrag ist das Fälligkeitsdatum bereits deutlich überschritten. Wir möchten sie bitten, die noch offenen Forderungen bis zum 23.09.2008 zu begleichen. Sofern Sie die Rückstände bis zum o.g. Datum begleichen, verzichten wir auf die Geltendmachung von Verzugszinsen. Überweisen Sie bitte o.g. Betrag auf nachstehende Kontoverbindung ....

Sofern Sie bewusst Kürzungen Ihrer Abschläge im Rahmen von § 315 BGB vornehmen, weil Sie die Angemessenheit und Billigkeit unserer Preise bzw. Preiserhöhungen anzweifeln, möchten wir Sie auf die im letzten Jahr ergangene Rechtsprechung des BGH zu § 315 hinweisen. Danach kann ein EVU gestiegene Bezugskosten an Kunden weitergeben. Unsere Preisanpassungen in den vergangenen Jahren beruhten neben weitergegebenen gestiegenen Kosten für Steuern und Abgaben auch auf gestiegene Bezugskosten.
Wir sind davon überzeugt, dass unsere Preise angemessen sind. Da wir Ihnen gegenüber nach wie vor unsere vertraglichen Leistungen erbringen und Sie zuverlässig mit Energie beliefern, bitten wir Sie, die Ihnen obliegenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir Kürzungen unserer Forderungen bereits aus Gründen der Gleichbehandlung unserer Kunden nicht akzeptieren werden. Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht fristgerecht leisten, behalten wir uns vor, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Natürlich steht es Ihnen frei, statt der Kürzungen Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten.
Gerne nehmen wir auch Ihre uneingeschränkte Einzugsermächtigung entgegen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne .....\"

Wie antwortet man den RWE am Wirkungsvollsten ?

Offline bjo

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #1 am: 10. September 2008, 15:21:40 »
Hallo,

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc


so ein netter Brief müßte mir auch ins Haus flattern. Ich werde berichten!

>Natürlich steht es Ihnen frei, statt der Kürzungen Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten.


lachhaft, seinem Geld rennt man dann hinterher!

Offline Thomas S.

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #2 am: 10. September 2008, 15:29:22 »
Mit entsprechendem Musterbrief...

...oder gar nicht.  8)

Wem es wichtig ist, kann zu jedem Schreiben gleich antworten. Ist aber nur dann nötig, wenn ERNSTHAFTE Schreiben eintreffen. Dieses Schreiben enthält keine Neuigkeiten. Und warum soll man die eigene Ansicht mit einem Versorger diskutieren, nur weil der zuckt?

Bei so einem \"AUF DEN PUTZ HAUEN\"-Schreiben kann man auch bei der jährlichen Eigenrechnung den entsprechenden Musterbrief gleich mit einarbeiten, so als \"Übrigens, was ich noch anmerken wollte ... Ihr Schreiben von vor 8 Monaten...\"

Bei mir kam trotz NICHT-Antwort auf ein sehr ähnliches Schreiben im Okt 2007 auch keine weitere Reaktion des Versorgers (er ist seit dem wieder abgetaucht).

Offline bjo

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #3 am: 10. September 2008, 16:57:00 »
Hallo,
ich habe tatsächlich auch solch einen Brief bekommen :-)
Danach soll ich Aussenstände von >2000 EUR haben!

Komisch nur das es bei der letzen Jahresrechnung nur <= 600 EUR
waren!

- Musterbrief
- RA Holling mach dann den Rest!

Offline userD0010

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #4 am: 10. September 2008, 18:45:03 »
bjo:
\"lachhaft, seinem Geld rennt man dann hinterher! \"
Thomas S:
\"Bei mir kam trotz NICHT-Antwort auf ein sehr ähnliches Schreiben im Okt 2007 auch keine weitere Reaktion des Versorgers (er ist seit dem wieder abgetaucht).\"

bjo:  Ist es ratsam, gleich aufzurüsten und mit Anwalt zu reagieren ?
Wäre es nicht sinnvoller, zunächst einmal abzuwarten, was seitens RWE unternommen wird, wenn wir alle überhaupt nicht auf dieses Schreiben reagieren, wie dies Thomas S. praktiziert hat?

Ich hab die Verbraucherzentrale angeschrieben und den Wortlaut der Mahnung durchgegeben. Warte auf deren Reaktion.

Vielleciht ist es sinnvoller, wenn wir (die RWE-Betroffenen) ggf. eine Antwort in Absprache formulieren, die dann jeder gesondert nach dort übermittelt.
Vermutlich wird bei RWE nicht einmal auffallen, dass wir dann alle im gleichen Wortlaut geantwortet haben.

Offline dattelner

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #5 am: 10. September 2008, 19:17:51 »
Bin auch bei RWE, und habe einen ähnlichen Text Anfang des Jahres auf einer \"korrigierten Rechnung\" vorgefunden. Habe gar nicht reagiert. Jetzt kommt bald die nächste Jahresrechnung, dann werden wir weitersehen. Im übrigen stellen sie doch bei Dir nur auf 315 ab- was ist, wenn Du Sondervertragskunde bist? Willst Du sie etwa selber noch drauf aufmerksam machen?
Ich mache einfach stur weiter- eigene Rechnung, eigene Abschlagszahlung, ständiger Widerspruch bei neuen Preisänderungen. Zwischenmahnungen (werde/würde) ich einfach ignorieren.
Bin der Meinung, den eingeschlagenen Weg sollte man einfach konstant weiterfahren. Wenn sie von mir mehr Geld wollen, müssen sie klagen. basta. Dann wird ein Gericht so ... oder so... entscheiden.

Offline bjo

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #6 am: 10. September 2008, 19:27:11 »
Zitat
Original von h.terbeck
bjo:
\"lachhaft, seinem Geld rennt man dann hinterher! \"
Thomas S:
\"Bei mir kam trotz NICHT-Antwort auf ein sehr ähnliches Schreiben im Okt 2007 auch keine weitere Reaktion des Versorgers (er ist seit dem wieder abgetaucht).\"

bjo:  Ist es ratsam, gleich aufzurüsten und mit Anwalt zu reagieren ?
Wäre es nicht sinnvoller, zunächst einmal abzuwarten, was seitens RWE unternommen wird, wenn wir alle überhaupt nicht auf dieses Schreiben reagieren, wie dies Thomas S. praktiziert hat?

.

RA soll ja nur beraten und wenn´s Dicke kommt ist Sie schon im Bilde
:-)

Offline Franky_at_home

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #7 am: 10. September 2008, 19:31:12 »
Hallo zusammen,

auch ich habe heute von RWE die Mahnung bekommen. Auf Nachfrage habe ich die Info bekommen, alle Mahnsperren seien aufgehoben und alle Kunden angeschrieben.

Ich habe mir mal das Musterschreiben (etwas weiter oben in diesem Thread) angeschaut. Die Idee mit dem gemeinsamen Wortlaut fände ich prima.

Ich überlege, ob ich einige Passagen einfach rausstreiche.

Ich werde morgen mal beim Beschwerdemanagement anrufen. Seinerzeit hatte ich dort einen netten Kontakt, der mir recht objektiv erschien.

Trage die gewonnenen Erkenntnisse dann nach.

Viele Grüsse
  Frank

Offline Franky_at_home

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #8 am: 10. September 2008, 20:09:52 »
Zitat
Original von Thomas S.
Mit entsprechendem Musterbrief...

...oder gar nicht.  8)

Wem es wichtig ist, kann zu jedem Schreiben gleich antworten. Ist aber nur dann nötig, wenn ERNSTHAFTE Schreiben eintreffen. Dieses Schreiben enthält keine Neuigkeiten. Und warum soll man die eigene Ansicht mit einem Versorger diskutieren, nur weil der zuckt?

Bei so einem \"AUF DEN PUTZ HAUEN\"-Schreiben kann man auch bei der jährlichen Eigenrechnung den entsprechenden Musterbrief gleich mit einarbeiten, so als \"Übrigens, was ich noch anmerken wollte ... Ihr Schreiben von vor 8 Monaten...\"

Bei mir kam trotz NICHT-Antwort auf ein sehr ähnliches Schreiben im Okt 2007 auch keine weitere Reaktion des Versorgers (er ist seit dem wieder abgetaucht).
Hallo.

die ähnlichen Schreiben aus der Vergangenheit hatten, zumindest bei mir, keinen fetten Aufdruck \"Mahnung\", mit entsprechender Fristsetzung. Völlig unklar ist die weitere Vorgehensweise seitens RWE. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, wenn ich mit einem entsprechenden Schreiben reagiere, habe ich unterm Strich vielleicht bessere Karten, wenns drauf ankommt.

Viele Grüße
 Frank

Offline marten

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #9 am: 11. September 2008, 00:15:12 »
Seit Anfang 2005 widersprechen ich allen Jahresrechnungen gemäß § 315 BGB.
Bisher habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten. Das war vor 2 Jahren.

In meinem Antwortschreiben auf die Zahlungserinnerung an die RWE schickte ich u.a. eine Kopie eines Antwortschreiben des Bundeskartellamtes an den Rechtsanwalts eines Mandaten der von Versorgungseinstellung durch einen Versorger bedroht war.

Wortlaut des Schreiben des Bundeskartellamtes ist u.a.,das solange die Billigkeit streitig ist, Versorgungseinstellungen nicht zulässig sind, da das Bundeskartellamt dieses als einen Verstoss gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung des Versorgungsunternehmens nach § 19 Abs.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbbeschränkungen sieht.

Danach bekam als Antwort von RWE u.a. das dieses Erinnerungsschreiben nur darüber informieren soll, wie hoch die bereits aufgelaufenen Zahlungsrückstände sind. Vielen Kunden ist die Höhe der Forderung nicht bewusst.
Seitdem habe ich keine Mahnung mehr erhalten.

gruss

marten

Offline bjo

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #10 am: 11. September 2008, 07:28:46 »
Hallo,
bei mir war ist das auch die 2te Erinnerung!
allerdings mit falschen Zahlen!

wie gesagt Abrechnung
- 2006 / 2007  ca 900 EUR Aussenstände
- 2007 / 2008 ca. 500 EUR
- aktuelle Erinnerung ca. 2000 EUR

das geht mit meinem Zahlungen überhaupt nicht!

RA Holling teilte mir gestern mit das Sie eine Kontenklärung beantragen wird!

Offline egn

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #11 am: 11. September 2008, 09:11:37 »
Ich habe von den Stadtwerken Ingolstadt auch eine scheinbar zu hohe Nachzahlung erhalten. Eine Analyse ergab dass auch die Differenz der Abschläge seit der letzten Abrechnung und eine Mahngebühr von 11 Euro enthalten ist.

Rechnet also bitte nochmals nach.

Offline Franky_at_home

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #12 am: 11. September 2008, 09:44:49 »
Hallo zusammen,

ich werde wohl das Musterschreiben als Antwort auf die Mahnung versenden.
Ich passe das noch ein wenig an, so das es auch für den Einspruch gegen Strompreis einsetzbar ist.
Ggf. ziehe ich noch einen Fachanwalt hier in Münster zu Rate. Ich denke diese Investion lohnt sich.

mein Gespräch mit dem Beschwerdemanagement RWE hat folgendes ergeben:
Zunächst erhält man zu seinem Schreiben, in diesem Fall eine echte Mahnung, eine Stellungnahme von RWE.
Mit Versorgungssperre oder Androhung bräuchte man nicht zu rechnen, da der Kunden ja zahlt.
Eben nur nicht das, was von RWE verlangt wird.

Eine Offenlegung der Kalkulationen wird es aufgrund der Protestbriefe definitiv nicht geben.
RWE räumt aber ein, das die Offenlegung vor Gericht verlangt werden kann.

Ich interpretiere es so, das RWE erstmal jeden Rebell einzeln verklagen muss. Konkret hat RWE sich aber nicht geäussert.

Viele Grüße
 Frank

Offline AKW NEE

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #13 am: 11. September 2008, 10:37:08 »
Wir ( Kunden der E.ON Avacon ) bekommen solche Schreiben nach jedem Einspruch gegen die Jahresendabrechnung zusätzlich gibt es monatlich Mahnungen mit der Androhung ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hier Kommen die Schreiben in der Regel in die Ablage.

Bei zwei Kunden wurden wegen kleiner Rückstände ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt, aber nicht weiter verfolgt, wodurch wohl eine Verjährung eintrat.

Wer Arbeitsplätze sichern will und es gut mit den Mitarbeitern seines Versorgers meint, kann auf diese Schreiben antworten, aber bitte nicht den Einspruch abschwächen oder gar unter Vorbehalt zahlen.

Offline bjo

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RWE mahnt trotz Unbilligkeitseinwand
« Antwort #14 am: 11. September 2008, 12:00:09 »
Zitat
Original von Franky_at_home
mein Gespräch mit dem Beschwerdemanagement RWE hat folgendes ergeben:
Zunächst erhält man zu seinem Schreiben, in diesem Fall eine echte Mahnung, eine Stellungnahme von RWE.
Mit Versorgungssperre oder Androhung bräuchte man nicht zu rechnen, da der Kunden ja zahlt.
Eben nur nicht das, was von RWE verlangt wird.

Eine Offenlegung der Kalkulationen wird es aufgrund der Protestbriefe definitiv nicht geben.
RWE räumt aber ein, das die Offenlegung vor Gericht verlangt werden kann.

Ich interpretiere es so, das RWE erstmal jeden Rebell einzeln verklagen muss. Konkret hat RWE sich aber nicht geäussert.

Viele Grüße
 Frank


Hallo,
- zumeist zwei Falltypen gibt es, Tarifkunden und Sondervertragskunden!
- verlangt werden kann heißt ja nicht das sie es auch tun!

RWE gehört zu denen die sich einer Abrechnungstechnischem Gebietszusammen widersetzt haben!

 

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