Heute mahnen die RWE mit folgendem Text:
\"bei der Übnerprüfung Ihres Kundenkontos mussten wir leider feststellen, dass Sie unsere Forderungen aus dem mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag bislang nicht vollständig beglichen haben.
Unsere Forderung beträgt mit Stand vom 31.08.2008 933,73 Euro.
Für den offen stehenden Betrag ist das Fälligkeitsdatum bereits deutlich überschritten. Wir möchten sie bitten, die noch offenen Forderungen bis zum 23.09.2008 zu begleichen. Sofern Sie die Rückstände bis zum o.g. Datum begleichen, verzichten wir auf die Geltendmachung von Verzugszinsen. Überweisen Sie bitte o.g. Betrag auf nachstehende Kontoverbindung ....
Sofern Sie bewusst Kürzungen Ihrer Abschläge im Rahmen von § 315 BGB vornehmen, weil Sie die Angemessenheit und Billigkeit unserer Preise bzw. Preiserhöhungen anzweifeln, möchten wir Sie auf die im letzten Jahr ergangene Rechtsprechung des BGH zu § 315 hinweisen. Danach kann ein EVU gestiegene Bezugskosten an Kunden weitergeben. Unsere Preisanpassungen in den vergangenen Jahren beruhten neben weitergegebenen gestiegenen Kosten für Steuern und Abgaben auch auf gestiegene Bezugskosten.
Wir sind davon überzeugt, dass unsere Preise angemessen sind. Da wir Ihnen gegenüber nach wie vor unsere vertraglichen Leistungen erbringen und Sie zuverlässig mit Energie beliefern, bitten wir Sie, die Ihnen obliegenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir Kürzungen unserer Forderungen bereits aus Gründen der Gleichbehandlung unserer Kunden nicht akzeptieren werden. Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht fristgerecht leisten, behalten wir uns vor, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Natürlich steht es Ihnen frei, statt der Kürzungen Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten.
Gerne nehmen wir auch Ihre uneingeschränkte Einzugsermächtigung entgegen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne .....\"
Wie antwortet man den RWE am Wirkungsvollsten ?