Energiepreis-Protest > ENTEGA

Entega will mich jetzt verklagen

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m00652:
Hallo Regina,
halt uns auf dem Laufenden, wenn es etwas neues mit deiner Klage gibt. Um welchen Streitwert geht es denn überhaupt?

Regina***:
Hi,

es gibt noch nichts Neues.

Streitwert mittlerweile ca. 550 Euro.
Darin sind aber auch die von Entega geforderten und überhöhten Abschläge enthalten.

Ich zahle regelmäßig einen gekürzten Abschlag (Höhe wie letztes Jahr).
Außerdem lese ich regelmäßig meine Zählerstände ab,
so dass ich in punkto Höhe der Abschlagszahlungen entsprechend reagieren kann.
Dies ist allerdings bisher noch nicht nötig, habe meinen Verbrauch und die Höhe der Abschlagszahlungen richtig eingeschätzt.
Hätte ich die geforderte Höhe gezahlt, hätte ich Entega einen supertollen kostenfreien Kredit gewährt.

Also warten wir mal ab, was kommt.

Entega will es im schriftlichen Verfahren abhandeln.
Was haltet Ihr für besser?
Schriftliches Verfahren oder lieber persönlicher Termin vor Gericht?

Viele Grüße
Regina

Schwalmtaler:
Hi Regina,

das sollte besser dein Anwalt entscheiden!

Viel Glück im neuen Jahr!!!

Schwalmtaler

userD0010:
Regina:
\"Außerdem lese ich regelmäßig meine Zählerstände ab,\"

Ich vermute, dass auch die Entega auf der Rückseite ihrer Jahresrechnungen unter Erläuterungen die Position \"Gewährleistung einer einwandfreien Messung\" dargestellt hat.
Wenn also die Entega auch zwischenzeitliche Zählerstände bei jeweiligen Tairfveränderungen fiktiv angesetzt hat,, widerspricht dies der Gewährleistung einer EINWANDFREIEN Messung.

Desweiteren lässt sich trefflich über die Höhe von geforderten Abschlagzahlungen streiten.  Ein Rechtsanspruch auf unangemessene bzw. überhöhte Abschlagzahlungen besteht nicht.
Und für angemessen sollten Sie Abschlagzahlungen erklären, die dem von Ihnen als billig anerkannten und durch elf geteilten Gesamtbetrages entsprechen. Eine Kreditvereinbarung mit der Entega haben Sie hoffentlich nicht getroffen.

eislud:
@h.terbeck
Zur Ermittlung des Abschlagsbetrages wird der zu erwartende Gesamtbetrag durch 12 geteilt (bei gewöhnlicher 12 monatiger Endabrechnung). Darauf folgen dann 11 Abschlagszahlungen und 1 Endabrechnung.
Würde man durch 11 teilen, würde man dem Versorger jeden Monat mit den Abschlagszahlungen einen kleinen Kredit gewähren oder anders ausgedrückt, man würde den Verbrauch des letzten Monats, der auch erst im letzten Monat anfällt, bereits anteilig mit den 11 Abschlagszahlungen vorauszahlen.

Gruss eislud

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