Energiepreis-Protest > ENTEGA
Entega will mich jetzt verklagen
Cremer:
@Regina***
bei Sonderverträgen gilt § 307
Ich glaube da warst Du nicht gut anwaltschaftlich verteten gewesen. :(
Black:
--- Zitat ---Original von Regina***
hier die Preisanpassungsklausel:
\"Entega rechnet nach dem für Sie günstigeren Angebot ab. ... (Vertragslaufzeit) ... Die genannten Preise entsprechen den um netto 1,0 Pf/kWh reduzierten Preisen der Allgemeinen Tarife der entega und werden bei einer Änderung dieser Tarife entsprechend angepasst. Preisänderungen werden durch Veröffentlichung bzw. Schreiben bekannt gegeben. Bei Preisanhebungen gilt das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 2.3 der entega AGB. Dies gilt nicht für Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der Strom- oder Umsatzsteuer\".
--- Ende Zitat ---
Können Sie das Gericht und das Aktenzeichen angeben?
Regina***:
Amtsgericht Darmstadt
305 C 377/08
VG
Regina
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